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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 67<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen<br />

Im Zuge der allgemeinen landwirtschaftlichen Intensivierung der vergangenen Jahrzehnte fand durch<br />

großflächige Meliorationsmaßnahmen eine Veränderung der Standortverhältnisse statt. Ein großer<br />

Teil der bis dahin existierenden Feuchtbiotope und ihrer artenreichen Pflanzen- und Tiergemeinschaften<br />

ging dadurch verloren. Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen bieten einen potenziellen<br />

Lebensraum für zahlreiche schützenswerte Tier- und Pflanzenarten und können aufgrund ihres<br />

hohen Biotopentwicklungspotenzials als wichtiger Bestandteil im ökologischen Verbundsystem fungieren.<br />

Als Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen wurden alle außerhalb von Auenbereichen<br />

ackerbaulich genutzten Flächen ausgewiesen, die gemäß Bodenkartierung (Bodenübersichtskarte,<br />

Bodenkonzeptkarte) folgende Merkmale aufweisen:<br />

o geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

(Bodenwertzahl kleiner als 35 als Kriterium zur Vorauswahl und als Grundlage für Einzelfallentscheidung)<br />

o geringe natürliche Basensättigung (stark saure Böden)<br />

o ökologischer Feuchtegrad für Nutzungseignung Wiese, Weide<br />

o Böden mit hoher Infiltrationskapazität bei Starkregen<br />

o aufgrund von geogenen bzw. bodenkundlichen oder standörtlichen Ursachen stark vernässte<br />

Böden<br />

o Böden mit besonders gefährdetem Wasserspeichervermögen sowie Böden mit hoher und<br />

sehr hoher Erosionsgefährdung durch starke Hangneigung (größer als 9 %, differenziert<br />

nach Erodierbarkeit der Bodenart).<br />

Die Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen sollten in den Flächennutzungsplänen<br />

ausgeformt und konkretisiert und als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden<br />

(s. auch Plansatz 7.1.2 (Z)].

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