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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 82 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

9 Industrie und Gewerbe<br />

Begriff Regional und überregional bedeutsame Vorsorgestandorte für Industrie und<br />

Gewerbe sind Gebiete, deren Flächenausweisung eine Mindestgröße von<br />

25 ha nicht unterschreiten sollen und die zur Ansiedlung von Großinvestitionen<br />

vorgesehen sind. Sie stellen Schwerpunktbereiche für Siedlungsentwicklung<br />

„Gewerbe“ im Sinne Kapitel 5.1 LEP dar.<br />

Karte: Die regional und überregional bedeutsamen Vorsorgestandorte für Industrie<br />

und Gewerbe sind in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorranggebiete „Großansiedlung<br />

Industrie und Gewerbe“ ausgewiesen.<br />

Bereits rechtskräftige Gewerbe- und Industriegebiete, die noch über zusammenhängende<br />

freie Flächenkapazitäten von mindestens 25 ha für potenzielle<br />

Großansiedlungen verfügen, sind in Karte 2 „Raumnutzung“ als nachrichtliche<br />

Übernahme dargestellt.<br />

9.1 (Z) Die Ausformung der Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />

kann im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung nur bei nachgewiesenem<br />

Bedarf zur Ansiedlung einer konkreten gewerblichen Großinvestition erfolgen.<br />

Eine Inanspruchnahme zur Ansiedlung von kleinteiligem Gewerbe, auch nur<br />

in Teilen der Fläche, ist nicht zulässig.<br />

9.2 (G) Die Einrichtung von interkommunalen Gewerbegebieten ist verstärkt anzustreben.<br />

9.3 (G) Für die Gewerbeentwicklung der Gemeinden der Nationalparkregion Sächsische<br />

Schweiz sollen neben den Standorten in den Zentralen Orten der „Gewerbepark<br />

Sächsische Schweiz“ in Leupoldishain und das Gewerbegebiet<br />

„Am Bahnhof“ in Lohmen genutzt werden.

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