Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 58 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7.3 Boden, Altlasten und Wasser<br />
Karten: „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“, „Stark<br />
saure Böden“ und „Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten<br />
von hohen Schwermetallgehalten“ sind in Karte 7 „Boden- und Grundwassergefährdung“<br />
ausgewiesen.<br />
„Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ sind in Karte<br />
3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
„Regional bedeutsame Altlasten“, „Gebiete mit anthropogen bedingter Boden-<br />
und/oder Grundwasserkontamination“, „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“,<br />
„Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“<br />
und „Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen“<br />
sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft" ausgewiesen.<br />
Hinweise: Die regionalplanerischen Festlegungen zum Erosionsschutz sind den Kapiteln<br />
12.1 (Landwirtschaft) und 12.2 (Forstwirtschaft und Jagdwesen) zu entnehmen.<br />
Die regionalplanerischen Festlegungen zu Böden mit besonderer Archivfunktion<br />
sind den Kapiteln 7.1 (Ökologisches Verbundsystem/Arten- und Biotopschutz)<br />
und 7.2 (Landschaftsbild/Landschaftserleben) zu entnehmen.<br />
7.3.1 (G) In „Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ ist der<br />
hohen Empfindlichkeit des Grundwassers aufgrund fehlender geologischer<br />
Deckschichten mit Schutzfunktion gegenüber Schadstoffeinträgen durch angepasste<br />
Bewirtschaftungsformen/Nutzungen Rechnung zu tragen.<br />
7.3.2 (G) In „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ soll das<br />
Retentionsvermögen des Bodens erhalten bzw. erhöht werden [s. auch<br />
12.1.5 (G) und 12.2.1 (Z)].<br />
7.3.3 (Z) Die „Regional bedeutsamen Altlasten“ sind so zu sanieren, dass unter Beachtung<br />
der planungsrechtlich zulässigen Nutzung der Fläche dauerhaft keine<br />
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen<br />
oder die Allgemeinheit entstehen.<br />
7.3.4 (Z) In den „Gebieten mit anthropogen bedingter Boden- und/oder Grundwasserkontamination“<br />
sind unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Erfordernisse<br />
auf der Grundlage von Gutachten zur Gefährdungsabschätzung Dekontaminationsmaßnahmen<br />
bzw. Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Mittel-<br />
bis langfristig soll eine Grundwasserbeschaffenheit erreicht werden, die<br />
der Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.<br />
7.3.5 (Z) In den „Stark sauren Böden“ sind Maßnahmen zu ergreifen, die, sofern sie mit<br />
den gewässer- und naturschutzfachlichen Anforderungen vereinbar sind, den<br />
pH-Wert langfristig wieder ansteigen lassen.