Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 69<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu Kap. 7.4<br />
Die fachliche Grundlage für die regionalplanerischen Festlegungen im Kapitel „Vorbeugender Hochwasserschutz“<br />
bilden vorrangig die Hochwasserschutzkonzepte der Landestalsperrenverwaltung des<br />
Freistaates Sachsen. Ergänzend wurden Daten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie<br />
(Gefahrenhinweiskarte) und des Regierungspräsidiums Dresden, Umweltfachbereich Radebeul<br />
(Hochwasserereignis 2002) hinzugezogen.<br />
zu 7.4.1 (G)<br />
Siedlungstätigkeit, Errichtung von Hochwasserschutzanlagen, Infrastrukturentwicklung und eine Reihe<br />
weiterer Nutzungen in den Tälern der Fließgewässer wirken sich in der Regel nicht nur innerhalb einer<br />
einzelnen Gemeinde aus, sondern können bei Ober- und Unterliegern zu einer Verschärfung von<br />
Hochwasserrisiken führen. Schützt sich beispielsweise eine Kommune durch technische Anlagen vor<br />
Überflutungen und gleicht den dabei verloren gehenden Wasser-Rückhalteraum nicht aus, müssen<br />
andere Kommunen am Fluss mit höheren Wasserständen rechnen. Das Überschwemmungsrisiko<br />
wird nur lokal für die sich schützende Gemeinde gemindert. Großräumig betrachtet werden die Risiken<br />
an andere Orte verlagert. Alle Maßnahmen am Gewässer, die Abflussverhalten oder Rückhaltevolumen<br />
verändern, müssen daher auf ihre überörtlichen Wirkungen hin betrachtet werden.<br />
Dabei tragen auch kleine Verluste von Rückhalteraum, etwa durch den Bau eines einzelnen Einfamilienhauses,<br />
zu einer Risikoverschärfung bei. Eine Vielzahl scheinbar unbedeutender Eingriffe summiert<br />
sich bei Unterliegern zu erheblichen Wirkungen. Daher muss grundsätzlich jeder Verlust an Retentionsraum<br />
rechtzeitig und vollständig ausgeglichen werden.<br />
Für die wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiete, die Bestandteil der raumordnerischen Vorrang-<br />
und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz sind, trifft die Wassergesetzgebung (§§ 31 und 31 b WHG)<br />
Regelungen zur Ausgleichspflicht. Die raumordnerischen Überschwemmungsbereiche gehen jedoch<br />
über die wasserrechtlich gesicherten Überschwemmungsgebiete hinaus. Mit Grundsatz 7.4.1 soll<br />
dafür Sorge getragen werden, dass auch in diesen Gebieten eine planerische Auseinandersetzung mit<br />
der Ausgleichsproblematik erfolgt und die Interessen von Ober- und Unterliegerkommunen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Ausgleichsmaßnahmen müssen nicht zwingend innerhalb der Gemeinde realisiert werden, in der Retentionsraum<br />
verloren geht. Es besteht auch die Möglichkeit, in anderen Flussanliegerkommunen<br />
Ausgleichsflächen bereit zu stellen, sofern diese in einem funktionalen Zusammenhang mit dem zu<br />
beanspruchenden Rückhalteraum stehen und aufgrund ihrer Lage und Wirkung zum Ausgleich geeignet<br />
sind. So kann ein Schutz von Siedlungsbereichen durch technische Maßnahmen erreicht werden,<br />
ohne dass die Risiken für Ober- und Unterlieger weiter ansteigen. Es empfiehlt sich, dazu ein regionales<br />
Retentionsraum-Ausgleichkonzept zu erarbeiten.<br />
Aufgrund des Darstellungsmaßstabs wurden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz im<br />
<strong>Regionalplan</strong> nur für Bundeswasserstraßen und Gewässer 1. Ordnung festgelegt. Damit werden mehr<br />
als 90 % der Überschwemmungsflächen der Region erfasst. An kleineren Fließgewässern kommt es<br />
bei Eingriffen in Retentionsräume und Abflussverhalten ebenfalls zu Wirkungen auf Ober- bzw. Unterlieger.<br />
Diese wurden, da zeichnerisch im <strong>Regionalplan</strong> nicht mehr darstellbar, unter dem Begriff „sonstige<br />
Überschwemmungsbereiche“ in den Plansatz integriert.<br />
zu 7.4.2 (Z) und 7.4.3 (Z)<br />
Als Vorranggebiete Hochwasserschutz wurden im <strong>Regionalplan</strong> Gebiete an Bundeswasserstraßen<br />
und Gewässern 1. Ordnung festgelegt, die:<br />
o unbesiedelt sind und bei einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert<br />
Jahren zu rechnen ist, überschwemmt werden oder<br />
o durch Rückbau oder Verlegung von Deichen für den natürlichen Wasserrückhalt zurück<br />
gewonnen oder als gesteuerte Flutungspolder genutzt werden sollen.<br />
Damit wird der Handlungsauftrag entsprechend Z 4.3.8 LEP (Sicherung von Abfluss- und Retentionsräumen)<br />
regionalplanerisch umgesetzt.