Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 83<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu 9.1 (Z)<br />
Eine Sachstandsanalyse zur Gewerbeflächensituation in der Planungsregion ergab, dass ein gewisser<br />
Bedarf an großflächigen Vorsorgestandorten für Industrie und Gewerbe besteht, der durch die vorhandenen<br />
Gewerbegebiete hinsichtlich Größe und Flächenzuschnitt derzeit nicht abgedeckt werden<br />
kann. Nach G 5.1.1 LEP können hierzu in den Regionalplänen entsprechende Schwerpunktbereiche<br />
für Siedlungsentwicklungen ausgewiesen werden. Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Großansiedlung<br />
Industrie und Gewerbe wird gleichzeitig auch G 6.1.4 LEP entsprochen, wonach durch die<br />
<strong>Regionalplan</strong>ung die Flächensicherung zur Ansiedlung von Industrie und Gewerbe mit überregionaler<br />
Bedeutung unterstützt werden soll. In einem Abstimmungsprozess mit Kommunen und Landkreisen<br />
auf regionaler Ebene wurden entsprechende Flächenpotenziale ermittelt.<br />
Folgende wesentliche Kriterien kamen dabei i. d. R. zur Anwendung:<br />
Ausschlussbereiche<br />
o <strong>Regionalplan</strong>erische Vorranggebiete und Vorrang-/Eignungsgebiete<br />
o Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz<br />
o Vorbehaltsgebiete Waldschutz<br />
o Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe<br />
o regionale Grünzüge<br />
o Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />
o Kleinkuppenlandschaften<br />
o Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen<br />
o großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />
o fachrechtlich geschützte Bereiche (soweit nicht bereits Bestandteil der o. g. regionalplanerischen<br />
Ausweisungen) wie Flächennaturdenkmale, Überschwemmungsgebiete nach<br />
§ 100 SächsWG, Trinkwasserschutzgebiete Zone I + II, Denkmalschutzgebiete, Natura 2000 -<br />
Gebiete<br />
o Siedlungen und genehmigte Bauleitplanungen (Ausnahme GE/GI-Gebiete)<br />
Restriktionsbereiche (Einzelfallprüfung erforderlich)<br />
o Waldbestand<br />
o Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />
o Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate störungsempfindlicher Tierarten<br />
o Siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />
o Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen Kulturdenkmal<br />
in weiträumig sichtexponierter Lage<br />
o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
o Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen<br />
o Kaltluftentstehungsgebiete<br />
o Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts<br />
o Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung<br />
o Grünzäsuren<br />
o Flächen mit sonstigen bergbaulichen Restriktionen (u. a. Bergwerksrechte, Genehmigungen,<br />
unterirdische Hohlräume)<br />
o Landschaftsschutzgebiete (Bestand und Planung)<br />
o zerschneidende Wirkung durch:<br />
- klassifizierte Straßen (Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) sowie Straßenplanung<br />
(Fachplanung oder regionalplanerische Ausweisung)<br />
- Schienenwege (Bestand)<br />
- leitungsgebundene technische Infrastruktur (Bestand und Planung)<br />
o Restriktionen durch Hangneigung: > 5 % im Hügelland und Bergland, > 2 % im Tiefland<br />
o entgegenstehende städtebauliche Entwicklungsziele.