Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 56 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Etwa ein Drittel der Fläche des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches ist Siedlungsfläche und etwa die<br />
Hälfte wird bereits durch Landschaftsschutzgebietsfläche belegt. 8 Die jeweiligen Rechtsverordnungen,<br />
zu denen auch die aus DDR-Recht übergeleiteten Vorschriften gehören, beinhalten entsprechende<br />
Festlegungen zum Schutz des Landschaftsbildes bzw. zum Verbot der Errichtung wesensfremder<br />
Landschaftselemente. Für die rechtselbischen Hangbereiche und Villenviertel in Dresden und Radebeul<br />
wurden auf der Grundlage von § 21 SächsDSchG Denkmalschutzgebietssatzungen aufgestellt. 9<br />
Der südlichste Abschnitt des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches wird durch die Sandsteinkulisse beidseitig<br />
des Durchbruchstales der Elbe im Bereich der Sächsischen Schweiz gebildet; seine Besonderheit<br />
im Rahmen der Ausweisung „Sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich“ gründet sich vor allem auf das einzigartige<br />
Natur- und Landschaftsbild, welches von zahlreichen Aussichtspunkten innerhalb des dichten<br />
Wanderwegenetzes erlebbar ist. Dieser Bereich ist gleichzeitig naturschutzrechtlich als „Nationalparkregion<br />
Sächsische Schweiz“ geschützt.<br />
Es schließt sich elbabwärts der vorwiegend kulturlandschaftshistorisch geprägte Bereich der Dresdner<br />
<strong>Elbtal</strong>weitung an. Dieser von Pirna bis zum Spaargebirge in Meißen reichende Landschaftsraum repräsentiert<br />
eine Stadtlandschaft von außerordentlicher Eigenart und hoher Dichte historischer Kulturdenkmale,<br />
da sich Landschaft und Architektur in ungewöhnlich enger und harmonischer Verbindung<br />
entwickelten. Diese Kulturlandschaft wird geprägt von den unbebauten Elbauenbereichen, den Weinbergen<br />
mit teilweiser Bewaldung sowie der lockeren Villenbebauung der Weinberge, welche in der<br />
natürlichen Beschaffenheit nicht und in der Bebauung seit den letzten hundertfünfzig Jahren nur unwesentlich<br />
verändert wurden, wodurch sich das charakteristische, erhaltenswerte kulturhistorische<br />
Stadtlandschaftsbild der funktionalen und gestalterischen Reife der städtebaulichen und architektonischen<br />
Konzeptionen des 18., 19. und frühen 20. Jahrhunderts herausbildete. Das hohe öffentliche<br />
Interesse an der Erhaltung der historischen Kulturlandschaft „Dresdner <strong>Elbtal</strong>“ zeigt sich u. a. darin,<br />
dass auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland bei der UNESCO (gemäß der Empfehlung der Kulturministerkonferenz<br />
sowie dem Stadtratsbeschluss vom 19.12.2002) der <strong>Elbtal</strong>bereich innerhalb der<br />
Landeshauptstadt Dresden (zwischen Söbrigen bei Pillnitz und Schloss Übigau) im Jahr 2004 offiziell<br />
in die UNESCO-Weltkulturerbeliste aufgenommen wurde.<br />
Zwischen Meißen und Hirschstein schließt sich der 3. Abschnitt des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches<br />
an, der wiederum durch die Verengung des <strong>Elbtal</strong>es mit beidseitig relativ steil anschließenden Hangbereichen<br />
(linkselbisch vorwiegend bewaldet, rechtselbisch geprägt durch Weinbau und offengelassene<br />
Steinbrüche) charakterisiert werden kann. Auch hier eröffnen sich außerordentliche Sichtbeziehungen,<br />
die sich sowohl vom <strong>Elbtal</strong>bereich als auch von den Hangbereichen aus entfalten. Sie schließen<br />
die kulturhistorisch bedeutsamen Bauten Albrechtsburg und Dom in Meißen, die Schlösser in Diesbar-<br />
Seußlitz und Neuhirschstein, Kirchen, Elbweindörfer mit ihren alten Dorfkernen sowie die südexponierte<br />
Weinberglandschaft ein.<br />
Im anschließenden 4. Abschnitt öffnet sich das <strong>Elbtal</strong> wieder und erreicht hier den Tieflandsbereich;<br />
der besondere Reiz entsteht durch den mäandrierenden Elbeverlauf (z. B. Strehla-Paußnitzer Elbbogen),<br />
an den sich weite Auenbereiche mit zahlreichen historischen Dorfkernen, die Kirche in Riesa<br />
sowie Kirche und Schloss in Strehla anschließen. Auch hier bestehen weiträumige Sichtbeziehungen,<br />
die vor allem vom Elbestrom aus (Internationaler Elberadweg) erlebbar sind.<br />
8 Folgende festgesetzte Landschaftsschutzgebiete liegen mit einem erheblichen Flächenanteil im „Sichtexponier-<br />
ten <strong>Elbtal</strong>bereich“: „Sächsische Schweiz“, „Windberg“, „Burgwartsberg“, „Großsedlitzer Elbhänge“, „Lockwitztal<br />
und Gebergrund“, „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, „Dresdner Heide“, „Zschonergrund“,<br />
„Dresdner Elbwiesen und -altarme“, „Friedewald und Moritzburger Teichgebiet“, „Lößnitz“, „<strong>Elbtal</strong> zwischen<br />
Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“, „Nassau“, „<strong>Elbtal</strong> nördlich von Meißen“,<br />
„Riesaer <strong>Elbtal</strong> und Seußlitzer Elbhügelland“.<br />
9 Denkmalschutzgebietssatzungen "Elbhänge der Stadt Dresden", "Weißer Hirsch-Oberloschwitz" und "Blase-<br />
witz/Striesen-Nordost" der Landeshauptstadt Dresden, genehmigt am 28.11.1996 und Denkmalschutzgebiets-<br />
satzung der Stadt Radebeul "Historische Weinberglandschaft Radebeul" in der Fassung vom 07.08.2000,<br />
genehmigt am 18.07.2001.