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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 68 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.4 Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

Karten: In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorranggebiete Hochwasser-<br />

Rückhaltebecken ausgewiesen und die Flächen, die in Karte 3 als Vorrang-<br />

und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz ausgewiesen sind, mit einer<br />

Schraffur gekennzeichnet.<br />

In Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz und die „Gebiete<br />

zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ ausgewiesen sowie<br />

die Überschwemmungsgebiete gemäß § 100 Abs. 1, 1a, 3 und 5 SächsWG an<br />

Bundeswasserstraßen und Gewässern 1. Ordnung als nachrichtliche Übernahme<br />

dargestellt.<br />

In Karte 24 „Hochwasserschutz“ (Erläuterungskarte) sind zu Übersichtszwecken<br />

die regionalplanerischen und fachrechtlich relevanten Festlegungen sowie<br />

raumbedeutsame Maßnahmen aus den Hochwasserschutzkonzepten der<br />

Landestalsperrenverwaltung Sachsen dargestellt.<br />

Hinweise: Über die Festlegungen im Kapitel Hochwasserschutz hinaus dienen insbesondere<br />

auch Regelungen in den Kapiteln 12.1 (Landwirtschaft) und 12.2<br />

(Forstwirtschaft und Jagdwesen) sowie 7.3 (Boden, Altlasten und Wasser)<br />

dem vorbeugenden Hochwasserschutz.<br />

Die Beachtung der Belange des Hochwasserschutzes in den Vorranggebieten<br />

Natur und Landschaft, die gleichzeitig Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />

sind, ist im Plansatz 7.1.4 (Z) geregelt.<br />

7.4.1 (G) Bei Planungen und Maßnahmen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz<br />

und in sonstigen Überschwemmungsbereichen soll eine Verschärfung<br />

von Hochwasserrisiken für Ober- bzw. Unterlieger unter Berücksichtigung<br />

der Summationswirkungen mit anderen Vorhaben vermieden werden.<br />

7.4.2 (Z) Vorranggebiete Hochwasserschutz sind von neuen Hochwasserschutzanlagen,<br />

die zu einem nicht ausgleichbaren Verlust von Rückhalteraum führen,<br />

von Bebauung und von weiteren hochwasserunverträglichen Nutzungen freizuhalten.<br />

7.4.3 (Z) Innerhalb von Vorranggebieten Hochwasserschutz ist die Errichtung von Anlagen<br />

der Infrastruktur, die den Wasserabfluss behindern können oder Rückhalteraum<br />

nicht ausgleichbar einschränken, auszuschließen. Dies gilt nicht für<br />

Vorhaben, die notwendigerweise unter fachplanerischen Aspekten dort ihren<br />

Standort haben.<br />

7.4.4 (G) In den Hauptabflussgebieten von Hochwasser soll eine Umnutzung von<br />

Ackerland in Grünland erfolgen.<br />

7.4.5 (G) Bei Planungen und Maßnahmen in Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz<br />

sind das bestehende Überschwemmungsrisiko einschließlich der Gefahren<br />

des Versagens bestehender Schutzeinrichtungen und sich künftig verschärfender<br />

Hochwasserrisiken sowie das Gebot zur Wiederherstellung ehemaliger<br />

Rückhalteräume zu berücksichtigen.

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