14.11.2012 Aufrufe

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 61<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

4. Reduktion des Einsatzes von flüssigen Wirtschaftsdüngern<br />

5. Anwendung von bestands- und bodenschonenden Pflege-, Nutzungs- und Walderschließungsverfahren<br />

(z. B. durch naturverträglichen Forstwegebau)<br />

6. Umbau von nicht naturnahen Nadelbaumreinbeständen zugunsten der Entwicklung von<br />

naturnahen, ökologisch stabilen Waldbeständen (Verringerung der Versauerungsgefährdung).<br />

C Maßnahmen zur Verbesserung des Regulationsvermögens oberirdischer Gewässer<br />

1. Erhöhung des Selbstreinigungsvermögens der Gewässer durch Rückführung technisch<br />

ausgebauter Gerinne in naturnahe Fließgewässer sowie naturnahe Gestaltung der Uferbereiche,<br />

Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte bei der Gewässerunterhaltung<br />

und Vermeidung einer übermäßigen Inanspruchnahme der Gewässer<br />

2. Vermeidung sekundärer Belastungserscheinungen infolge verstärkter Trophie (Eutrophie)<br />

durch Beschattung langsam fließender Grabensysteme sowie kleinerer Fließgewässer.<br />

D Maßnahmen zur Stabilisierung des regionalen Wasserkreislaufs<br />

1. Förderung der Grundwasserneubildung durch Begrenzung bzw. Verminderung des Versiegelungsgrades<br />

2. Emissionsminderung insbesondere von Schwefeldioxid und Stickoxiden als primäre Ursache<br />

der Waldschäden, forstliche Sanierungsmaßnahmen und Erstaufforstungen im Einzugsbereich<br />

von Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

3. Rückhaltung und Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser,<br />

insbesondere in Gebieten mit hohem Versiegelungsgrad.<br />

zu 7.3.2 (G)<br />

Gemäß Z 4.3.6 LEP sind in den Regionalplänen insbesondere in den potenziellen Hochwasserentstehungsgebieten<br />

„Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ auszuweisen. Mit<br />

dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes vom 9. August 2004 wurde<br />

u. a. der § 100 b eingefügt. Demnach sind „Hochwasserentstehungsgebiete Gebiete, insbesondere in<br />

den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze<br />

in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den<br />

Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

führen können.“<br />

Gemäß § 100b Absatz 1 Satz 2 SächsWG werden die Hochwasserentstehungsgebiete durch die höhere<br />

Wasserbehörde durch Rechtsverordnung festgesetzt. Gemäß § 100b Abs. 3 SächsWG unterliegen<br />

Vorhaben, die das Wasserrückhaltevermögen verschlechtern können, dem Genehmigungsvorbehalt.<br />

Im vorliegenden Plan sind die im Sinne der im LEP-Plansatz Z 4.3.6 benannten „potenziellen<br />

Hochwasserentstehungsgebiete“ als „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“<br />

als Gebietskulisse für regional bedeutsame Maßnahmen, die einen günstigen Einfluss auf das Wasserrückhaltevermögen<br />

haben, ausgewiesen worden [s. auch Plansatzbegründungen zu 12.1.5 (G) und<br />

12.2.1 (Z)].<br />

Die Höhe des tatsächlichen Niederschlagsabflusses ist abhängig von Gebietsparametern (Größe,<br />

Form und Gefälle des Einzugsgebietes, Höhenlage, Relief, Hydrogeologie, Boden, Gestein, Flächennutzungsart)<br />

sowie Gewässerparametern (Dichte, Länge und Gefälle des Flussnetzes, Gewässerbettgeometrie,<br />

Gewässerstruktur). Diese Parameter ermöglichen, dass Flächen gleicher Abflussbildung<br />

ermittelt werden können. Nicht besiedelte Flächen, auf denen die Abflusskomponenten „Oberflächenabfluss<br />

von Flächen mit geringem Infiltrationsvermögen“, „Sättigungsabfluss auf permanent gesättigten<br />

Flächen“, „Sättigungsabfluss auf sich schnell sättigenden Flächen“ und „Schneller Zwischenabfluss“<br />

dominieren und die gekennzeichnet sind durch Niederschlagstageswerte ab 50 mm, die mindestens<br />

mehr als 3,5 mal in 10 Jahren auftreten, sind als „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des<br />

Wasserrückhalts“ ermittelt worden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!