Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 78 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Ausbauvorhaben<br />
Unter der Prämisse sinkender Bevölkerungszahlen und einer teilweise bereits zurückgehenden Verkehrsnachfrage<br />
wird der Ausbau vorhandener Verkehrswege für die Region künftig gegenüber dem<br />
Neubau an Bedeutung gewinnen. Dieser Entwicklung wird im <strong>Regionalplan</strong> mit der Sicherung von<br />
Vorranggebieten für den Ausbau von Straßen Rechnung getragen.<br />
Abschnitte an Bundes- und Staatsstraßen mit regionalplanerisch begründetem Ausbaubedarf wurden<br />
als Vorranggebiete festgelegt, sofern dem nicht gewichtige konkurrierende Belange entgegenstehen.<br />
Da sich Ausbaumaßnahmen eng am Verlauf der bestehenden Trasse orientieren, ist die für die Festlegung<br />
eines Ziels der Raumordnung erforderliche räumliche Bestimmtheit gegeben.<br />
Bei einigen bereits in Planung befindlichen Ausbaumaßnahmen ist als Ergebnis des Planungsprozesses<br />
wesentlich von der vorhandenen Straßentrasse abgewichen worden. Diese Vorhaben wurden im<br />
<strong>Regionalplan</strong> unter „Neubauvorhaben“ eingeordnet.<br />
Eine regionalplanerische Sicherung ist notwendig, da Ausbauvorhaben in der Regel Flächen entlang<br />
der bestehenden Trasse beanspruchen (z. B. für Fahrbahnverbreiterung, Kurvenbegradigung, Gestaltung<br />
von Entwässerungsmulden und Banketten, Anlage von Radwegen, Wildleit- oder Wildschutzeinrichtungen,<br />
Neugestaltung von Böschungen nach Gradientenverschiebungen).<br />
Vorranggebiete für den Ausbau von Straßen wurden dann festgelegt, wenn der entsprechende Straßenabschnitt<br />
durch die zuständige Straßenbaubehörde als ausbaubedürftig eingeschätzt wurde und<br />
eine der folgenden regionalplanerischen Zielsetzungen erreicht werden soll:<br />
o Abbau bestehender Erreichbarkeitsdefizite von Zentralen Orten (ZO)<br />
o Lückenschlüsse im Anschluss an Neubaumaßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit<br />
überregionaler und regionaler Verkehrstrassen (ÜR)<br />
o Verbesserung grenzüberschreitender Straßenverbindungen (GR)<br />
o Ausbau des nachgeordneten Straßennetzes in Verbindung mit dem Neubau der überregionalen<br />
Verkehrstrasse BAB A 17 Dresden - Prag (AB).<br />
Nach Z 2.3.1 LEP sollen die Zentralen Orte die Versorgung der Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches<br />
in zumutbarer Entfernung sicherstellen. Die Festlegung der Vorranggebiete Straßenausbau kann<br />
ein raumplanerischer Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels sein.<br />
Grenzübergreifende lokale Straßenverbindungen zur Tschechischen Republik sollen nach<br />
G 10.14 LEP in den Regionalplänen raumordnerisch gesichert werden.