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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 52 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.2.6 (G) Folgende für die Region typische Elemente/Bereiche der historisch gewachsenen<br />

Kulturlandschaft sind zu pflegen und sollen im Rahmen des Zumutbaren<br />

erhalten bzw. wiederhergestellt und insbesondere in die touristische Nutzung<br />

eingebunden werden [s. auch Plansätze 11.1.2 (G), 11.1.6 (G) und<br />

11.1.9 (G)], sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist:<br />

o Weinberge mit Trockenmauern und Winzerhäusern<br />

o Hohlwege<br />

o Wind- und Wassermühlen<br />

o Streuobstwiesen<br />

o Alleen<br />

o Teichanlagen<br />

o Parkanlagen und Friedhöfe<br />

o Steinrücken-Heckenlandschaften des <strong>Osterzgebirge</strong>s<br />

o Umgebindelandschaft im Oberlausitzer Berg- und Hügelland und<br />

in der Sächsischen Schweiz<br />

o historische Bauten und Anlagen wie Schlösser, Burgen, Rittergüter,<br />

Gutshöfe, Sakralbauten, Aussichts- und Wassertürme sowie<br />

Naturbühnen<br />

o Sachzeugen der Industrie und des historischen Bergbaus<br />

o historische Verkehrswege und Postmeilensäulen<br />

o die beiden Schmalspurbahnen Lößnitzgrundbahn und Weißeritztalbahn<br />

sowie die Windbergbahn<br />

o historische Dorfkerne und Altstädte<br />

o für Sachsen typische Siedlungsformen und Dorflandschaften.<br />

Begründung<br />

zu 7.2.1 (Z)<br />

Gemäß Z 4.1.9 LEP sind in den Regionalplänen unter Berücksichtigung der in der Begründung zu<br />

Z 4.1.9 LEP genannten Kriterien als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />

bzw. als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

Gebiete von hohem landschaftsästhetischen Wert und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt<br />

und Gebiete mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe Erholung auszuweisen.<br />

Im vorliegenden Plan sind die „Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert“ als „Bereiche der<br />

Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

Die Landschaftsästhetik einer Landschaft kann im Wesentlichen nach drei Kriterien beurteilt werden:<br />

o Harmonie von Form und Inhalt<br />

(z. B. standortgerechte Verteilung und Intensität der Bodennutzungsformen und damit<br />

funktionsgerechte, auf langfristige Stabilität ausgerichtete Bewirtschaftung der Landschaft)<br />

o Übereinstimmung von Realität und Idealbild<br />

o (unbewusste) Bevorzugung landschaftlicher Strukturvielfalt vor weiträumiger Monotonie.<br />

Die ästhetische Bewertung des Landschaftsbildes sowie die Abgrenzung der homogenen Teilräume<br />

erfolgte flächendeckend für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> im Rahmen von Drittleistungen<br />

durch das Landschaftsplanungsbüro Dr. Böhnert & Dr. Reichhoff sowie durch das Landschaftsarchitekturbüro<br />

Grohmann.

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