Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 75<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
8.2 Straßenverkehr<br />
Karte: In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Straßenbau“<br />
ausgewiesen.<br />
8.2.1 (G) Im Falle einer notwendigen Verringerung der Netzdichte bei Kreis- und Gemeindestraßen<br />
im ländlichen Raum soll ein geschlossenes Straßennetz zur<br />
Gewährleistung der überörtlichen Verbindungen erhalten bleiben. Dazu sollen<br />
interkommunale Abstimmungen erfolgen.<br />
Begründung<br />
zu Kap. 8.2: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Straßenbau<br />
Neubauvorhaben<br />
Trotz erheblicher Fortschritte bei der Optimierung von Verkehrswegen in den letzten Jahren erfüllt das<br />
Straßennetz der Region noch nicht flächendeckend die Anforderungen an ein modernes Verkehrsnetz.<br />
Daher kommt dem Neubau von Straßen weiterhin eine hohe Bedeutung zu.<br />
Durch die Festlegungen im <strong>Regionalplan</strong> wird Vorsorge getroffen, dass die erforderlichen Flächen für<br />
die Durchführung überregional und regional bedeutsamer Straßenbaumaßnahmen (d. h. im bestehenden<br />
und künftigen Bundes- und Staatsstraßennetz) von konkurrierenden Nutzungen freigehalten<br />
werden. Dadurch werden die Instrumente der Fachplanung (u. a. Linienbestimmung und Planfeststellung)<br />
ergänzt.<br />
Die Festlegungen begründen sich mit:<br />
o Erschließungsmängeln sowohl im ländlichen Raum als auch im Verdichtungsraum<br />
o Erreichbarkeitsdefiziten von Zentralen Orten<br />
o Anbindungsdefiziten regional bedeutsamer Gewerbestandorte<br />
o Anbindungsdefiziten regional bedeutsamer Erholungsstandorte<br />
o Folgemaßnahmen im nachgeordneten Netz, die aus im LEP oder FEV festgelegten<br />
Zielen und Grundsätzen zum Ausbau der überregionalen Straßeninfrastruktur resultieren<br />
o Straßen, die infolge von im LEP oder FEV festgelegten Ausbauzielen der Schieneninfrastruktur<br />
verlegt oder umgebaut werden müssen.<br />
Als Vorranggebiete wurden Straßenneubauvorhaben festgelegt, für die im Rahmen fachplanerischer<br />
Verfahren eine räumlich konkrete Bestimmung des Trassenverlaufs erfolgt ist.<br />
Soweit noch keine Entscheidung zur Trassenführung vorlag oder eine Letztentscheidung zu Gunsten<br />
der Belange des Straßenbaus nicht möglich war, wurden im <strong>Regionalplan</strong> Vorbehaltsgebiete ausgewiesen.