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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 84 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Positive Standortbedingungen<br />

o 2-km-Umkreis um BAB-Anschlussstellen<br />

o 1-km-Korridor um Bundes- und Staatsstraßen im Zuge überregionaler und regionaler Achsen<br />

o 2-km-Umkreis um Module Güterverkehrszentrum sowie Flughäfen und Verkehrslandeplätze<br />

o günstige siedlungsstrukturelle Einbindung (Zentrale Orte und Verbünde, besondere Gemeindefunktion<br />

Gewerbe)<br />

o vorhandene Industrie- und Gewerbestandorte mit Erweiterungsmöglichkeiten<br />

o Haupterschließungsstraßen und Schienenanbindung (vorhanden oder Realisierung möglich).<br />

Folgende Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />

ausgewiesen:<br />

Bezeichnung Landkreis Stadt/Gemeinde Fläche [ha]<br />

südlich Starbach Meißen Ketzerbachtal 50<br />

nördlich Meißen Meißen Meißen 42<br />

südlich Radeburg Meißen Radeburg 44<br />

nördlich Großenhain Meißen Großenhain 30 *<br />

östlich Großenhain Meißen Großenhain 91 *<br />

südöstlich Nünchritz Meißen Nünchritz 41<br />

südlich Mautitz Meißen Riesa 96<br />

südlich Nasseböhla Meißen Zabeltitz 204<br />

südlich Dohma<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Bahretal/Dohma 51<br />

westlich Niederottendorf<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Neustadt i. Sa. 44<br />

südlich Langenwolmsdorf<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Stolpen 71<br />

östlich Dippoldiswalde<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Dippoldiswalde 33<br />

östlich Wilsdruff<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Wilsdruff 54<br />

westlich Kesselsdorf<br />

Sächsische Schweiz-<br />

Wilsdruff 30<br />

westlich Wilsdruff<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

* im Zuge der Ausformung ist der Abstand zur Rollbahn besonders zu beachten<br />

Wilsdruff 54<br />

Eine Flächenkonkretisierung der ausgewiesenen Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />

in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) ist möglich, wobei der spezielle<br />

Sicherungszweck eindeutig benannt werden sollte. Bei der Konkretisierung sind dann auch ggf.<br />

noch erforderliche Pufferbereiche zu angrenzenden Nutzungen zu beachten, die unter Umständen zu<br />

weiteren Flächeneinschränkungen führen können. Alternativ sind auch andere Ausweisungen (z. B.<br />

Landwirtschaftsfläche) möglich, sofern gewährleistet bleibt, dass die spätere Inanspruchnahme damit<br />

nicht unmöglich gemacht wird.<br />

Unter Verweis auf die Begriffsbestimmung nach Kapitel 5.1 LEP für Schwerpunktbereiche für Siedlungsentwicklungen<br />

hat in Anwendung des Zieles die Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen erst<br />

nach konkretem Bedarf zu erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Flächen nur entsprechend<br />

der im Ziel benannten Zweckbestimmung genutzt werden können. Da einerseits aufgrund der<br />

landschaftlichen Spezifik der Region derartige Standorte nur in begrenztem Umfange zur Verfügung<br />

stehen, andererseits kleinere Flächen in bereits vorhandenen Industrie- und Gewerbegebieten in noch<br />

ausreichendem Umfang vorhanden sind, ist unbedingt zu vermeiden, dass eine Nutzung von Standorten,<br />

die für potenzielle Großansiedlungen geeignet sind, für kleinteiliges Gewerbe erfolgt.<br />

In Übereinstimmung mit dem Ziel wird die Ansiedlung von Unternehmen gesehen, soweit sie der<br />

Großansiedlung nachgeordnet erfolgt und diese Unternehmen als Zulieferer oder mit anderen unmittelbaren<br />

Verbindungen zur Großansiedlung nützlich oder notwendig sind.

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