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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 78 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Ausbauvorhaben<br />

Unter der Prämisse sinkender Bevölkerungszahlen und einer teilweise bereits zurückgehenden Verkehrsnachfrage<br />

wird der Ausbau vorhandener Verkehrswege für die Region künftig gegenüber dem<br />

Neubau an Bedeutung gewinnen. Dieser Entwicklung wird im <strong>Regionalplan</strong> mit der Sicherung von<br />

Vorranggebieten für den Ausbau von Straßen Rechnung getragen.<br />

Abschnitte an Bundes- und Staatsstraßen mit regionalplanerisch begründetem Ausbaubedarf wurden<br />

als Vorranggebiete festgelegt, sofern dem nicht gewichtige konkurrierende Belange entgegenstehen.<br />

Da sich Ausbaumaßnahmen eng am Verlauf der bestehenden Trasse orientieren, ist die für die Festlegung<br />

eines Ziels der Raumordnung erforderliche räumliche Bestimmtheit gegeben.<br />

Bei einigen bereits in Planung befindlichen Ausbaumaßnahmen ist als Ergebnis des Planungsprozesses<br />

wesentlich von der vorhandenen Straßentrasse abgewichen worden. Diese Vorhaben wurden im<br />

<strong>Regionalplan</strong> unter „Neubauvorhaben“ eingeordnet.<br />

Eine regionalplanerische Sicherung ist notwendig, da Ausbauvorhaben in der Regel Flächen entlang<br />

der bestehenden Trasse beanspruchen (z. B. für Fahrbahnverbreiterung, Kurvenbegradigung, Gestaltung<br />

von Entwässerungsmulden und Banketten, Anlage von Radwegen, Wildleit- oder Wildschutzeinrichtungen,<br />

Neugestaltung von Böschungen nach Gradientenverschiebungen).<br />

Vorranggebiete für den Ausbau von Straßen wurden dann festgelegt, wenn der entsprechende Straßenabschnitt<br />

durch die zuständige Straßenbaubehörde als ausbaubedürftig eingeschätzt wurde und<br />

eine der folgenden regionalplanerischen Zielsetzungen erreicht werden soll:<br />

o Abbau bestehender Erreichbarkeitsdefizite von Zentralen Orten (ZO)<br />

o Lückenschlüsse im Anschluss an Neubaumaßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit<br />

überregionaler und regionaler Verkehrstrassen (ÜR)<br />

o Verbesserung grenzüberschreitender Straßenverbindungen (GR)<br />

o Ausbau des nachgeordneten Straßennetzes in Verbindung mit dem Neubau der überregionalen<br />

Verkehrstrasse BAB A 17 Dresden - Prag (AB).<br />

Nach Z 2.3.1 LEP sollen die Zentralen Orte die Versorgung der Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches<br />

in zumutbarer Entfernung sicherstellen. Die Festlegung der Vorranggebiete Straßenausbau kann<br />

ein raumplanerischer Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels sein.<br />

Grenzübergreifende lokale Straßenverbindungen zur Tschechischen Republik sollen nach<br />

G 10.14 LEP in den Regionalplänen raumordnerisch gesichert werden.

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