Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 44 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
7.1 Ökologisches Verbundsystem/ Arten- und Biotopschutz<br />
Begriff: Das ökologische Verbundsystem im Sinne dieses Planes ist ein durch Vorrang-<br />
und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft raumordnerisch gesichertes,<br />
funktional zusammenhängendes Netz von ökologisch bedeutsamen Freiräumen.<br />
Karten: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Natur und Landschaft“ sind in Karte 2<br />
„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />
Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Hochwasserschutz“ sind rechtsverbindlich<br />
in Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />
ausgewiesen.<br />
Die Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind in Karte C des Anhangs dargestellt.<br />
Die „Regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie Zug-, Rast-,<br />
Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten“ sind in Karte<br />
6 ausgewiesen.<br />
Die gemäß Z 4.1.1 LEP von jeglicher Bebauung und Verbauung freizuhaltenden<br />
naturnahen Auenbereiche sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />
der Landschaft“ ausgewiesen.<br />
7.1.1 (Z) Die Vorranggebiete Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen und<br />
zu entwickeln, dass sie als Kerngebiete des ökologischen Verbundsystems<br />
fungieren.<br />
7.1.2 (Z) Raumbedeutsame Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die im Rahmen<br />
der Flächennutzungsplanung darzustellenden „Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" sollen<br />
unter Wahrung des funktionellen Bezugs so vernetzt und konzentriert werden,<br />
dass sie in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft, in<br />
Vorranggebieten Waldmehrung, in „Bereichen der Landschaft mit besonderen<br />
Nutzungsanforderungen“ oder in „Sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft“<br />
zur Umsetzung von Entwicklungserfordernissen beitragen.<br />
7.1.3 (Z) Beeinträchtigungen der regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie<br />
der Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen<br />
Tierarten sollen ausgeschlossen werden.<br />
7.1.4 (Z) In den Bereichen der Vorranggebiete Natur und Landschaft, die gleichzeitig<br />
als Vorranggebiete Hochwasserschutz ausgewiesen sind, sind die Pflege- und<br />
Entwicklungsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie sich mit den Zielen des<br />
Hochwasserschutzes vereinbaren und diese unterstützen [s. Plansätze im<br />
Kapitel 7.4].