14.11.2012 Aufrufe

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 46 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Folgende Flächen, die zur Arrondierung, zur Pufferung, zur Ergänzung oder unter dem Aspekt der<br />

Repräsentanz erforderlich sind, führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorbehaltsgebietsanspruches<br />

Natur und Landschaft:<br />

o die Flächen der „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“<br />

gemäß Karte 7 des LEP, sofern sich nicht aus der Analyse und Bewertung des<br />

Naturraumes ein Vorranganspruch ergibt<br />

o SPA-Gebiete 2<br />

o großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

o "Brückenfunktion" zwischen Vorranggebietsansprüchen Natur und Landschaft unter<br />

Einbeziehung von Lebensräumen, die aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes<br />

erhaltenswert sind und sich außerhalb von Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />

befinden<br />

o Pufferzonen um Vorranggebiete Natur und Landschaft, da auch ein „nur" tangierender<br />

Eingriff schwerwiegende Folgen für den Schutzzweck eines Vorranggebietes haben<br />

kann, beispielsweise Grundwasserabsenkung, Lärmbeeinträchtigung, Schadstoffbelastung.<br />

Soweit bestehende Nutzungen innerhalb der Vorranggebiete deren naturschutzfachlichen Erhaltungs-<br />

und Entwicklungszielen nicht widersprechen, können sie in der Regel in bisheriger Art und im bisherigen<br />

Umfang weiter betrieben werden (z. B. ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung, extensive Grünlandbewirtschaftung,<br />

landschaftsbezogene Erholungsnutzung).<br />

Durch die Vermeidung von störenden Handlungen (z. B. Bebauung, Abgrabung, Verlärmung, Schadstoffeintrag,<br />

durchschneidend wirkende Trassen) in den Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie<br />

in deren unmittelbarer Umgebung wird deren Funktion und Entwicklung als Kerngebiete des ökologischen<br />

Verbundsystems nachhaltig unterstützt. Die Ausdehnung der Pufferzone um ein Vorranggebiet<br />

Natur und Landschaft ist im Einzelfall nach den Auswirkungen der störenden Handlung (Art und Weise,<br />

Intensität) auf den vorhandenen Artenbestand einschließlich seines Lebensumfeldes sowie auf die<br />

landschaftsästhetische Wirkung zu bestimmen.<br />

Die Flächen des ökologischen Verbundsystems besitzen insbesondere hinsichtlich ihrer Bedeutung<br />

als Lebensraum für Pflanzen und Tiere eine differenzierte Wertigkeit, aus der sich ein unterschiedlicher<br />

Handlungsbedarf ableiten lässt [s. auch Karte D des Anhangs „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft (Anspruch)-Handlungsbedarf“].<br />

Ableitung des Handlungsbedarfs in den Vorranggebieten Natur und Landschaft (Anspruch)<br />

Handlungsbedarf Bewertungskriterien<br />

Sicherung und Erhalt<br />

[58 % der Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Pflege und Entwicklung<br />

[16 % der Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Herstellung und Entwicklung<br />

[26 % der Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Biotoptypen mit sehr hohem Wert<br />

FFH-Gebiete<br />

Nationalpark<br />

Naturschutzgebiete<br />

Flächennaturdenkmale<br />

Flächen mit sehr hohem Natürlichkeitsgrad<br />

Biotoptypen mit hohem Wert<br />

SPA-Gebiete<br />

Naturschutzgroßprojekt<br />

geplante Naturschutzgebiete<br />

geplante Flächennaturdenkmale<br />

Habitatverbundflächen<br />

Biotoptypen mit mittlerem Wert<br />

Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />

Auenbereiche<br />

Pufferflächen<br />

2 EG-Vogelschutzgebiete gem. RL 79/409/EWG i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006,<br />

30.11.2006 und 05.12.2006 nach § 22 a Abs. 6 SächsNatSchG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!