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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 65<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Neben der natürlichen Ausgangssituation spielen in diesen Gebieten häufig auch anthropogene Immissionen<br />

eine bedeutende Rolle (Verhüttung und Aufbereitungsanlagen), weil diese besonders in der<br />

Vergangenheit über den Luftpfad großflächig die Schadstoffe in den Oberböden gravierend erhöhten.<br />

Hohe Schwermetallgehalte weisen ebenfalls die Halden des Erz- und Uranbergbaus auf.<br />

Auenböden haben in Abhängigkeit von den bisherigen industriellen und kommunalen Abwassereinleitungen<br />

sowie aufgrund der Bodenbelastungen der jeweiligen Flusseinzugsgebiete teilweise beträchtliche<br />

Anreicherungen an Arsen und Schwermetallen (z. B. Elbe). In den Auenböden akkumulierten über<br />

Jahrtausende die Schadstoffe aus den Flusseinzugsgebieten.<br />

„Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten“ wurden<br />

aus dem „Geochemischen Atlas“, Teil 2 Spurenelementgehalte in Bachsedimenten (Hrsg. LfUG,<br />

Dresden, 2004) ermittelt. Es wurden die Gebiete innerhalb der geologischen Auenbereiche ausgewiesen,<br />

die dort den geochemischen Faktor 1 (erhöhte Gehalte in Bachsedimenten von Nickel, Cobalt,<br />

Chrom und Mangan), die geochemischen Faktoren 2 und 3 (erhöhte Gehalte in Bachsedimenten von<br />

Blei, Arsen, Zink, Kupfer sowie hohe elektrische Leitfähigkeit, hoher pH-Wert und erhöhter Gehalt im<br />

Bachsediment an Beryllium) aufweisen.<br />

zu 7.3.7 (G)<br />

Gemäß Z 4.3.2 LEP ist darauf hinzuwirken, dass verrohrte oder anderweitig naturfern ausgebaute<br />

Fließgewässer bzw. -abschnitte, sofern deren Nutzung nicht den Ausbauzustand erfordert, geöffnet<br />

und naturnah gestaltet werden. Hierzu sind in den Regionalplänen regionale Schwerpunkte als „Sanierungsbedürftige<br />

Bereiche der Landschaft“ auszuweisen. Im vorliegenden Plan sind in diesem Sinne<br />

„Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“ und „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“<br />

ausgewiesen.<br />

Gewässerbenutzungen, insbesondere Wasserentnahmen, Abwassereinleitungen sowie Gewässerausbau<br />

und Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, müssen in Verträglichkeit mit den jeweiligen wasserkörperbezogenen<br />

Umwelt- bzw. Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) realisiert<br />

werden, um sowohl Verschlechterungen des bisher erreichten Zustandes weitestgehend auszuschließen<br />

sowie ggf. geplante Sanierungsmaßnahmen zur Zustandsverbesserung positiv zu unterstützen.<br />

Insbesondere betrifft dies den Ausbau und die Unterhaltung von Fließgewässern, da diese<br />

Maßnahmen die ökologischen Entwicklungsprozesse der entsprechenden Gewässer maßgeblich<br />

beeinflussen.<br />

Eine naturnahe und landschaftsgerechte Gestaltung von Gewässerausbaumaßnahmen wird der ökologischen<br />

und landschaftsästhetischen Funktion der Fließgewässer sowie dem Hochwasserschutz der<br />

besiedelten Bereiche gerecht. Die naturnahe Gestaltung von Fließgewässerausbauten erfordert den<br />

Verbleib bzw. die Renaturierung eines möglichst naturnahen und hinsichtlich des Hochwasserschutzes<br />

ausreichend breiten Auenbereiches. Im Zusammenhang mit den Belangen des Artenschutzes ist<br />

die Durchgängigkeit für Gewässerorganismen (z. B. Fischaufstiegshilfen) bei der Planung und Durchführung<br />

von Gewässerausbauten zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auf die Förderrichtlinie<br />

Gewässergüte (FRGG) verwiesen. Danach sind entsprechend Punkt 2.1.2 der FRGG "bauliche Maßnahmen<br />

zur Renaturierung oder Revitalisierung oberirdischer Gewässer, insbesondere Maßnahmen<br />

zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, insbesondere der<br />

Rückbau vorhandener Querverbauungen und die Errichtung rauer Rampen und Schwellen, außerdem<br />

die Freilegung verrohrter Gewässerabschnitte sowie Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung, …" im<br />

Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und der Prioritätensetzung förderfähig.<br />

Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden zur Ermittlung der Auswirkungen<br />

v. a. folgende Einzelkomponenten bzw. Hilfsgrößen zur Beurteilung der Zielerreichung (bis<br />

2015) der Umweltqualitätsnormen für den Oberflächenwasserkörper nach Artikel 4 WRRL verwendet:<br />

o saprobiologische Daten zzgl. Informationen über Versauerung bzw. Verödung<br />

o Daten aus der Gewässerstrukturkartierung<br />

o Zustand der Fischfauna in Fließgewässern einschließlich der ökologischen Durchgängigkeit<br />

von Querbauwerken<br />

o Überschreitung von Umweltqualitätsnormen relevanter Schadstoffe.<br />

Als „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“ sind alle über 500 m lange Fließgewässerabschnitte<br />

mit der Einstufung „Zielerreichung unwahrscheinlich“ ausgewiesen worden, die nicht als<br />

naturnahe Auenbereiche ausgewiesen worden sind (s. Karte 4) und in der Biotoptypenbewertung nicht<br />

als sehr hoch und hoch eingestuft worden sind (s. Karte 2.1 - 4 des FB LRP). 11<br />

11 Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006

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