Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 40 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
In Karte 16 sind die einzelnen regionalen Grünzüge dargestellt und bezeichnet worden. Dem Beiblatt<br />
zu Karte 16 sind die Kriterien für die Ausweisung der einzelnen regionalen Grünzüge zu entnehmen.<br />
Für geplante Bauvorhaben innerhalb eines regionalen Grünzuges, die unter fachplanerischem Aspekt<br />
dort notwendigerweise ihren Standort haben, z. B. Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, der<br />
technischen Infrastruktur sowie Freizeiteinrichtungen, soll der Nachweis erbracht werden, dass diese<br />
Vorhaben aus nachvollziehbaren und objektiven Gründen nur an diesem Standort realisierbar sind.<br />
Das schließt eine vorhergehende Prüfung hinsichtlich möglicher Alternativstandorte, bevorzugt innerhalb<br />
der besiedelten Bereiche und außerhalb von regionalen Grünzügen (z. B. Industriebrachen, Baulücken,<br />
alte Gebäudesubstanz), sowie der vom Bauvorhaben verursachten Umweltbeeinträchtigungen<br />
am jeweiligen Standort, ein.<br />
Falls das Bauvorhaben nach dieser Prüfung dennoch nur innerhalb des regionalen Grünzuges realisiert<br />
werden kann, ist durch Schaffung von auf die naturräumlichen Bedingungen abgestimmten Ausgleichsmaßnahmen<br />
die Funktionsfähigkeit des regionalen Grünzuges zu gewährleisten. Die Funktionsfähigkeit<br />
orientiert sich dabei an den Ausweisungskriterien, die zur Festlegung des jeweiligen<br />
regionalen Grünzuges geführt haben.<br />
zu 6.2.3 (Z) und 6.2.4 (Z)<br />
Gemäß Z 5.1.9 LEP ist durch die Ausweisung von Grünzäsuren und regionalen Grünzügen einer<br />
Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken.<br />
Anlass für die Ausweisung einer Grünzäsur ist die Gefahr einer so dichten Annäherung von Siedlungskörpern,<br />
dass eine visuelle Strukturierung nicht mehr gewährleistet ist. Als Siedlungskörper in<br />
diesem Sinne werden in sich geschlossene besiedelte Bereiche verstanden, die visuell als zusammengehörig<br />
empfunden werden.<br />
In der Region erfolgte die Ausweisung einer Grünzäsur in der Regel bei einer Siedlungsannäherung<br />
von ca. 1000 m bis 200 m, soweit nicht bereits ein regionaler Grünzug ausgewiesen ist. Bei einem<br />
Siedlungsabstand unter 200 m ist die siedlungsgliedernde Funktion i. d. R. nur noch eingeschränkt<br />
oder nicht mehr wahrnehmbar, so dass ein raumordnerisches Eingreifen nicht mehr wirken kann.<br />
Raumbedeutsame bauliche Planungen oder Maßnahmen, die das Gebiet einer Grünzäsur betreffen,<br />
sind dann als funktionswidrig zu beurteilen, wenn im konkreten Einzelfall bei Realisierung der Planungen<br />
oder Maßnahmen die noch vorhandene optische Gliederung Siedlungskörper - Freiraum - Siedlungskörper<br />
nicht mehr wahrnehmbar sein wird.<br />
Die funktionsgerechte Ausformung der nur als Symbol dargestellten Grünzäsur muss unter Beachtung<br />
siedlungsstruktureller und freiraumbezogener Anforderungen im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen.<br />
Entscheidende Begleitfaktoren für die Ausformung der Grünzäsur bilden die bestehenden Naturraumpotenziale<br />
(beispielsweise hohe Grundwasserneubildung, wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna),<br />
die vorhandene landschaftsgerechte Nutzung (z. B. Wiesenbereich mit Solitärbäumen und Streuobstbeständen)<br />
sowie die vorhandene Geomorphologie (z. B. Vorhandensein eines die Siedlungskörper<br />
gliedernden Höhenrückens).<br />
Eine optimale Grundlage für die Ausformung von Grünzäsuren im Rahmen konkretisierender Planungen<br />
bilden die Analyse und Inhalte des Landschaftsplanes zur spezifischen naturräumlichen Situation<br />
und daraus resultierende freiraumbezogene Funktionen.