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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 43<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Tierarten mit geringer Mobilität benötigen zur Erhaltung der Vorkommen gleichfalls ausreichend große<br />

bzw. vernetzte Lebensräume (z. B. flugunfähige Arten, bestimmte Wald bewohnende Arten). Beispielsweise<br />

Arten, die saisonal oder während ihrer Entwicklung einen Lebensraumwechsel ausführen,<br />

benötigen ein spezifisches Mosaik von Lebensräumen. Hinsichtlich der Ernährungsweise können sich<br />

auch spezielle Gefährdungen für Nahrungsspezialisten, die z. B. an bestimmte Pflanzenarten gebunden<br />

sind oder die die Spitzenglieder von Nahrungsnetzen bilden, ergeben. Dabei unterliegen Spitzenglieder<br />

von Nahrungsnetzen noch zusätzlichen Gefährdungen, z. B. durch Schadstoffanreicherung in<br />

der Nahrung (Greifvögel, Fischotter). Darüber hinaus bieten ausgewählte großflächig unzerschnittene<br />

störungsarme Räume mit darin enthaltenen Schutzgebieten (Natura 2000, NSG) wertvolle Potenziale<br />

für den Prozessschutz (Naturentwicklung, Sukzession).<br />

Die großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume sind insbesondere bei der Verkehrswegeplanung<br />

oder beim Ausbau von Siedlungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, so dass<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung der hohen ökologischen Funktionsfähigkeit (Arten- und Biotopschutz,<br />

Wasserhaushalt, klimatischer Ausgleichsraum) und landschaftlichen Attraktivität (landschaftsbezogene<br />

Erholung) verhindert wird.<br />

Bei der Ermittlung der in Karte 6 des LEP ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />

Räume ist gemäß Begründung zu G 4.2 LEP aufgrund fehlender Daten keine grenzüberschreitende<br />

Betrachtung erfolgt. Für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> bestand daher hinsichtlich der<br />

Bereiche zum Land Brandenburg und zur Tschechischen Republik Konkretisierungsbedarf.<br />

Bezüglich der Ausweisungsgrundlage „Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge“ wurde im LEP der<br />

Grenzwert für eine zerschneidende Wirkung einer Straße von 2000 Kfz/Tag angewendet (Stand<br />

2000). Im Rahmen der Aktualisierung und Ausformung wurde entsprechend dem diesbezüglich bundesweiten<br />

Kenntniszuwachs bei der Ermittlung der USR in Karte 5 des vorliegenden Planes ein<br />

Grenzwert für die zerschneidende Wirkung einer Straße von 1000 Kfz/Tag (Stand 2005) zugrunde<br />

gelegt.<br />

Die in Karte 5 ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume sind durch die<br />

Anwendung folgender Kriterien mit grenzüberschreitender Betrachtung ermittelt worden:<br />

o keine Zerschneidungswirkung durch Siedlungen<br />

(vorhandene Siedlungen haben eine Längsausdehnung unter 1 km, Bebauung ist nur<br />

straßenbegleitend und einreihig)<br />

o keine Zerschneidungswirkung durch Straßen<br />

(keine Autobahnen und Bundesstraßen; nur Staats- und Kreisstraßen mit einer Belegung<br />

unter 1000 Kfz am Tag [Quelle: Verkehrsmengenkarte 2005, SMWA])<br />

o keine zweigleisigen Bahnlinien<br />

o Flächengröße von mindestens 40 km²<br />

(wenn ein USR über die Regionsgrenze hinausreicht und insgesamt größer als 40 km²<br />

ist, so gilt die anteilige Regionsfläche ebenfalls als USR).

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