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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 75<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

8.2 Straßenverkehr<br />

Karte: In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Straßenbau“<br />

ausgewiesen.<br />

8.2.1 (G) Im Falle einer notwendigen Verringerung der Netzdichte bei Kreis- und Gemeindestraßen<br />

im ländlichen Raum soll ein geschlossenes Straßennetz zur<br />

Gewährleistung der überörtlichen Verbindungen erhalten bleiben. Dazu sollen<br />

interkommunale Abstimmungen erfolgen.<br />

Begründung<br />

zu Kap. 8.2: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Straßenbau<br />

Neubauvorhaben<br />

Trotz erheblicher Fortschritte bei der Optimierung von Verkehrswegen in den letzten Jahren erfüllt das<br />

Straßennetz der Region noch nicht flächendeckend die Anforderungen an ein modernes Verkehrsnetz.<br />

Daher kommt dem Neubau von Straßen weiterhin eine hohe Bedeutung zu.<br />

Durch die Festlegungen im <strong>Regionalplan</strong> wird Vorsorge getroffen, dass die erforderlichen Flächen für<br />

die Durchführung überregional und regional bedeutsamer Straßenbaumaßnahmen (d. h. im bestehenden<br />

und künftigen Bundes- und Staatsstraßennetz) von konkurrierenden Nutzungen freigehalten<br />

werden. Dadurch werden die Instrumente der Fachplanung (u. a. Linienbestimmung und Planfeststellung)<br />

ergänzt.<br />

Die Festlegungen begründen sich mit:<br />

o Erschließungsmängeln sowohl im ländlichen Raum als auch im Verdichtungsraum<br />

o Erreichbarkeitsdefiziten von Zentralen Orten<br />

o Anbindungsdefiziten regional bedeutsamer Gewerbestandorte<br />

o Anbindungsdefiziten regional bedeutsamer Erholungsstandorte<br />

o Folgemaßnahmen im nachgeordneten Netz, die aus im LEP oder FEV festgelegten<br />

Zielen und Grundsätzen zum Ausbau der überregionalen Straßeninfrastruktur resultieren<br />

o Straßen, die infolge von im LEP oder FEV festgelegten Ausbauzielen der Schieneninfrastruktur<br />

verlegt oder umgebaut werden müssen.<br />

Als Vorranggebiete wurden Straßenneubauvorhaben festgelegt, für die im Rahmen fachplanerischer<br />

Verfahren eine räumlich konkrete Bestimmung des Trassenverlaufs erfolgt ist.<br />

Soweit noch keine Entscheidung zur Trassenführung vorlag oder eine Letztentscheidung zu Gunsten<br />

der Belange des Straßenbaus nicht möglich war, wurden im <strong>Regionalplan</strong> Vorbehaltsgebiete ausgewiesen.

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