Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 84 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Positive Standortbedingungen<br />
o 2-km-Umkreis um BAB-Anschlussstellen<br />
o 1-km-Korridor um Bundes- und Staatsstraßen im Zuge überregionaler und regionaler Achsen<br />
o 2-km-Umkreis um Module Güterverkehrszentrum sowie Flughäfen und Verkehrslandeplätze<br />
o günstige siedlungsstrukturelle Einbindung (Zentrale Orte und Verbünde, besondere Gemeindefunktion<br />
Gewerbe)<br />
o vorhandene Industrie- und Gewerbestandorte mit Erweiterungsmöglichkeiten<br />
o Haupterschließungsstraßen und Schienenanbindung (vorhanden oder Realisierung möglich).<br />
Folgende Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />
ausgewiesen:<br />
Bezeichnung Landkreis Stadt/Gemeinde Fläche [ha]<br />
südlich Starbach Meißen Ketzerbachtal 50<br />
nördlich Meißen Meißen Meißen 42<br />
südlich Radeburg Meißen Radeburg 44<br />
nördlich Großenhain Meißen Großenhain 30 *<br />
östlich Großenhain Meißen Großenhain 91 *<br />
südöstlich Nünchritz Meißen Nünchritz 41<br />
südlich Mautitz Meißen Riesa 96<br />
südlich Nasseböhla Meißen Zabeltitz 204<br />
südlich Dohma<br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Bahretal/Dohma 51<br />
westlich Niederottendorf<br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Neustadt i. Sa. 44<br />
südlich Langenwolmsdorf<br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Stolpen 71<br />
östlich Dippoldiswalde<br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Dippoldiswalde 33<br />
östlich Wilsdruff<br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Wilsdruff 54<br />
westlich Kesselsdorf<br />
Sächsische Schweiz-<br />
Wilsdruff 30<br />
westlich Wilsdruff<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
Sächsische Schweiz-<br />
<strong>Osterzgebirge</strong><br />
* im Zuge der Ausformung ist der Abstand zur Rollbahn besonders zu beachten<br />
Wilsdruff 54<br />
Eine Flächenkonkretisierung der ausgewiesenen Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />
in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) ist möglich, wobei der spezielle<br />
Sicherungszweck eindeutig benannt werden sollte. Bei der Konkretisierung sind dann auch ggf.<br />
noch erforderliche Pufferbereiche zu angrenzenden Nutzungen zu beachten, die unter Umständen zu<br />
weiteren Flächeneinschränkungen führen können. Alternativ sind auch andere Ausweisungen (z. B.<br />
Landwirtschaftsfläche) möglich, sofern gewährleistet bleibt, dass die spätere Inanspruchnahme damit<br />
nicht unmöglich gemacht wird.<br />
Unter Verweis auf die Begriffsbestimmung nach Kapitel 5.1 LEP für Schwerpunktbereiche für Siedlungsentwicklungen<br />
hat in Anwendung des Zieles die Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen erst<br />
nach konkretem Bedarf zu erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Flächen nur entsprechend<br />
der im Ziel benannten Zweckbestimmung genutzt werden können. Da einerseits aufgrund der<br />
landschaftlichen Spezifik der Region derartige Standorte nur in begrenztem Umfange zur Verfügung<br />
stehen, andererseits kleinere Flächen in bereits vorhandenen Industrie- und Gewerbegebieten in noch<br />
ausreichendem Umfang vorhanden sind, ist unbedingt zu vermeiden, dass eine Nutzung von Standorten,<br />
die für potenzielle Großansiedlungen geeignet sind, für kleinteiliges Gewerbe erfolgt.<br />
In Übereinstimmung mit dem Ziel wird die Ansiedlung von Unternehmen gesehen, soweit sie der<br />
Großansiedlung nachgeordnet erfolgt und diese Unternehmen als Zulieferer oder mit anderen unmittelbaren<br />
Verbindungen zur Großansiedlung nützlich oder notwendig sind.