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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 59<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.3.6 (Z) In den „Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen<br />

Schwermetallgehalten“ sind weitergehende Untersuchungen hinsichtlich<br />

ihrer genauen Ausdehnung und ihres Gefährdungspotenzials durchzuführen.<br />

7.3.7 (G) Gewässerausbaumaßnahmen sollen naturnah und landschaftsgerecht gestaltet,<br />

durch Maßnahmen der Renaturierung begleitet sowie ökologisch verträglich<br />

durchgeführt werden. Dabei ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer für<br />

Organismen schädigungsfrei sowohl stromauf wie auch stromab zu gewährleisten<br />

bzw. soweit wie möglich wiederherzustellen.<br />

Die „Regionalen Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“ sollen hinsichtlich<br />

ihrer Gewässerstruktur vorrangig saniert bzw. weiter untersucht werden.<br />

In den „Regionalen Schwerpunkten der Fließgewässeröffnung“ soll der Rückbau<br />

von verrohrten und die Renaturierung von naturfern ausgebauten einschließlich<br />

querverbauten Fließgewässern bzw. -abschnitten unter Beachtung<br />

der Hochwasserabflussfunktion des jeweiligen Fließgewässers durchgeführt<br />

werden. Dabei sollen die Voraussetzungen für eine Entwicklung naturnaher<br />

Ufergehölze geschaffen werden.<br />

7.3.8 (Z) Die „Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen“ sind mittel- bis<br />

langfristig so zu entwickeln, dass ein hoher Natürlichkeitsgrad und eine Erhöhung<br />

des Retentionsvermögens erreicht werden. Dazu soll eine Wiedervernässung<br />

noch vorhandener bzw. bodenkundlich, hydrogeologisch nachweisbarer<br />

Nassbereiche und Altarme angestrebt werden. Der Bestand an standortgerechten<br />

Ufergehölzen soll erhalten und ergänzt werden.<br />

Die Maßnahmen sind so durchzuführen, dass vorhandene naturnahe Bereiche<br />

der Aue nicht gestört werden.<br />

7.3.9 (Z) Die „Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen“ sollen mittel- bis<br />

langfristig so entwickelt werden, dass eine Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens<br />

durch standortgerechte Nutzung oder ggf. auch durch Sukzession<br />

erreicht wird.

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