Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 71<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
sollen die Gefahren für Ober- und Unterlieger nicht noch weiter verstärkt bzw. langfristig gemindert<br />
werden. Darüber hinaus sollen die Schadenspotenziale in den überschwemmungsgefährdeten Bereichen<br />
nicht noch weiter ansteigen.<br />
Unbesiedelte Bereiche in Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz sind ausschließlich Flächen, die bei<br />
Extremereignissen, also seltener als einmal in einhundert Jahren, überschwemmt werden können.<br />
Das Überschwemmungsrisiko erscheint hier aus heutiger Sicht relativ gering. Langfristig muss jedoch<br />
auch mit Klimaveränderungen und der Möglichkeit gerechnet werden, dass sich extreme Niederschlagsereignisse<br />
künftig stärker häufen und sich für gleich große Hochwasserabflüsse kürzere Wiederkehrintervalle<br />
einstellen.<br />
Der dann größere Flächenbedarf für raumordnerische und wasserwirtschaftliche Sicherungen an den<br />
Flüssen ließe sich nicht mehr umsetzen, wenn diese Gebiete zwischenzeitlich einer baulichen Nutzung<br />
unterworfen würden. Daher sollte auch hier ein verantwortungsvoller und hochwasserangepasster<br />
Umgang mit den Flächen erfolgen.<br />
Die als Extremereignis definierten Wiederkehrintervalle sind an den einzelnen Flüssen nicht einheitlich.<br />
Sie wurden von den Wasserbehörden entsprechend der örtlichen Situation festgelegt. So ist an<br />
der Elbe dem Extremereignis eine Wiederkehrintervall von 200 Jahren zugeordnet worden, an den<br />
Weißeritzen dagegen das Ereignis von 2002 (ca. HQ 500). Detaillierte Angaben können den jeweiligen<br />
Hochwasserschutzkonzepten entnommen werden.<br />
Mit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz werden Planungsträger beauftragt, bei<br />
Entscheidungen über künftige Nutzungen in diesen Gebieten das bestehende Hochwasserrisiko einzubeziehen.<br />
Eine abschließende Abwägung zu Gunsten der Belange des Hochwasserschutzes wird<br />
durch die <strong>Regionalplan</strong>ung jedoch nicht vorweggenommen. Damit kann das Erfordernis hochwasserangepasster<br />
Nutzungen entsprechend den Erfordernissen der kommunalen Entwicklung und des<br />
konkreten Hochwasserrisikos unterschiedlich gewichtet werden.<br />
zu den Vorranggebieten Hochwasser-Rückhaltebecken<br />
Mit der Festlegung der Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken wird der Handlungsauftrag aus<br />
Z 4.3.9 LEP regionalplanerisch umgesetzt.<br />
Für den Landschaftsraum <strong>Osterzgebirge</strong> wurde festgestellt, dass das Wasserspeichervermögen des<br />
Bodens bei Hochwasserereignissen begrenzt ist. Darüber hinaus fließen dort Hochwasser mit hohen<br />
Geschwindigkeiten ab. Die natürlichen raumplanerischen Strategien der Hochwasservorsorge, nämlich<br />
die Erhaltung und Rückgewinnung von Retentionsräumen am Fluss und die großräumige Verbesserung<br />
des Wasserrückhaltevermögens des Bodens, bieten daher keinen ausreichenden Schutz. Sie<br />
müssen durch die Schaffung von technischen Rückhalteräumen ergänzt werden.<br />
Dazu wurden im <strong>Regionalplan</strong> Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken festgelegt. Die Ausdehnung<br />
dieser Gebiete ist im Maßstab des <strong>Regionalplan</strong>s relativ klein, so dass sie in der Raumnutzungskarte<br />
nicht flächenhaft, sondern als Symbole erscheinen.<br />
Obwohl sich die Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken meist nicht über das Territorium mehrerer<br />
Gemeinden erstrecken, liegt dennoch ein überörtliches Regelungserfordernis vor. Entscheidend<br />
sind die Raumwirkungen, die von den Standorten ausgehen. Sie erstrecken sich weiträumig bis hin zu<br />
entfernt liegenden Unterliegern. Ein Hochwasserschutz der Unterlieger kann dabei nur durch technische<br />
Maßnahmen im Bereich der Oberlieger erreicht werden. Die Auswahl an Standorten für den Bau<br />
von Rückhaltebecken ist topographiebedingt auf sehr wenige Möglichkeiten beschränkt.<br />
Hochwasser-Rückhaltebecken dienen unmittelbar der Abwendung von Gefahren für Leib und Leben.<br />
Ihnen wurde daher in der regionalplanerischen Abwägung von Nutzungsansprüchen ein besonders<br />
hohes Gewicht zugemessen.<br />
Voraussetzung für die Festlegung als Vorranggebiet Hochwasser-Rückhaltebecken im <strong>Regionalplan</strong><br />
war, dass der Standort durch die Fachplanung (Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen)<br />
bereits räumlich konkret bestimmt wurde. Dies traf mit Stand 04/2007 für die Standorte Niederpöbel<br />
(geplantes Rückhaltevolumen 1,2 Mio m³), Glashütte (1,0 Mio. m³) und Biela (2,2 Mio. m³) zu. Der Bau<br />
weiterer Hochwasser-Rückhaltebecken an anderen Standorten ist dadurch nicht ausgeschlossen.<br />
Im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung regionalplanerischer Festlegungen mit den Natura 2000-<br />
Gebieten ist die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen betrachtet worden.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen konnten ausgeschlossen werden, weil die ausgewiesenen Stauanlagen<br />
ohne Ausnahme als Trockenbecken (ohne Dauerstau) und mit ökologisch durchgängigen Absperrbauwerken<br />
konzipiert sind. Die raumordnerische Sicherung im <strong>Regionalplan</strong> gilt daher nur für<br />
diese bauliche Ausführungsvariante und die bei der Prüfung unterstellte Dimensionierung des Absperrbauwerkes.