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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 66 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hat die Sächsische<br />

Landsiedlung GmbH 2005 einen regionalen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftiger<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (außer für das<br />

Gebiet der Landeshauptstadt Dresden) erstellt. Durch die Landkreise erfolgten diesbezüglich Aktualisierungen.<br />

Als „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“ sind die Maßnahmen übernommen<br />

worden, welche die Renaturierung von verrohrten Fließgewässerabschnitten zum Ziel haben und<br />

über eine Länge von mindestens 300 m verfügen. Für das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden hat<br />

das Umweltamt die verrohrten Fließgewässerabschnitte ermittelt. Die Festlegungen stellen aus regionalplanerischer<br />

Sicht geeignete Kompensationsmaßnahmen dar und sind insbesondere in der Bauleitplanung<br />

sowie in Verfahren zur ländlichen Neuordnung zu beachten.<br />

zu 7.3.8 (Z) und 7.3.9 (Z)<br />

Gemäß Z 4.1.4 Satz 1 LEP sind in den Regionalplänen Gebiete mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes als „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ unter Berücksichtigung der<br />

in der Begründung genannten Kriterien auszuweisen und Festlegungen zur Art der Sanierung zu treffen.<br />

Im vorliegenden Plan sind diese Bereiche u. a. als „Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb<br />

von Auenbereichen“ ausgewiesen.<br />

Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sind durch eine jahrhundertelange anthropogene<br />

Nutzung überprägt und haben daher einen Teil ihrer ursprünglichen Funktionen verloren. Dieser<br />

Funktionsverlust kann durch folgende Merkmale gekennzeichnet sein:<br />

o seltene Überflutungen<br />

o fehlende Grundwasserdynamik<br />

o nivelliertes Mikrorelief<br />

o Schwebstoffdefizit<br />

o Schadstoffeintrag und Bodenerosion bei großen Hochwässern<br />

o Stoffaustrag statt Stoffakkumulation in den Auenmooren<br />

o großflächige Materialentnahme<br />

o untypische (unangepasste) Nutzung<br />

o untypische Tier- und Pflanzenlebensgemeinschaften<br />

o das Vorhandensein von Verkehrswegen, Dämmen und sonstigen Barrieren und Auffüllungen.<br />

Die ursprüngliche, vom Menschen unbeeinflusste Natur in den Auenbereichen kann objektiv nicht<br />

wieder erreicht werden. Daher ist die Gewährleistung der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit<br />

der Auen im Sinne der Entwicklung zu Auenbereichen mit hohem Natürlichkeitsgrad mittel- bis langfristig<br />

anzustreben. Hauptkriterium bei der Beurteilung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,<br />

die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen beeinträchtigen können, sollte die<br />

Erhaltung des Retentionsraumes bzw., wenn aus fachlicher Sicht erforderlich, die Erweiterung auf die<br />

Größe des natürlichen Überschwemmungsgebietes sein. In diesem Zusammenhang wird auf § 100<br />

SächsWG (Überschwemmungsgebiete) verwiesen.<br />

Im Auenbereich der Flüsse können durch die Umwandlung von ackerbaulich genutzten Flächen in<br />

eine umweltgerechte Grünlandnutzung im Sinne des integrierten oder ökologischen Landbaus Bodenabtrag<br />

und Bodenverdichtung sowie übermäßiger Nährstoffeintrag vermindert werden. Auch die<br />

Schaffung bzw. Revitalisierung standortgerechter Gehölze (Auwald, Weidichte) tragen dazu bei. Die<br />

Umorientierung der Nutzung in diesem Bereich sollte sich an der Hochwasserjährlichkeit und am Abflussregime<br />

orientieren.<br />

Begradigungen und Verrohrungen von Fließgewässerabschnitten entziehen der Aue ihre Funktionen<br />

als Lebensraum für Flora und Fauna und als Retentionsfläche und wirken als Barriere im ökologischen<br />

Verbundsystem. Sie sind daher mittel- bis langfristig zu renaturieren. Die im Plansatz genannten<br />

Maßnahmen sollten primär auf die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen gerichtet<br />

sein, die gleichzeitig als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft ausgewiesen sind.<br />

Unbedingt notwendige raumbedeutsame Maßnahmen auf den Extensivierungsflächen innerhalb von<br />

Auenbereichen sollen so durchgeführt und realisiert werden, dass der Eingriff minimal und naturverträglich<br />

gestaltet wird. Die gemäß SächsNatSchG erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind dabei<br />

vorrangig auf die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Aue zu richten.<br />

Die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sollten in den Flächennutzungsplänen ausgeformt<br />

und konkretisiert und als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden (s. auch<br />

Plansatz 7.1.2 (Z)].

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