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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 83<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu 9.1 (Z)<br />

Eine Sachstandsanalyse zur Gewerbeflächensituation in der Planungsregion ergab, dass ein gewisser<br />

Bedarf an großflächigen Vorsorgestandorten für Industrie und Gewerbe besteht, der durch die vorhandenen<br />

Gewerbegebiete hinsichtlich Größe und Flächenzuschnitt derzeit nicht abgedeckt werden<br />

kann. Nach G 5.1.1 LEP können hierzu in den Regionalplänen entsprechende Schwerpunktbereiche<br />

für Siedlungsentwicklungen ausgewiesen werden. Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Großansiedlung<br />

Industrie und Gewerbe wird gleichzeitig auch G 6.1.4 LEP entsprochen, wonach durch die<br />

<strong>Regionalplan</strong>ung die Flächensicherung zur Ansiedlung von Industrie und Gewerbe mit überregionaler<br />

Bedeutung unterstützt werden soll. In einem Abstimmungsprozess mit Kommunen und Landkreisen<br />

auf regionaler Ebene wurden entsprechende Flächenpotenziale ermittelt.<br />

Folgende wesentliche Kriterien kamen dabei i. d. R. zur Anwendung:<br />

Ausschlussbereiche<br />

o <strong>Regionalplan</strong>erische Vorranggebiete und Vorrang-/Eignungsgebiete<br />

o Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz<br />

o Vorbehaltsgebiete Waldschutz<br />

o Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe<br />

o regionale Grünzüge<br />

o Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />

o Kleinkuppenlandschaften<br />

o Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen<br />

o großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

o fachrechtlich geschützte Bereiche (soweit nicht bereits Bestandteil der o. g. regionalplanerischen<br />

Ausweisungen) wie Flächennaturdenkmale, Überschwemmungsgebiete nach<br />

§ 100 SächsWG, Trinkwasserschutzgebiete Zone I + II, Denkmalschutzgebiete, Natura 2000 -<br />

Gebiete<br />

o Siedlungen und genehmigte Bauleitplanungen (Ausnahme GE/GI-Gebiete)<br />

Restriktionsbereiche (Einzelfallprüfung erforderlich)<br />

o Waldbestand<br />

o Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />

o Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate störungsempfindlicher Tierarten<br />

o Siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />

o Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen Kulturdenkmal<br />

in weiträumig sichtexponierter Lage<br />

o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

o Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen<br />

o Kaltluftentstehungsgebiete<br />

o Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts<br />

o Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung<br />

o Grünzäsuren<br />

o Flächen mit sonstigen bergbaulichen Restriktionen (u. a. Bergwerksrechte, Genehmigungen,<br />

unterirdische Hohlräume)<br />

o Landschaftsschutzgebiete (Bestand und Planung)<br />

o zerschneidende Wirkung durch:<br />

- klassifizierte Straßen (Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) sowie Straßenplanung<br />

(Fachplanung oder regionalplanerische Ausweisung)<br />

- Schienenwege (Bestand)<br />

- leitungsgebundene technische Infrastruktur (Bestand und Planung)<br />

o Restriktionen durch Hangneigung: > 5 % im Hügelland und Bergland, > 2 % im Tiefland<br />

o entgegenstehende städtebauliche Entwicklungsziele.

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