Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 66 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hat die Sächsische<br />
Landsiedlung GmbH 2005 einen regionalen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftiger<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (außer für das<br />
Gebiet der Landeshauptstadt Dresden) erstellt. Durch die Landkreise erfolgten diesbezüglich Aktualisierungen.<br />
Als „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“ sind die Maßnahmen übernommen<br />
worden, welche die Renaturierung von verrohrten Fließgewässerabschnitten zum Ziel haben und<br />
über eine Länge von mindestens 300 m verfügen. Für das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden hat<br />
das Umweltamt die verrohrten Fließgewässerabschnitte ermittelt. Die Festlegungen stellen aus regionalplanerischer<br />
Sicht geeignete Kompensationsmaßnahmen dar und sind insbesondere in der Bauleitplanung<br />
sowie in Verfahren zur ländlichen Neuordnung zu beachten.<br />
zu 7.3.8 (Z) und 7.3.9 (Z)<br />
Gemäß Z 4.1.4 Satz 1 LEP sind in den Regionalplänen Gebiete mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes als „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ unter Berücksichtigung der<br />
in der Begründung genannten Kriterien auszuweisen und Festlegungen zur Art der Sanierung zu treffen.<br />
Im vorliegenden Plan sind diese Bereiche u. a. als „Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb<br />
von Auenbereichen“ ausgewiesen.<br />
Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sind durch eine jahrhundertelange anthropogene<br />
Nutzung überprägt und haben daher einen Teil ihrer ursprünglichen Funktionen verloren. Dieser<br />
Funktionsverlust kann durch folgende Merkmale gekennzeichnet sein:<br />
o seltene Überflutungen<br />
o fehlende Grundwasserdynamik<br />
o nivelliertes Mikrorelief<br />
o Schwebstoffdefizit<br />
o Schadstoffeintrag und Bodenerosion bei großen Hochwässern<br />
o Stoffaustrag statt Stoffakkumulation in den Auenmooren<br />
o großflächige Materialentnahme<br />
o untypische (unangepasste) Nutzung<br />
o untypische Tier- und Pflanzenlebensgemeinschaften<br />
o das Vorhandensein von Verkehrswegen, Dämmen und sonstigen Barrieren und Auffüllungen.<br />
Die ursprüngliche, vom Menschen unbeeinflusste Natur in den Auenbereichen kann objektiv nicht<br />
wieder erreicht werden. Daher ist die Gewährleistung der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit<br />
der Auen im Sinne der Entwicklung zu Auenbereichen mit hohem Natürlichkeitsgrad mittel- bis langfristig<br />
anzustreben. Hauptkriterium bei der Beurteilung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,<br />
die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen beeinträchtigen können, sollte die<br />
Erhaltung des Retentionsraumes bzw., wenn aus fachlicher Sicht erforderlich, die Erweiterung auf die<br />
Größe des natürlichen Überschwemmungsgebietes sein. In diesem Zusammenhang wird auf § 100<br />
SächsWG (Überschwemmungsgebiete) verwiesen.<br />
Im Auenbereich der Flüsse können durch die Umwandlung von ackerbaulich genutzten Flächen in<br />
eine umweltgerechte Grünlandnutzung im Sinne des integrierten oder ökologischen Landbaus Bodenabtrag<br />
und Bodenverdichtung sowie übermäßiger Nährstoffeintrag vermindert werden. Auch die<br />
Schaffung bzw. Revitalisierung standortgerechter Gehölze (Auwald, Weidichte) tragen dazu bei. Die<br />
Umorientierung der Nutzung in diesem Bereich sollte sich an der Hochwasserjährlichkeit und am Abflussregime<br />
orientieren.<br />
Begradigungen und Verrohrungen von Fließgewässerabschnitten entziehen der Aue ihre Funktionen<br />
als Lebensraum für Flora und Fauna und als Retentionsfläche und wirken als Barriere im ökologischen<br />
Verbundsystem. Sie sind daher mittel- bis langfristig zu renaturieren. Die im Plansatz genannten<br />
Maßnahmen sollten primär auf die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen gerichtet<br />
sein, die gleichzeitig als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft ausgewiesen sind.<br />
Unbedingt notwendige raumbedeutsame Maßnahmen auf den Extensivierungsflächen innerhalb von<br />
Auenbereichen sollen so durchgeführt und realisiert werden, dass der Eingriff minimal und naturverträglich<br />
gestaltet wird. Die gemäß SächsNatSchG erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind dabei<br />
vorrangig auf die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Aue zu richten.<br />
Die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sollten in den Flächennutzungsplänen ausgeformt<br />
und konkretisiert und als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden (s. auch<br />
Plansatz 7.1.2 (Z)].