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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 53<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Konkret erfolgte die Beurteilung des landschaftsästhetischen Wertes nach den Kriterien:<br />

o Relief<br />

o Raumdimension/Raumkonfiguration<br />

o Farbigkeit/Textur<br />

o innere horizontale und vertikale Strukturierung<br />

o landschaftliche Eigenart.<br />

Zur Einstufung der homogenen Teilräume nach ihrer Wertigkeit wurden fünf Kategorien gebildet. Von<br />

diesen wurden die beiden obersten Wertkategorien I und II als „Bereiche mit hohem landschaftsästhetischen<br />

Wert“ bestimmt und in der Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

ausgewiesen.<br />

Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sollen sich in der Art ihrer Gestaltung an die umgebende<br />

hochwertige Landschaft anpassen.<br />

zu 7.2.2 (Z)<br />

Gemäß Z 4.1.9 LEP sind in den Regionalplänen unter Berücksichtigung der in der Begründung zu<br />

diesem Plansatz genannten Kriterien als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />

(Landschaftsbild/Landschaftserleben) bzw. als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

Gebiete von hohem landschaftsästhetischen Wert und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt<br />

und Gebiete mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe Erholung auszuweisen.<br />

In der Begründung zum o. g. LEP-Plansatz sind „Gebiete mit besonderen Sichtbeziehungen“ als ein<br />

Ausweisungskriterium benannt. Im vorliegenden Plan werden diese Gebiete unter der Bezeichnung<br />

„Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen historischen Kulturdenkmalbereich<br />

in weiträumig sichtexponierter Lage“ und „siedlungstypische historische Ortsrandlage“<br />

als „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen sind für folgende wertvolle, denkmalgeschützte Kulturdenkmalbereiche<br />

in sichtexponierter Lage in der Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen<br />

Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

o Kirche und Schloss Strehla (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Wantewitz (Landkreis Meißen)<br />

o Schloss Hirschstein (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Zehren Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Lommatzsch (Landkreis Meißen)<br />

o Albrechtsburg Meißen (Landkreis Meißen)<br />

o Schloss Nossen (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche und Schloss Moritzburg (Landkreis Meißen)<br />

o Spitzhaus Radebeul (Landkreis Meißen)<br />

o Burg Stolpen (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

o Festung Königstein (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

o Burg Frauenstein (Region Südsachsen -<br />

Einwirkungsbereich LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>).<br />

Die o. g. Kulturdenkmalbereiche sind gekennzeichnet durch ein erlebbares Sichtfeld von mindestens<br />

300 ha sowie durch auftretende Sichtfeldlängen von über 3 km („weiträumig sichtexponierte Lage“).<br />

Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung von<br />

einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des Kulturdenkmalbereiches<br />

ausgegangen.

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