Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 65<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Neben der natürlichen Ausgangssituation spielen in diesen Gebieten häufig auch anthropogene Immissionen<br />
eine bedeutende Rolle (Verhüttung und Aufbereitungsanlagen), weil diese besonders in der<br />
Vergangenheit über den Luftpfad großflächig die Schadstoffe in den Oberböden gravierend erhöhten.<br />
Hohe Schwermetallgehalte weisen ebenfalls die Halden des Erz- und Uranbergbaus auf.<br />
Auenböden haben in Abhängigkeit von den bisherigen industriellen und kommunalen Abwassereinleitungen<br />
sowie aufgrund der Bodenbelastungen der jeweiligen Flusseinzugsgebiete teilweise beträchtliche<br />
Anreicherungen an Arsen und Schwermetallen (z. B. Elbe). In den Auenböden akkumulierten über<br />
Jahrtausende die Schadstoffe aus den Flusseinzugsgebieten.<br />
„Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten“ wurden<br />
aus dem „Geochemischen Atlas“, Teil 2 Spurenelementgehalte in Bachsedimenten (Hrsg. LfUG,<br />
Dresden, 2004) ermittelt. Es wurden die Gebiete innerhalb der geologischen Auenbereiche ausgewiesen,<br />
die dort den geochemischen Faktor 1 (erhöhte Gehalte in Bachsedimenten von Nickel, Cobalt,<br />
Chrom und Mangan), die geochemischen Faktoren 2 und 3 (erhöhte Gehalte in Bachsedimenten von<br />
Blei, Arsen, Zink, Kupfer sowie hohe elektrische Leitfähigkeit, hoher pH-Wert und erhöhter Gehalt im<br />
Bachsediment an Beryllium) aufweisen.<br />
zu 7.3.7 (G)<br />
Gemäß Z 4.3.2 LEP ist darauf hinzuwirken, dass verrohrte oder anderweitig naturfern ausgebaute<br />
Fließgewässer bzw. -abschnitte, sofern deren Nutzung nicht den Ausbauzustand erfordert, geöffnet<br />
und naturnah gestaltet werden. Hierzu sind in den Regionalplänen regionale Schwerpunkte als „Sanierungsbedürftige<br />
Bereiche der Landschaft“ auszuweisen. Im vorliegenden Plan sind in diesem Sinne<br />
„Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“ und „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“<br />
ausgewiesen.<br />
Gewässerbenutzungen, insbesondere Wasserentnahmen, Abwassereinleitungen sowie Gewässerausbau<br />
und Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, müssen in Verträglichkeit mit den jeweiligen wasserkörperbezogenen<br />
Umwelt- bzw. Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) realisiert<br />
werden, um sowohl Verschlechterungen des bisher erreichten Zustandes weitestgehend auszuschließen<br />
sowie ggf. geplante Sanierungsmaßnahmen zur Zustandsverbesserung positiv zu unterstützen.<br />
Insbesondere betrifft dies den Ausbau und die Unterhaltung von Fließgewässern, da diese<br />
Maßnahmen die ökologischen Entwicklungsprozesse der entsprechenden Gewässer maßgeblich<br />
beeinflussen.<br />
Eine naturnahe und landschaftsgerechte Gestaltung von Gewässerausbaumaßnahmen wird der ökologischen<br />
und landschaftsästhetischen Funktion der Fließgewässer sowie dem Hochwasserschutz der<br />
besiedelten Bereiche gerecht. Die naturnahe Gestaltung von Fließgewässerausbauten erfordert den<br />
Verbleib bzw. die Renaturierung eines möglichst naturnahen und hinsichtlich des Hochwasserschutzes<br />
ausreichend breiten Auenbereiches. Im Zusammenhang mit den Belangen des Artenschutzes ist<br />
die Durchgängigkeit für Gewässerorganismen (z. B. Fischaufstiegshilfen) bei der Planung und Durchführung<br />
von Gewässerausbauten zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auf die Förderrichtlinie<br />
Gewässergüte (FRGG) verwiesen. Danach sind entsprechend Punkt 2.1.2 der FRGG "bauliche Maßnahmen<br />
zur Renaturierung oder Revitalisierung oberirdischer Gewässer, insbesondere Maßnahmen<br />
zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, insbesondere der<br />
Rückbau vorhandener Querverbauungen und die Errichtung rauer Rampen und Schwellen, außerdem<br />
die Freilegung verrohrter Gewässerabschnitte sowie Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung, …" im<br />
Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und der Prioritätensetzung förderfähig.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden zur Ermittlung der Auswirkungen<br />
v. a. folgende Einzelkomponenten bzw. Hilfsgrößen zur Beurteilung der Zielerreichung (bis<br />
2015) der Umweltqualitätsnormen für den Oberflächenwasserkörper nach Artikel 4 WRRL verwendet:<br />
o saprobiologische Daten zzgl. Informationen über Versauerung bzw. Verödung<br />
o Daten aus der Gewässerstrukturkartierung<br />
o Zustand der Fischfauna in Fließgewässern einschließlich der ökologischen Durchgängigkeit<br />
von Querbauwerken<br />
o Überschreitung von Umweltqualitätsnormen relevanter Schadstoffe.<br />
Als „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“ sind alle über 500 m lange Fließgewässerabschnitte<br />
mit der Einstufung „Zielerreichung unwahrscheinlich“ ausgewiesen worden, die nicht als<br />
naturnahe Auenbereiche ausgewiesen worden sind (s. Karte 4) und in der Biotoptypenbewertung nicht<br />
als sehr hoch und hoch eingestuft worden sind (s. Karte 2.1 - 4 des FB LRP). 11<br />
11 Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006