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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 58 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.3 Boden, Altlasten und Wasser<br />

Karten: „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“, „Stark<br />

saure Böden“ und „Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten<br />

von hohen Schwermetallgehalten“ sind in Karte 7 „Boden- und Grundwassergefährdung“<br />

ausgewiesen.<br />

„Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ sind in Karte<br />

3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

„Regional bedeutsame Altlasten“, „Gebiete mit anthropogen bedingter Boden-<br />

und/oder Grundwasserkontamination“, „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“,<br />

„Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“<br />

und „Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen“<br />

sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft" ausgewiesen.<br />

Hinweise: Die regionalplanerischen Festlegungen zum Erosionsschutz sind den Kapiteln<br />

12.1 (Landwirtschaft) und 12.2 (Forstwirtschaft und Jagdwesen) zu entnehmen.<br />

Die regionalplanerischen Festlegungen zu Böden mit besonderer Archivfunktion<br />

sind den Kapiteln 7.1 (Ökologisches Verbundsystem/Arten- und Biotopschutz)<br />

und 7.2 (Landschaftsbild/Landschaftserleben) zu entnehmen.<br />

7.3.1 (G) In „Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ ist der<br />

hohen Empfindlichkeit des Grundwassers aufgrund fehlender geologischer<br />

Deckschichten mit Schutzfunktion gegenüber Schadstoffeinträgen durch angepasste<br />

Bewirtschaftungsformen/Nutzungen Rechnung zu tragen.<br />

7.3.2 (G) In „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ soll das<br />

Retentionsvermögen des Bodens erhalten bzw. erhöht werden [s. auch<br />

12.1.5 (G) und 12.2.1 (Z)].<br />

7.3.3 (Z) Die „Regional bedeutsamen Altlasten“ sind so zu sanieren, dass unter Beachtung<br />

der planungsrechtlich zulässigen Nutzung der Fläche dauerhaft keine<br />

Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen<br />

oder die Allgemeinheit entstehen.<br />

7.3.4 (Z) In den „Gebieten mit anthropogen bedingter Boden- und/oder Grundwasserkontamination“<br />

sind unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Erfordernisse<br />

auf der Grundlage von Gutachten zur Gefährdungsabschätzung Dekontaminationsmaßnahmen<br />

bzw. Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Mittel-<br />

bis langfristig soll eine Grundwasserbeschaffenheit erreicht werden, die<br />

der Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.<br />

7.3.5 (Z) In den „Stark sauren Böden“ sind Maßnahmen zu ergreifen, die, sofern sie mit<br />

den gewässer- und naturschutzfachlichen Anforderungen vereinbar sind, den<br />

pH-Wert langfristig wieder ansteigen lassen.

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