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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 70 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Im Laufe der letzten Jahrhunderte sind die Hochwasser-Rückhalte- und -Abflussbereiche an den<br />

Fließgewässern der Region durch fortschreitende Besiedlung und Gewässerausbau immer weiter<br />

eingeengt worden. Das trug zu erhöhten Wasserspiegeln bei Überschwemmungen und damit zu verstärkten<br />

Gefährdungen für Menschen und Sachgüter bei. Es ist erforderlich, einer weiteren Verschärfung<br />

der Hochwassergefahren dadurch vorzubeugen, dass in den zum Wasserabfluss benötigten<br />

Gebieten eine zusätzliche Bebauung unterbunden (Verschlechterungsverbot) und dass nicht mehr<br />

intensiv genutzte Flächen für den natürlichen Wasserrückhalt zurück gewonnen werden (Verbesserungsgebot).<br />

Sie wurden dazu im <strong>Regionalplan</strong> als Vorranggebiete Hochwasserschutz festgelegt.<br />

Neben Siedlungstätigkeit, Eindeichungen und Infrastrukturbauwerken sind als hochwasserunverträglich<br />

auch solche Nutzungen anzusehen, die ebenfalls zu einer Behinderung des Wasserabflusses<br />

bzw. -rückhalts oder zu einer Erhöhung von Schadenspotenzialen führen können. Dazu zählen<br />

u. a. auch die Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden, Kleingartenanlagen sowie Hochbauten<br />

für Erholungsnutzung und Sportstätten. Auch der Abbau und die Lagerung oberflächennaher Rohstoffe<br />

können zu den hochwasserunverträglichen Nutzungen zählen.<br />

Brücken, Häfen, Werften, Anlegestellen, Wassersport- und wasserwirtschaftliche Anlagen müssen<br />

funktionsbedingt zum Teil innerhalb der Überschwemmungsbereiche errichtet werden. Daher werden<br />

in Satz 2 des Plansatzes 7.4.3 (Z) Ausnahmen für diese Vorhaben festgelegt. Dies bedeutet jedoch<br />

nicht, dass diese Vorhaben in den Vorranggebieten Hochwasserschutz uneingeschränkt möglich sind,<br />

sondern nur, dass sie dort nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Für diese Vorhaben ist deshalb<br />

in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit die Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes dem<br />

Range nach vorgehen. Zur Vermeidung zusätzlicher Hochwassergefahren sollen damit verbundene<br />

Beeinträchtigungen von Wasserrückhalt und -abfluss im Rahmen der technischen Möglichkeiten minimiert<br />

bzw. ausgeglichen werden.<br />

In den Flussauen überlagern sich die Vorranggebiete Hochwasserschutz teilweise mit Vorranggebieten<br />

für Natur und Landschaft. In Konfliktfällen gehen entsprechend der Begründung zu Z 4.3.8 LEP<br />

die Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes vor. Im <strong>Regionalplan</strong> ist das mit Plansatz<br />

7.1.4 (Z) geregelt.<br />

zu 7.4.4 (G)<br />

Hauptabflussgebiete sind im Gegensatz zu den Retentionsbereichen die Teile der Überschwemmungsbereiche<br />

am Fluss, die vom Hochwasser mit hoher Fließgeschwindigkeit durchströmt werden.<br />

Auf ackerbaulich genutzten Flächen innerhalb von Hauptabflussgebieten von Hochwasser besteht die<br />

Gefahr des Bodenabtrags. Die vom durchströmenden Wasser mitgeführten Sedimente lagern sich im<br />

Bereich von Unterliegern wieder ab, können dort den Wasserabfluss behindern und zu neuen Überschwemmungsgefahren<br />

führen. Ackerbaulich genutzte Flächen in Hochwasser-Abflussbereichen sollen<br />

daher zur Verhinderung von Bodenabtrag in Grünland umgenutzt werden. Neben einer Grünlandnutzung<br />

können auch Auwälder der Hochwasservorsorge dienen, wenn von diesen keine Rückstauwirkungen<br />

auf Siedlungen ausgehen (vgl. Begründung zu 7.1.4 (Z)).<br />

Eine weitere Differenzierung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz in Hauptabflussgebiete<br />

und Retentionsbereiche stößt im Maßstab der <strong>Regionalplan</strong>ung auf Darstellungsprobleme.<br />

Deshalb wird zur räumlichen Abgrenzung auf großmaßstäbliche Daten der Wasserbehörden verwiesen.<br />

zu 7.4.5 (G)<br />

Als Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz wurden im <strong>Regionalplan</strong> Gebiete an Bundeswasserstraßen<br />

und Gewässern 1. Ordnung festgelegt, die:<br />

o besiedelt sind und bei einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert<br />

Jahren zu rechnen ist, überschwemmt oder<br />

o bei Extremereignissen oder bei Versagen von Schutzeinrichtungen überflutet werden<br />

können.<br />

Damit wird der Handlungsauftrag entsprechend Z 4.3.8 LEP (Sicherung von Risikobereichen) regionalplanerisch<br />

umgesetzt.<br />

Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz umfassen sowohl besiedelte als auch unbesiedelte Bereiche. In<br />

den besiedelten Bereichen besteht nicht das raumordnerische Ziel, diese Flächen zum Wasserrückhalt<br />

vorzuhalten. Das bestehende Überflutungsrisiko soll langfristig jedoch dadurch gemindert werden,<br />

dass keine neuen Baugebiete entstehen bzw. hochwasserunempfindliche Bauformen entwickelt werden<br />

und dass bei einer Nutzungsaufgabe die Wiederherstellung als Freiraum geprüft wird. Dadurch

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