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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 56 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Etwa ein Drittel der Fläche des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches ist Siedlungsfläche und etwa die<br />

Hälfte wird bereits durch Landschaftsschutzgebietsfläche belegt. 8 Die jeweiligen Rechtsverordnungen,<br />

zu denen auch die aus DDR-Recht übergeleiteten Vorschriften gehören, beinhalten entsprechende<br />

Festlegungen zum Schutz des Landschaftsbildes bzw. zum Verbot der Errichtung wesensfremder<br />

Landschaftselemente. Für die rechtselbischen Hangbereiche und Villenviertel in Dresden und Radebeul<br />

wurden auf der Grundlage von § 21 SächsDSchG Denkmalschutzgebietssatzungen aufgestellt. 9<br />

Der südlichste Abschnitt des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches wird durch die Sandsteinkulisse beidseitig<br />

des Durchbruchstales der Elbe im Bereich der Sächsischen Schweiz gebildet; seine Besonderheit<br />

im Rahmen der Ausweisung „Sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich“ gründet sich vor allem auf das einzigartige<br />

Natur- und Landschaftsbild, welches von zahlreichen Aussichtspunkten innerhalb des dichten<br />

Wanderwegenetzes erlebbar ist. Dieser Bereich ist gleichzeitig naturschutzrechtlich als „Nationalparkregion<br />

Sächsische Schweiz“ geschützt.<br />

Es schließt sich elbabwärts der vorwiegend kulturlandschaftshistorisch geprägte Bereich der Dresdner<br />

<strong>Elbtal</strong>weitung an. Dieser von Pirna bis zum Spaargebirge in Meißen reichende Landschaftsraum repräsentiert<br />

eine Stadtlandschaft von außerordentlicher Eigenart und hoher Dichte historischer Kulturdenkmale,<br />

da sich Landschaft und Architektur in ungewöhnlich enger und harmonischer Verbindung<br />

entwickelten. Diese Kulturlandschaft wird geprägt von den unbebauten Elbauenbereichen, den Weinbergen<br />

mit teilweiser Bewaldung sowie der lockeren Villenbebauung der Weinberge, welche in der<br />

natürlichen Beschaffenheit nicht und in der Bebauung seit den letzten hundertfünfzig Jahren nur unwesentlich<br />

verändert wurden, wodurch sich das charakteristische, erhaltenswerte kulturhistorische<br />

Stadtlandschaftsbild der funktionalen und gestalterischen Reife der städtebaulichen und architektonischen<br />

Konzeptionen des 18., 19. und frühen 20. Jahrhunderts herausbildete. Das hohe öffentliche<br />

Interesse an der Erhaltung der historischen Kulturlandschaft „Dresdner <strong>Elbtal</strong>“ zeigt sich u. a. darin,<br />

dass auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland bei der UNESCO (gemäß der Empfehlung der Kulturministerkonferenz<br />

sowie dem Stadtratsbeschluss vom 19.12.2002) der <strong>Elbtal</strong>bereich innerhalb der<br />

Landeshauptstadt Dresden (zwischen Söbrigen bei Pillnitz und Schloss Übigau) im Jahr 2004 offiziell<br />

in die UNESCO-Weltkulturerbeliste aufgenommen wurde.<br />

Zwischen Meißen und Hirschstein schließt sich der 3. Abschnitt des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches<br />

an, der wiederum durch die Verengung des <strong>Elbtal</strong>es mit beidseitig relativ steil anschließenden Hangbereichen<br />

(linkselbisch vorwiegend bewaldet, rechtselbisch geprägt durch Weinbau und offengelassene<br />

Steinbrüche) charakterisiert werden kann. Auch hier eröffnen sich außerordentliche Sichtbeziehungen,<br />

die sich sowohl vom <strong>Elbtal</strong>bereich als auch von den Hangbereichen aus entfalten. Sie schließen<br />

die kulturhistorisch bedeutsamen Bauten Albrechtsburg und Dom in Meißen, die Schlösser in Diesbar-<br />

Seußlitz und Neuhirschstein, Kirchen, Elbweindörfer mit ihren alten Dorfkernen sowie die südexponierte<br />

Weinberglandschaft ein.<br />

Im anschließenden 4. Abschnitt öffnet sich das <strong>Elbtal</strong> wieder und erreicht hier den Tieflandsbereich;<br />

der besondere Reiz entsteht durch den mäandrierenden Elbeverlauf (z. B. Strehla-Paußnitzer Elbbogen),<br />

an den sich weite Auenbereiche mit zahlreichen historischen Dorfkernen, die Kirche in Riesa<br />

sowie Kirche und Schloss in Strehla anschließen. Auch hier bestehen weiträumige Sichtbeziehungen,<br />

die vor allem vom Elbestrom aus (Internationaler Elberadweg) erlebbar sind.<br />

8 Folgende festgesetzte Landschaftsschutzgebiete liegen mit einem erheblichen Flächenanteil im „Sichtexponier-<br />

ten <strong>Elbtal</strong>bereich“: „Sächsische Schweiz“, „Windberg“, „Burgwartsberg“, „Großsedlitzer Elbhänge“, „Lockwitztal<br />

und Gebergrund“, „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, „Dresdner Heide“, „Zschonergrund“,<br />

„Dresdner Elbwiesen und -altarme“, „Friedewald und Moritzburger Teichgebiet“, „Lößnitz“, „<strong>Elbtal</strong> zwischen<br />

Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“, „Nassau“, „<strong>Elbtal</strong> nördlich von Meißen“,<br />

„Riesaer <strong>Elbtal</strong> und Seußlitzer Elbhügelland“.<br />

9 Denkmalschutzgebietssatzungen "Elbhänge der Stadt Dresden", "Weißer Hirsch-Oberloschwitz" und "Blase-<br />

witz/Striesen-Nordost" der Landeshauptstadt Dresden, genehmigt am 28.11.1996 und Denkmalschutzgebiets-<br />

satzung der Stadt Radebeul "Historische Weinberglandschaft Radebeul" in der Fassung vom 07.08.2000,<br />

genehmigt am 18.07.2001.

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