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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 60 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu 7.3.1 (G)<br />

Gemäß Z 4.3.1 LEP sollen in den Regionalplänen „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“<br />

als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen<br />

werden.<br />

Die Deckschichten über den Grundwasserleitern schützen das Grundwasser auf natürliche Weise vor<br />

einem eventuellen Schadstoffeintrag. Entscheidend für die Schutzfunktion sind die Mächtigkeit der<br />

Deckschichten und der Anteil an feinklastischem Material (Ton, Schluff).<br />

Auf der Grundlage der Hydrogeologischen Übersichtskarte Sachsen sowie von Punktdaten zu Bohraufschlüssen<br />

wurden durch das LfUG die Deckschichten wie folgt charakterisiert:<br />

o günstige Verhältnisse: bindige Deckschicht, Verweilzeit des Wassers in der<br />

ungesättigten Bodenzone > 3 Jahre<br />

o mittlere Verhältnisse: bindige Deckschicht, Verweilzeit des Wassers in der<br />

ungesättigten Bodenzone < 3 Jahre<br />

o ungünstige Verhältnisse: keine bindige Deckschicht vorhanden.<br />

Als „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sind die Bereiche ausgewiesen<br />

worden, die über keine bindige Deckschicht verfügen. Sie zeichnen sich durch eine verminderte geologische<br />

Schutzfunktion aus. Es bestehen daher besondere Nutzungsanforderungen.<br />

Gewässer sind gemäß WRRL der EU so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und<br />

dem Nutzen Einzelner dienen können, vermeidbare Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes unterbleiben<br />

und damit eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.<br />

Folgende Maßnahmen führen zum umfassenden Schutz des Wasserpotenzials und sollten in Übereinstimmung<br />

insbesondere mit den wasserwirtschaftlichen Rahmenplänen (§ 5 SächsWG), den Bewirtschaftungsplänen<br />

für oberirdische Gewässer und für Grundwasser (§ 6 SächsWG) und den Maßnahmeprogrammen<br />

(§ 7 SächsWG) durchgeführt werden:<br />

A Maßnahmen zur Verringerung von Einträgen aus Siedlung, Gewerbe und Industrie<br />

1. Verringerung des Nähr- und Schadstoffgehaltes direkt eingeleiteter Abwässer durch den<br />

Bau von Kläranlagen sowie durch Erhöhung der Reinigungsleistung bestehender Kläranlagen<br />

auf den „Stand der Technik", Abwasserwiederverwendung, Einführung von Vermeidungsstrategien,<br />

Sanierung der Abwasserkanalisation (Vermeidung diffuser Stoffeinträge),<br />

getrennte Regenwasserbehandlung<br />

2. Erhöhung des Anschlussgrades innerhalb geschlossener Siedlungen an das Trink- und<br />

Abwassernetz, Einführung „alternativer" Abwasserbehandlungstechnologien im ländlichen<br />

Bereich.<br />

B Maßnahmen zur Verringerung von Einträgen aus der Land- und Forstwirtschaft<br />

1. Vermeidung des direkten Stoffeintrages in oberirdische Gewässer durch Verzicht von<br />

Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatz auf gewässerbegleitenden Flächen (Abstand<br />

vom Gewässer 10 m, im Siedlungsbereich mindestens 5 m entsprechend Definition<br />

§ 50 SächsWG) sowie durch Einschränkung der Beweidung im Uferbereich (Abzäunen<br />

der Weideflächen)<br />

2. Verringerung der Einschwemmung von partikulär gebundenen Nähr- und Schadstoffen<br />

durch verschiedene erosionsmindernde Maßnahmen wie dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung<br />

auf geneigten Flächen mit Gewässeranbindung, im Einzelfall kombiniert<br />

mit der Anlage von 10 m bis 20 m breiten Pufferstreifen entlang der Gewässer (unter Beachtung<br />

der Abstandsregelungen nach Düngemittelverordnung und SächsWG) sowie in<br />

Überschwemmungsgebieten Verhinderung des Grünlandumbruchs bzw. Rückführung<br />

ackergenutzter Flächen in Dauergrünland<br />

3. Verringerung des Stoffeintrags infolge Auswaschung gelöster Nähr- und Schadstoffe<br />

durch standortgerechte und grundwasserschonende Landbewirtschaftung sowie durch<br />

Einhaltung der guten fachlichen Praxis beim Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz auf<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen

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