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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 51<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.2 Landschaftsbild/ Landschaftserleben<br />

Karten: In Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

sind ausgewiesen:<br />

− Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

− Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen<br />

historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig sichtexponierter<br />

Lage<br />

− siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />

− landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />

− sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

− Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf.<br />

Die Mehrfachüberlagerungen von bedeutsamen Sichtfeldern zum und im<br />

sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich sowie zu und in den Kleinkuppenlandschaften<br />

um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf (einschließlich der Betrachtungsstandorte)<br />

und die in diesen Bereichen befindlichen sichtexponierten historischen<br />

Kulturdenkmale sind in Karte 17 „Sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich und<br />

Kleinkuppenlandschaften“ dargestellt.<br />

Die „Kulturlandschaftsbereiche mit verdichteten archäologischen Fundstellen“<br />

sind in Karte 18 dargestellt.<br />

Darstellungen zur kulturlandschaftlichen Ausstattung sowie diesbezügliche<br />

nachrichtliche Übernahmen nach Denkmalschutzrecht und Baurecht sind in<br />

Karte B des Anhangs „Kulturlandschaft“ enthalten.<br />

7.2.1 (Z) In den Gebieten mit hohem landschaftsästhetischen Wert ist der Landschaftscharakter<br />

in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten.<br />

7.2.2 (Z) Die Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen<br />

historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig sichtexponierter Lage<br />

sowie die siedlungstypischen historischen Ortsrandlagen sind von sichtverschattender<br />

bzw. landschaftsbildstörender Bebauung freizuhalten.<br />

7.2.3 (G) Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit siedlungsnaher Freiräume soll erhöht<br />

werden. Dazu soll die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Landschaft<br />

durch extensive und nachhaltige Pflege ortsnaher Streuobstwiesen sowie<br />

durch Erhalt und Pflege ortstypischer Bausubstanz, wie Vierseithöfe,<br />

Fachwerkbauten und Umgebindehäuser, bewahrt bzw. durch den Neuaufbau<br />

naturraum- und siedlungstypischer Ortsrandstrukturen verbessert werden.<br />

7.2.4 (Z) Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, der sichtexponierte<br />

<strong>Elbtal</strong>bereich und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück<br />

und Rossendorf sind in ihrer charakteristischen Ausprägung zu erhalten.<br />

Raumbedeutsame Maßnahmen dürfen den Landschaftscharakter nicht erheblich<br />

beeinträchtigen bzw. grundlegend verändern.<br />

7.2.5 (G) In den Kulturlandschaftsbereichen mit verdichteten archäologischen Fundstellen<br />

soll die Bodennutzung so durchgeführt werden, dass die Erhaltung der archäologischen<br />

Kulturdenkmale dauerhaft gewährleistet ist.

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