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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 40 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

In Karte 16 sind die einzelnen regionalen Grünzüge dargestellt und bezeichnet worden. Dem Beiblatt<br />

zu Karte 16 sind die Kriterien für die Ausweisung der einzelnen regionalen Grünzüge zu entnehmen.<br />

Für geplante Bauvorhaben innerhalb eines regionalen Grünzuges, die unter fachplanerischem Aspekt<br />

dort notwendigerweise ihren Standort haben, z. B. Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, der<br />

technischen Infrastruktur sowie Freizeiteinrichtungen, soll der Nachweis erbracht werden, dass diese<br />

Vorhaben aus nachvollziehbaren und objektiven Gründen nur an diesem Standort realisierbar sind.<br />

Das schließt eine vorhergehende Prüfung hinsichtlich möglicher Alternativstandorte, bevorzugt innerhalb<br />

der besiedelten Bereiche und außerhalb von regionalen Grünzügen (z. B. Industriebrachen, Baulücken,<br />

alte Gebäudesubstanz), sowie der vom Bauvorhaben verursachten Umweltbeeinträchtigungen<br />

am jeweiligen Standort, ein.<br />

Falls das Bauvorhaben nach dieser Prüfung dennoch nur innerhalb des regionalen Grünzuges realisiert<br />

werden kann, ist durch Schaffung von auf die naturräumlichen Bedingungen abgestimmten Ausgleichsmaßnahmen<br />

die Funktionsfähigkeit des regionalen Grünzuges zu gewährleisten. Die Funktionsfähigkeit<br />

orientiert sich dabei an den Ausweisungskriterien, die zur Festlegung des jeweiligen<br />

regionalen Grünzuges geführt haben.<br />

zu 6.2.3 (Z) und 6.2.4 (Z)<br />

Gemäß Z 5.1.9 LEP ist durch die Ausweisung von Grünzäsuren und regionalen Grünzügen einer<br />

Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken.<br />

Anlass für die Ausweisung einer Grünzäsur ist die Gefahr einer so dichten Annäherung von Siedlungskörpern,<br />

dass eine visuelle Strukturierung nicht mehr gewährleistet ist. Als Siedlungskörper in<br />

diesem Sinne werden in sich geschlossene besiedelte Bereiche verstanden, die visuell als zusammengehörig<br />

empfunden werden.<br />

In der Region erfolgte die Ausweisung einer Grünzäsur in der Regel bei einer Siedlungsannäherung<br />

von ca. 1000 m bis 200 m, soweit nicht bereits ein regionaler Grünzug ausgewiesen ist. Bei einem<br />

Siedlungsabstand unter 200 m ist die siedlungsgliedernde Funktion i. d. R. nur noch eingeschränkt<br />

oder nicht mehr wahrnehmbar, so dass ein raumordnerisches Eingreifen nicht mehr wirken kann.<br />

Raumbedeutsame bauliche Planungen oder Maßnahmen, die das Gebiet einer Grünzäsur betreffen,<br />

sind dann als funktionswidrig zu beurteilen, wenn im konkreten Einzelfall bei Realisierung der Planungen<br />

oder Maßnahmen die noch vorhandene optische Gliederung Siedlungskörper - Freiraum - Siedlungskörper<br />

nicht mehr wahrnehmbar sein wird.<br />

Die funktionsgerechte Ausformung der nur als Symbol dargestellten Grünzäsur muss unter Beachtung<br />

siedlungsstruktureller und freiraumbezogener Anforderungen im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen.<br />

Entscheidende Begleitfaktoren für die Ausformung der Grünzäsur bilden die bestehenden Naturraumpotenziale<br />

(beispielsweise hohe Grundwasserneubildung, wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna),<br />

die vorhandene landschaftsgerechte Nutzung (z. B. Wiesenbereich mit Solitärbäumen und Streuobstbeständen)<br />

sowie die vorhandene Geomorphologie (z. B. Vorhandensein eines die Siedlungskörper<br />

gliedernden Höhenrückens).<br />

Eine optimale Grundlage für die Ausformung von Grünzäsuren im Rahmen konkretisierender Planungen<br />

bilden die Analyse und Inhalte des Landschaftsplanes zur spezifischen naturräumlichen Situation<br />

und daraus resultierende freiraumbezogene Funktionen.

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