Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 53<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Konkret erfolgte die Beurteilung des landschaftsästhetischen Wertes nach den Kriterien:<br />
o Relief<br />
o Raumdimension/Raumkonfiguration<br />
o Farbigkeit/Textur<br />
o innere horizontale und vertikale Strukturierung<br />
o landschaftliche Eigenart.<br />
Zur Einstufung der homogenen Teilräume nach ihrer Wertigkeit wurden fünf Kategorien gebildet. Von<br />
diesen wurden die beiden obersten Wertkategorien I und II als „Bereiche mit hohem landschaftsästhetischen<br />
Wert“ bestimmt und in der Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
ausgewiesen.<br />
Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sollen sich in der Art ihrer Gestaltung an die umgebende<br />
hochwertige Landschaft anpassen.<br />
zu 7.2.2 (Z)<br />
Gemäß Z 4.1.9 LEP sind in den Regionalplänen unter Berücksichtigung der in der Begründung zu<br />
diesem Plansatz genannten Kriterien als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />
(Landschaftsbild/Landschaftserleben) bzw. als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
Gebiete von hohem landschaftsästhetischen Wert und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt<br />
und Gebiete mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe Erholung auszuweisen.<br />
In der Begründung zum o. g. LEP-Plansatz sind „Gebiete mit besonderen Sichtbeziehungen“ als ein<br />
Ausweisungskriterium benannt. Im vorliegenden Plan werden diese Gebiete unter der Bezeichnung<br />
„Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen historischen Kulturdenkmalbereich<br />
in weiträumig sichtexponierter Lage“ und „siedlungstypische historische Ortsrandlage“<br />
als „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen sind für folgende wertvolle, denkmalgeschützte Kulturdenkmalbereiche<br />
in sichtexponierter Lage in der Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen<br />
Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
o Kirche und Schloss Strehla (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Wantewitz (Landkreis Meißen)<br />
o Schloss Hirschstein (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Zehren Landkreis Meißen)<br />
o Kirche Lommatzsch (Landkreis Meißen)<br />
o Albrechtsburg Meißen (Landkreis Meißen)<br />
o Schloss Nossen (Landkreis Meißen)<br />
o Kirche und Schloss Moritzburg (Landkreis Meißen)<br />
o Spitzhaus Radebeul (Landkreis Meißen)<br />
o Burg Stolpen (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
o Festung Königstein (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />
o Burg Frauenstein (Region Südsachsen -<br />
Einwirkungsbereich LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>).<br />
Die o. g. Kulturdenkmalbereiche sind gekennzeichnet durch ein erlebbares Sichtfeld von mindestens<br />
300 ha sowie durch auftretende Sichtfeldlängen von über 3 km („weiträumig sichtexponierte Lage“).<br />
Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung von<br />
einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des Kulturdenkmalbereiches<br />
ausgegangen.