Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 52 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7.2.6 (G) Folgende für die Region typische Elemente/Bereiche der historisch gewachsenen<br />
Kulturlandschaft sind zu pflegen und sollen im Rahmen des Zumutbaren<br />
erhalten bzw. wiederhergestellt und insbesondere in die touristische Nutzung<br />
eingebunden werden [s. auch Plansätze 11.1.2 (G), 11.1.6 (G) und<br />
11.1.9 (G)], sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist:<br />
o Weinberge mit Trockenmauern und Winzerhäusern<br />
o Hohlwege<br />
o Wind- und Wassermühlen<br />
o Streuobstwiesen<br />
o Alleen<br />
o Teichanlagen<br />
o Parkanlagen und Friedhöfe<br />
o Steinrücken-Heckenlandschaften des <strong>Osterzgebirge</strong>s<br />
o Umgebindelandschaft im Oberlausitzer Berg- und Hügelland und<br />
in der Sächsischen Schweiz<br />
o historische Bauten und Anlagen wie Schlösser, Burgen, Rittergüter,<br />
Gutshöfe, Sakralbauten, Aussichts- und Wassertürme sowie<br />
Naturbühnen<br />
o Sachzeugen der Industrie und des historischen Bergbaus<br />
o historische Verkehrswege und Postmeilensäulen<br />
o die beiden Schmalspurbahnen Lößnitzgrundbahn und Weißeritztalbahn<br />
sowie die Windbergbahn<br />
o historische Dorfkerne und Altstädte<br />
o für Sachsen typische Siedlungsformen und Dorflandschaften.<br />
Begründung<br />
zu 7.2.1 (Z)<br />
Gemäß Z 4.1.9 LEP sind in den Regionalplänen unter Berücksichtigung der in der Begründung zu<br />
Z 4.1.9 LEP genannten Kriterien als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />
bzw. als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
Gebiete von hohem landschaftsästhetischen Wert und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt<br />
und Gebiete mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe Erholung auszuweisen.<br />
Im vorliegenden Plan sind die „Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert“ als „Bereiche der<br />
Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />
Die Landschaftsästhetik einer Landschaft kann im Wesentlichen nach drei Kriterien beurteilt werden:<br />
o Harmonie von Form und Inhalt<br />
(z. B. standortgerechte Verteilung und Intensität der Bodennutzungsformen und damit<br />
funktionsgerechte, auf langfristige Stabilität ausgerichtete Bewirtschaftung der Landschaft)<br />
o Übereinstimmung von Realität und Idealbild<br />
o (unbewusste) Bevorzugung landschaftlicher Strukturvielfalt vor weiträumiger Monotonie.<br />
Die ästhetische Bewertung des Landschaftsbildes sowie die Abgrenzung der homogenen Teilräume<br />
erfolgte flächendeckend für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> im Rahmen von Drittleistungen<br />
durch das Landschaftsplanungsbüro Dr. Böhnert & Dr. Reichhoff sowie durch das Landschaftsarchitekturbüro<br />
Grohmann.