14.11.2012 Aufrufe

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 44 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.1 Ökologisches Verbundsystem/ Arten- und Biotopschutz<br />

Begriff: Das ökologische Verbundsystem im Sinne dieses Planes ist ein durch Vorrang-<br />

und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft raumordnerisch gesichertes,<br />

funktional zusammenhängendes Netz von ökologisch bedeutsamen Freiräumen.<br />

Karten: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Natur und Landschaft“ sind in Karte 2<br />

„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Hochwasserschutz“ sind rechtsverbindlich<br />

in Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

ausgewiesen.<br />

Die Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind in Karte C des Anhangs dargestellt.<br />

Die „Regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie Zug-, Rast-,<br />

Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten“ sind in Karte<br />

6 ausgewiesen.<br />

Die gemäß Z 4.1.1 LEP von jeglicher Bebauung und Verbauung freizuhaltenden<br />

naturnahen Auenbereiche sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />

der Landschaft“ ausgewiesen.<br />

7.1.1 (Z) Die Vorranggebiete Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen und<br />

zu entwickeln, dass sie als Kerngebiete des ökologischen Verbundsystems<br />

fungieren.<br />

7.1.2 (Z) Raumbedeutsame Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die im Rahmen<br />

der Flächennutzungsplanung darzustellenden „Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" sollen<br />

unter Wahrung des funktionellen Bezugs so vernetzt und konzentriert werden,<br />

dass sie in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft, in<br />

Vorranggebieten Waldmehrung, in „Bereichen der Landschaft mit besonderen<br />

Nutzungsanforderungen“ oder in „Sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft“<br />

zur Umsetzung von Entwicklungserfordernissen beitragen.<br />

7.1.3 (Z) Beeinträchtigungen der regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie<br />

der Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen<br />

Tierarten sollen ausgeschlossen werden.<br />

7.1.4 (Z) In den Bereichen der Vorranggebiete Natur und Landschaft, die gleichzeitig<br />

als Vorranggebiete Hochwasserschutz ausgewiesen sind, sind die Pflege- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie sich mit den Zielen des<br />

Hochwasserschutzes vereinbaren und diese unterstützen [s. Plansätze im<br />

Kapitel 7.4].

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!