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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 47<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Ableitung des Handlungsbedarfs in den Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft (Anspruch)<br />

Handlungsbedarf Bewertungskriterien<br />

Sicherung und Erhalt<br />

[88 % der Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Pflege und Entwicklung<br />

[9 % der Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Herstellung und Entwicklung<br />

[3 % der Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Biotoptypen mit sehr hohem Wert<br />

SPA-Gebiete<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Flächennaturdenkmale<br />

Flächen mit mittlerem Natürlichkeitsgrad<br />

großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

Gebiete mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

Biotoptypen mit hohem Wert<br />

geplante Landschaftsschutzgebiete<br />

Habitatverbundflächen<br />

Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

Biotoptypen mit mittlerem Wert<br />

Gebiete mit mittlerem landschaftsästhetischem Wert<br />

Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />

Auenbereiche<br />

Pufferflächen<br />

In den Vorranggebieten entlang von Flussläufen befinden sich eine Reihe von in den Hochwasserschutzkonzepten<br />

für die Elbe und die Gewässer 1. Ordnung (Sebnitz/Polenz/Lachsbach, Biela/ Gottleuba,<br />

Wesenitz, Müglitz, Lockwitzbach, Weißeritz, Wilde Sau/Triebisch/Ketzerbach, Jahna, Döllnitz,<br />

Freiberger Mulde/ Bobritzsch, Gimmlitz, Pulsnitz und Große Röder) enthaltenen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen.<br />

Da diese Maßnahmen notwendigerweise in morphologischen Auenbereichen<br />

ihren Standort haben müssen, kommen hierfür keine Standortalternativen außerhalb dieser Auenbereiche<br />

in Betracht.<br />

Mit den zwischen 2003 und 2005 bestätigten 47 Hochwasserschutzkonzepten des Freistaates Sachsen<br />

wurden ca. 1600 Fachvorschläge für Hochwasserschutzmaßnahmen konzipiert. Ein bedeutender<br />

Anteil davon liegt in der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>.<br />

Bei der Festlegung der Vorranggebiete erfolgte an Hand der Hochwasserschutzkonzepte eine Prüfung,<br />

ob grundsätzliche Konflikte zwischen den Vorranggebietsausweisungen und den aufgeführten<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen bestehen. Im Ergebnis der Prüfung konnten keine derartigen Konflikte<br />

festgestellt werden, bei denen entsprechend dem Konkretisierungsgrad der Hochwasserschutzkonzepte<br />

eine zielkonforme Realisierungsmöglichkeit der Maßnahmen von vornherein ausgeschlossen<br />

wäre. Insbesondere geht der Regionale Planungsverband davon aus, dass die Gewährleistung des<br />

durch die regionalplanerischen Festlegungen angestrebten ökologischen Verbundes möglich ist.<br />

Dementsprechend stehen die Vorranggebiete den in den Hochwasserschutzkonzepten genannten<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen nicht entgegen. Allerdings ist bei der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

auf die Vereinbarkeit mit den Belangen, die der Vorrangausweisung zugrunde<br />

liegen, insbesondere mit der ökologischen Verbundfunktion, zu achten. Dies ist im Rahmen der jeweiligen<br />

Zulassungsverfahren zu prüfen.<br />

Raumbedeutsame Maßnahmen aus den Hochwasserschutzkonzepten sind als nachrichtliche Übernahme<br />

der Fachplanung (Landestalsperrenverwaltung) in Karte 24 „Hochwasserschutz“ dargestellt.<br />

zu 7.1.2 (Z)<br />

Gemäß Z 4.1.5 LEP sollen in den Regionalplänen auf der Grundlage von Flächenpoolkonzeptionen<br />

Gebiete festgelegt werden, in denen unvermeidbare Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes, insbesondere bei Eingriffen von überörtlicher Bedeutung,<br />

an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs ausgeglichen oder ersetzt werden können. Dabei<br />

bietet es sich gemäß LEP - Plansatzbegründung an, die Bereiche für Kompensationsmaßnahmen in<br />

den Regionalplänen mit Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft, Vorranggebieten<br />

Waldmehrung, mit „Bereichen der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ oder mit „Sanierungsbedürftigen<br />

Bereichen der Landschaft“ zu koppeln und somit zur Umsetzung von Entwicklungserfordernissen<br />

beizutragen. Im vorliegenden Plan ist diese Option in Gestalt des Plansatzes<br />

7.1.2 (Z) aufgenommen worden.

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