Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 57<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 7.2.5 (G) und 7.2.6 (G)<br />
Gemäß G 4.1.8 LEP sollen Kulturlandschaften und Landschaftselemente von besonderer Vielfalt,<br />
Eigenart und Schönheit, erhaltene Relikte historischer Kulturlandschaften und Bereiche mit besonderem<br />
archäologischen Potenzial sowie geowissenschaftlich bedeutende Objekte und Landschaftsformen<br />
(Geotope) gesichert und landschaftsgerecht entwickelt werden.<br />
Gemäß Z 4.4.4 LEP sind in den Regionalplänen Gebiete mit besonderer Funktionalität unter Berücksichtigung<br />
der in der Begründung aufgeführten Kriterien auszuweisen. In der Plansatzbegründung<br />
sind u. a. Böden mit besonderer Archivfunktion benannt. Diese Böden sind im vorliegenden Plan gemäß<br />
der in der LEP-Begründung eröffneten Möglichkeit als Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Natur und<br />
Landschaft ausgewiesen.<br />
In Karte 18 sind archäologische Fundstellen dargestellt. (Quelle: Landesamt für Archäologie).<br />
Große Teile des Planungsgebietes gehören zu den wichtigsten Altsiedellandschaften in Sachsen, die<br />
auf eine über 7000jährige Geschichte zurückblicken können (Dresdener <strong>Elbtal</strong>weitung, <strong>Elbtal</strong>, Lommatzscher<br />
Pflege, Großenhainer Pflege, Moritzburger Heide- und Teichlandschaft). Das Archiv im<br />
Boden bildet einen wesentlichen Bestandteil der historischen Kulturlandschaft und besitzt einen unersetzbaren<br />
Quellenwert. Daraus folgt im Sinne einer nachhaltigen Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft<br />
das Ziel, diese archäologischen Kulturdenkmäler dauerhaft zu erhalten und nachhaltig im<br />
Boden zu schützen. Dabei ist zu bedenken, dass in den Altsiedellandschaften die derzeit bekannten<br />
und kartierten Denkmalflächen lediglich ca. 25 % der tatsächlich im Boden enthaltenen archäologischen<br />
Substanz ausmachen und der Bestand an archäologischen Denkmalen tatsächlich wesentlich<br />
umfangreicher ist.<br />
Auf den intensiv landwirtschaftlich genutzten, aber besonders erosionsanfälligen Flächen des mittelsächsischen<br />
Lößhügellandes (Lommatzscher Pflege) bzw. den angrenzenden Moränenplatten (Großenhainer<br />
Pflege) stellen der flächenhafte Bodenabtrag durch Starkniederschläge und mechanische<br />
Verlagerungen durch die Feldbestellung eine ernsthafte Bedrohung archäologischer Kulturdenkmäler<br />
dar. Die Zerstörung durch Erosion und mechanische Verlagerung bzw. Bodenverdichtung ist ein irreversibler<br />
und schleichender Vorgang. Als geeignete flächenbezogene Maßnahmen zum nachhaltigen<br />
Schutz archäologischer Kulturdenkmäler sind etwa die Umwandlung von Acker- in Grünland, Aufforstungen,<br />
Flächenstilllegungen, die Einrichtung von Pufferzonen und Randstreifen, die Erweiterung von<br />
Baum- und Heckenbeständen oder vor allem eine flächig und konsequent angewandte konservierende,<br />
d. h. pfluglose Bewirtschaftung zu nennen.<br />
Regional typische Elemente/Bereiche der historisch gewachsenen Kulturlandschaft<br />
Die Landschaften der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> sind ausgeprägte Kulturlandschaften. Seit<br />
Jahrhunderten werden sie maßgeblich durch menschliche Einflüsse verändert und überprägt. Die<br />
Grundlage für ihre Entwicklung bilden die unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten, die daran<br />
orientierten Landnutzungen sowie die historischen und aktuellen wirtschaftlichen sowie politischen<br />
Bedingungen. Die Liste der zu berücksichtigenden Themen ist groß und reicht von frühgeschichtlichen<br />
bis zu historisch wesentlich jüngeren Zeugnissen menschlichen Schaffens wie Dorf- und Flurformen,<br />
Rittergütern und Gutshöfen, Schlössern mit ihren Parkanlagen, Burgen und Alleen sowie anderen<br />
Ausdrucksformen historischer Landnutzungen, wie dem Bergbau und den Verkehrstrassen. Wichtige<br />
Elemente im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sind z. B. Trockenmauern, Steinrücken, Hohlwege<br />
oder Ackerterrassen. Das räumliche Zusammenwirken punkthafter, linearer oder flächiger Kulturlandschaftselemente<br />
und ihre zeitliche Einordnung sind Grundlage für die Eigenart von Kulturlandschaften.<br />
Für die Beurteilung der besonderen Eigenart von Landschaften und Landschaftsteilen reicht allerdings<br />
die Wahrnehmung ihres physischen Vorhandenseins in der Regel nicht aus. Maßgeblich sind hier in<br />
starkem Maße auch die Kenntnisse über die Herkunft und Bedeutung der vorgefundenen Landschaftselemente<br />
sowie ihre heutige Bewertung durch die Gesellschaft. Durch Erhalt und Pflege der im<br />
Ziel genannten Kulturlandschaftselemente erhöhen sich der landschaftsästhetische Wert sowie die<br />
Identifikation der Bewohner mit ihrem Raum (Heimat). Bezüglich der Kulturlandschaftselemente aus<br />
dem Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei wird mit dem Erhalt dieser Elemente gleichzeitig<br />
ein wesentlicher Beitrag zum Biotop- und Artenschutz geliefert, da diese Elemente geschützte<br />
Biotoptypen darstellen, z. B. Streuobstwiesen, Steinrücken, Trockenmauern, Hohlwege, Teiche, Weiher<br />
und Mühlgräben. Die Pflege der Kulturlandschaftselemente sollte über die eigentliche Bewahrung<br />
hinaus mit heutigen Nutzungsanforderungen verbunden werden. Beispielsweise bieten sich eine Einbindung<br />
in das touristische Wegenetz (Lehrpfade, thematische Aussichtspunkte) und eine Nutzung<br />
historischer Gebäude als Gaststätte, Hotel, Museum oder Gemeinschaftstreffpunkt an.<br />
Die im Plansatz 7.2.6 (G) benannten historischen Kulturlandschaftsbereiche sind im Kap. 2.5 des<br />
Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan im Einzelnen benannt und dargestellt. Darüber hinaus sind<br />
Darstellungen zur kulturlandschaftlichen Ausstattung sowie diesbezügliche nachrichtliche Übernahmen<br />
gemäß Denkmalschutz- und Baurecht in Karte B des Anhangs „Kulturlandschaft“ enthalten.