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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 71<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

sollen die Gefahren für Ober- und Unterlieger nicht noch weiter verstärkt bzw. langfristig gemindert<br />

werden. Darüber hinaus sollen die Schadenspotenziale in den überschwemmungsgefährdeten Bereichen<br />

nicht noch weiter ansteigen.<br />

Unbesiedelte Bereiche in Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz sind ausschließlich Flächen, die bei<br />

Extremereignissen, also seltener als einmal in einhundert Jahren, überschwemmt werden können.<br />

Das Überschwemmungsrisiko erscheint hier aus heutiger Sicht relativ gering. Langfristig muss jedoch<br />

auch mit Klimaveränderungen und der Möglichkeit gerechnet werden, dass sich extreme Niederschlagsereignisse<br />

künftig stärker häufen und sich für gleich große Hochwasserabflüsse kürzere Wiederkehrintervalle<br />

einstellen.<br />

Der dann größere Flächenbedarf für raumordnerische und wasserwirtschaftliche Sicherungen an den<br />

Flüssen ließe sich nicht mehr umsetzen, wenn diese Gebiete zwischenzeitlich einer baulichen Nutzung<br />

unterworfen würden. Daher sollte auch hier ein verantwortungsvoller und hochwasserangepasster<br />

Umgang mit den Flächen erfolgen.<br />

Die als Extremereignis definierten Wiederkehrintervalle sind an den einzelnen Flüssen nicht einheitlich.<br />

Sie wurden von den Wasserbehörden entsprechend der örtlichen Situation festgelegt. So ist an<br />

der Elbe dem Extremereignis eine Wiederkehrintervall von 200 Jahren zugeordnet worden, an den<br />

Weißeritzen dagegen das Ereignis von 2002 (ca. HQ 500). Detaillierte Angaben können den jeweiligen<br />

Hochwasserschutzkonzepten entnommen werden.<br />

Mit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz werden Planungsträger beauftragt, bei<br />

Entscheidungen über künftige Nutzungen in diesen Gebieten das bestehende Hochwasserrisiko einzubeziehen.<br />

Eine abschließende Abwägung zu Gunsten der Belange des Hochwasserschutzes wird<br />

durch die <strong>Regionalplan</strong>ung jedoch nicht vorweggenommen. Damit kann das Erfordernis hochwasserangepasster<br />

Nutzungen entsprechend den Erfordernissen der kommunalen Entwicklung und des<br />

konkreten Hochwasserrisikos unterschiedlich gewichtet werden.<br />

zu den Vorranggebieten Hochwasser-Rückhaltebecken<br />

Mit der Festlegung der Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken wird der Handlungsauftrag aus<br />

Z 4.3.9 LEP regionalplanerisch umgesetzt.<br />

Für den Landschaftsraum <strong>Osterzgebirge</strong> wurde festgestellt, dass das Wasserspeichervermögen des<br />

Bodens bei Hochwasserereignissen begrenzt ist. Darüber hinaus fließen dort Hochwasser mit hohen<br />

Geschwindigkeiten ab. Die natürlichen raumplanerischen Strategien der Hochwasservorsorge, nämlich<br />

die Erhaltung und Rückgewinnung von Retentionsräumen am Fluss und die großräumige Verbesserung<br />

des Wasserrückhaltevermögens des Bodens, bieten daher keinen ausreichenden Schutz. Sie<br />

müssen durch die Schaffung von technischen Rückhalteräumen ergänzt werden.<br />

Dazu wurden im <strong>Regionalplan</strong> Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken festgelegt. Die Ausdehnung<br />

dieser Gebiete ist im Maßstab des <strong>Regionalplan</strong>s relativ klein, so dass sie in der Raumnutzungskarte<br />

nicht flächenhaft, sondern als Symbole erscheinen.<br />

Obwohl sich die Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken meist nicht über das Territorium mehrerer<br />

Gemeinden erstrecken, liegt dennoch ein überörtliches Regelungserfordernis vor. Entscheidend<br />

sind die Raumwirkungen, die von den Standorten ausgehen. Sie erstrecken sich weiträumig bis hin zu<br />

entfernt liegenden Unterliegern. Ein Hochwasserschutz der Unterlieger kann dabei nur durch technische<br />

Maßnahmen im Bereich der Oberlieger erreicht werden. Die Auswahl an Standorten für den Bau<br />

von Rückhaltebecken ist topographiebedingt auf sehr wenige Möglichkeiten beschränkt.<br />

Hochwasser-Rückhaltebecken dienen unmittelbar der Abwendung von Gefahren für Leib und Leben.<br />

Ihnen wurde daher in der regionalplanerischen Abwägung von Nutzungsansprüchen ein besonders<br />

hohes Gewicht zugemessen.<br />

Voraussetzung für die Festlegung als Vorranggebiet Hochwasser-Rückhaltebecken im <strong>Regionalplan</strong><br />

war, dass der Standort durch die Fachplanung (Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen)<br />

bereits räumlich konkret bestimmt wurde. Dies traf mit Stand 04/2007 für die Standorte Niederpöbel<br />

(geplantes Rückhaltevolumen 1,2 Mio m³), Glashütte (1,0 Mio. m³) und Biela (2,2 Mio. m³) zu. Der Bau<br />

weiterer Hochwasser-Rückhaltebecken an anderen Standorten ist dadurch nicht ausgeschlossen.<br />

Im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung regionalplanerischer Festlegungen mit den Natura 2000-<br />

Gebieten ist die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen betrachtet worden.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen konnten ausgeschlossen werden, weil die ausgewiesenen Stauanlagen<br />

ohne Ausnahme als Trockenbecken (ohne Dauerstau) und mit ökologisch durchgängigen Absperrbauwerken<br />

konzipiert sind. Die raumordnerische Sicherung im <strong>Regionalplan</strong> gilt daher nur für<br />

diese bauliche Ausführungsvariante und die bei der Prüfung unterstellte Dimensionierung des Absperrbauwerkes.

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