Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 51<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7.2 Landschaftsbild/ Landschaftserleben<br />
Karten: In Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
sind ausgewiesen:<br />
− Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
− Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen<br />
historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig sichtexponierter<br />
Lage<br />
− siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />
− landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />
− sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
− Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf.<br />
Die Mehrfachüberlagerungen von bedeutsamen Sichtfeldern zum und im<br />
sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich sowie zu und in den Kleinkuppenlandschaften<br />
um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf (einschließlich der Betrachtungsstandorte)<br />
und die in diesen Bereichen befindlichen sichtexponierten historischen<br />
Kulturdenkmale sind in Karte 17 „Sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich und<br />
Kleinkuppenlandschaften“ dargestellt.<br />
Die „Kulturlandschaftsbereiche mit verdichteten archäologischen Fundstellen“<br />
sind in Karte 18 dargestellt.<br />
Darstellungen zur kulturlandschaftlichen Ausstattung sowie diesbezügliche<br />
nachrichtliche Übernahmen nach Denkmalschutzrecht und Baurecht sind in<br />
Karte B des Anhangs „Kulturlandschaft“ enthalten.<br />
7.2.1 (Z) In den Gebieten mit hohem landschaftsästhetischen Wert ist der Landschaftscharakter<br />
in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten.<br />
7.2.2 (Z) Die Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen<br />
historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig sichtexponierter Lage<br />
sowie die siedlungstypischen historischen Ortsrandlagen sind von sichtverschattender<br />
bzw. landschaftsbildstörender Bebauung freizuhalten.<br />
7.2.3 (G) Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit siedlungsnaher Freiräume soll erhöht<br />
werden. Dazu soll die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Landschaft<br />
durch extensive und nachhaltige Pflege ortsnaher Streuobstwiesen sowie<br />
durch Erhalt und Pflege ortstypischer Bausubstanz, wie Vierseithöfe,<br />
Fachwerkbauten und Umgebindehäuser, bewahrt bzw. durch den Neuaufbau<br />
naturraum- und siedlungstypischer Ortsrandstrukturen verbessert werden.<br />
7.2.4 (Z) Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, der sichtexponierte<br />
<strong>Elbtal</strong>bereich und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück<br />
und Rossendorf sind in ihrer charakteristischen Ausprägung zu erhalten.<br />
Raumbedeutsame Maßnahmen dürfen den Landschaftscharakter nicht erheblich<br />
beeinträchtigen bzw. grundlegend verändern.<br />
7.2.5 (G) In den Kulturlandschaftsbereichen mit verdichteten archäologischen Fundstellen<br />
soll die Bodennutzung so durchgeführt werden, dass die Erhaltung der archäologischen<br />
Kulturdenkmale dauerhaft gewährleistet ist.