Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 60 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Begründung<br />
zu 7.3.1 (G)<br />
Gemäß Z 4.3.1 LEP sollen in den Regionalplänen „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“<br />
als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen<br />
werden.<br />
Die Deckschichten über den Grundwasserleitern schützen das Grundwasser auf natürliche Weise vor<br />
einem eventuellen Schadstoffeintrag. Entscheidend für die Schutzfunktion sind die Mächtigkeit der<br />
Deckschichten und der Anteil an feinklastischem Material (Ton, Schluff).<br />
Auf der Grundlage der Hydrogeologischen Übersichtskarte Sachsen sowie von Punktdaten zu Bohraufschlüssen<br />
wurden durch das LfUG die Deckschichten wie folgt charakterisiert:<br />
o günstige Verhältnisse: bindige Deckschicht, Verweilzeit des Wassers in der<br />
ungesättigten Bodenzone > 3 Jahre<br />
o mittlere Verhältnisse: bindige Deckschicht, Verweilzeit des Wassers in der<br />
ungesättigten Bodenzone < 3 Jahre<br />
o ungünstige Verhältnisse: keine bindige Deckschicht vorhanden.<br />
Als „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sind die Bereiche ausgewiesen<br />
worden, die über keine bindige Deckschicht verfügen. Sie zeichnen sich durch eine verminderte geologische<br />
Schutzfunktion aus. Es bestehen daher besondere Nutzungsanforderungen.<br />
Gewässer sind gemäß WRRL der EU so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und<br />
dem Nutzen Einzelner dienen können, vermeidbare Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes unterbleiben<br />
und damit eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.<br />
Folgende Maßnahmen führen zum umfassenden Schutz des Wasserpotenzials und sollten in Übereinstimmung<br />
insbesondere mit den wasserwirtschaftlichen Rahmenplänen (§ 5 SächsWG), den Bewirtschaftungsplänen<br />
für oberirdische Gewässer und für Grundwasser (§ 6 SächsWG) und den Maßnahmeprogrammen<br />
(§ 7 SächsWG) durchgeführt werden:<br />
A Maßnahmen zur Verringerung von Einträgen aus Siedlung, Gewerbe und Industrie<br />
1. Verringerung des Nähr- und Schadstoffgehaltes direkt eingeleiteter Abwässer durch den<br />
Bau von Kläranlagen sowie durch Erhöhung der Reinigungsleistung bestehender Kläranlagen<br />
auf den „Stand der Technik", Abwasserwiederverwendung, Einführung von Vermeidungsstrategien,<br />
Sanierung der Abwasserkanalisation (Vermeidung diffuser Stoffeinträge),<br />
getrennte Regenwasserbehandlung<br />
2. Erhöhung des Anschlussgrades innerhalb geschlossener Siedlungen an das Trink- und<br />
Abwassernetz, Einführung „alternativer" Abwasserbehandlungstechnologien im ländlichen<br />
Bereich.<br />
B Maßnahmen zur Verringerung von Einträgen aus der Land- und Forstwirtschaft<br />
1. Vermeidung des direkten Stoffeintrages in oberirdische Gewässer durch Verzicht von<br />
Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatz auf gewässerbegleitenden Flächen (Abstand<br />
vom Gewässer 10 m, im Siedlungsbereich mindestens 5 m entsprechend Definition<br />
§ 50 SächsWG) sowie durch Einschränkung der Beweidung im Uferbereich (Abzäunen<br />
der Weideflächen)<br />
2. Verringerung der Einschwemmung von partikulär gebundenen Nähr- und Schadstoffen<br />
durch verschiedene erosionsmindernde Maßnahmen wie dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung<br />
auf geneigten Flächen mit Gewässeranbindung, im Einzelfall kombiniert<br />
mit der Anlage von 10 m bis 20 m breiten Pufferstreifen entlang der Gewässer (unter Beachtung<br />
der Abstandsregelungen nach Düngemittelverordnung und SächsWG) sowie in<br />
Überschwemmungsgebieten Verhinderung des Grünlandumbruchs bzw. Rückführung<br />
ackergenutzter Flächen in Dauergrünland<br />
3. Verringerung des Stoffeintrags infolge Auswaschung gelöster Nähr- und Schadstoffe<br />
durch standortgerechte und grundwasserschonende Landbewirtschaftung sowie durch<br />
Einhaltung der guten fachlichen Praxis beim Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz auf<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen