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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 50 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die Beeinträchtigungen des Brut-, Zug-, Nahrungs-, Rast- und Meideverhaltens dieser störungsempfindlichen<br />

Vogel- und Fledermausarten wurde in diesbezüglichen Untersuchungen sowie in der Fachliteratur<br />

6 nachgewiesen. Der Regionale Planungsverband <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> hat 2008 das<br />

Büro Plan T Planungsgruppe Landschaft und Umwelt beauftragt, Untersuchungen zum Verhalten von<br />

Fledermäusen und Vögel an ausgewählten Windkraftanlagen durchzuführen. Im Ergebnis konnte<br />

folgendes festgestellt werden:<br />

Bei der Erfassung im Untersuchungszeitraum wurden insgesamt 7 Vögel als Totfunde unter den<br />

Windkraftanlagen dokumentiert (Mohorn-Süd: 0, Colmnitz-Ost: 6, Beerwalde-Süd: 1).<br />

Die aktuelle Totfundstatistik von Dürr (Landesumweltamt Brandenburg) umfasst mit Stand vom<br />

01.09.2008 681 verunfallte Vogelindividuen in 97 Arten für Deutschland, darunter 21 Individuen in 11<br />

Arten für Sachsen. Die Statistik wird bundes- und landesweit von Rotmilan und Mäusebussard mit den<br />

meisten Verlusten angeführt. Singvögel sind mit 38 Arten und 158 Individuen unterrepräsentiert. Die 6<br />

Singvogelarten dieser Studie, von denen Totfunde registriert wurden, sind alle Erstnachweise für<br />

Sachsen sowie Tannenmeise und Blaumeise auch Erstnachweise auf Bundesebene. 71 % aller Vogelverluste<br />

wurden durch die WKA-Nr. 1 des Windparks Colmnitz-Ost verursacht. Diese Anlage verfügt<br />

über die größte Gesamthöhe (100 m) und Rotorfläche (3.848 m²) der 13 untersuchten WKA.<br />

Die Fledermaus-Totfundsuche ergab 2 Nachweise im Windpark Colmnitz-Ost (WKA-Nr. 1). Mit dem<br />

Großen Abendsegler war eine wandernde Fledermausart, mit der Zwergfledermaus eine ortstreue Art<br />

betroffen. Bisher verunfallten in Deutschland 17 Fledermausarten (Stand: 01.09.2008), 7 Arten davon<br />

wurden auch in Sachsen unter den Windkraftanlagen nachgewiesen. Von den bisher gefundenen 821<br />

Individuen entfallen 33,7 % auf den Großer Abendsegler, 24,1 % auf die Rauhautfledermaus, 23,4 %<br />

auf die Zwergfledermaus und 18,8 % auf die anderen Arten. Die genannten Arten gehören auch in<br />

Sachsen zu den am stärksten durch Windkraftanlagen gefährdeten Arten.<br />

zu 7.1.4 (Z)<br />

Die Option einer überlagernden Ausweisung beider Vorränge, wie sie gemäß LEP bei Konfliktfreiheit<br />

als möglich erachtet wird, wird mit diesem Plansatz unterstützt.<br />

Die in den Plansätzen 7.4.1 bis 7.4.3 festgesetzten Handlungserfordernisse bzw. Nutzungsbeschränkungen<br />

für die Vorranggebiete Hochwasserschutz dienen dem Erhalt des Rückhalteraums und des<br />

Wasserabflusses.<br />

Die Pflege und Wiederherstellung von standortgerechten Auwaldstrukturen in den Vorranggebieten<br />

Natur und Landschaft, die gleichzeitig Vorranggebiete Hochwasserschutz sind, dient grundsätzlich<br />

auch dem vorbeugenden Hochwasserschutz. Die Retentionswirkung wird durch die Verringerung der<br />

Fließgeschwindigkeit, eine ausgeprägte Infiltrationsfähigkeit der Aueböden und deren verbesserte<br />

Wasserspeicherkapazität erreicht. Gleichzeitig wird durch den Wasserverbrauch der Vegetation der<br />

verfügbare Bodenspeicher ständig erneuert. Naturnah aufgebaute Wälder der Hartholzaue gehören zu<br />

den produktivsten Waldökosystemen überhaupt. Eine naturnah aufgebaute Weichholzaue bewirkt<br />

eine weitgehende Stabilisierung der Uferverläufe. Im Regelfall wird sich eine Aufforstung mit standortgerechten<br />

Gehölzen in Überschwemmungsgebieten vorteilhaft auf den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

auswirken. Allerdings ist bei hydraulischen Engstellen und/oder in Hauptabflussbereichen zu<br />

beachten, dass durch eine vorgesehene Auwaldpflanzung eine Rückstauwirkung auf Siedlungsbereiche<br />

hervorgerufen werden kann.<br />

Der Plansatz unterstützt damit ebenso eine Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie,<br />

dass bis zum Jahr 2015 alle europäischen Oberflächengewässer einen „guten Zustand“ erreichen<br />

sollen [WRRL, Artikel 4, Abs. 1 a) ii)]. Dabei bezieht sich der „gute Zustand“ auf die ökologischen und<br />

chemischen Merkmale, wozu u. a. ein für den jeweiligen Fließgewässertyp charakteristische naturnahe<br />

Ufer- und Auenstruktur sowie -vegetation zählt.<br />

6 - Seiche, K., Endl, P., Lein, M.: Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006, LfUG 2008<br />

- Brinkmann, R. Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />

Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Jan. 2006<br />

- Hötker, H.: Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse, Okt. 2006<br />

- Hötker, H., Thomsen, K.-M., Köster, H.: „Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische<br />

Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse“, Michael-Otto-Institut im NABU (Endbericht, Dezember 2004)<br />

- Endl, P.: „Untersuchungen zum Verhalten von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen<br />

(Landkreise Meißen, Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz)“, i. Auftrag des StUFA Radebeul, Nov. 2004<br />

- Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, April 2004,<br />

FuE-Vorhaben i. A. des Bundesamtes für Naturschutz<br />

- Tagungsband „Windenergie und Vögel - Ausmaß und Bewältigung eines Konflikts“, TU Berlin (2002);<br />

- Bremer Beitr. Naturkde. Naturschutz 4 (1999) - Themenheft „Vögel und Windkraft“;<br />

- Steffens, R., Saemann, D. & Größler, K. (1998): „Die Vogelwelt Sachsens“, Jena;<br />

- Steffens. R, Kretzschmar, R. & Rau, S. (1998): „Atlas der Brutvögel Sachsens“, Dresden;<br />

- Kneis, P., Lux, H., Schneider, D. (2003): „Die Brutvögel der nordsächsischen <strong>Elbtal</strong>region um Riesa“,<br />

Mitteilungen des Vereins Sächsischer Ornithologen, Bd. 9, Sonderheft 2

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