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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 38 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

6.2 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

Begriffe: Regionale Grünzüge sind siedlungsnahe, zusammenhängende Bereiche des<br />

Freiraumes mit unterschiedlichen ökologischen Funktionen oder naturnahen<br />

Erholungsmöglichkeiten, die von Bebauung im Sinne einer Besiedlung oder<br />

anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind. Regionale Grünzüge<br />

sind Ziele der Raumordnung. (s. Kap. 5.1 LEP, Begriff)<br />

Die Grünzäsur ist ein kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher<br />

Erholungsfunktionen und zur Verhinderung des Zusammenwachsens<br />

dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete, insbesondere im Zuge<br />

von Achsen. Grünzäsuren sind Ziele der Raumordnung. (s. Kap. 5.1 LEP,<br />

Begriff)<br />

Karten: Die regionalen Grünzüge sind in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen und in<br />

Karte 16 „Regionale Grünzüge“ im Überblick dargestellt und benannt.<br />

Die Grünzäsuren sind in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

6.2.1 (Z) Die regionalen Grünzüge sind von Bebauung im Sinne einer Besiedlung oder<br />

anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten.<br />

Davon ausgenommen sind Vorhaben, die unter fachplanerischem Aspekt dort<br />

notwendigerweise ihren Standort haben. Die Funktionsfähigkeit des regionalen<br />

Grünzuges ist dabei zu gewährleisten.<br />

6.2.2 (Z) Regionale Grünzüge sind im Rahmen der Bauleitplanung so auszuformen,<br />

dass entsprechend den lokalen Gegebenheiten eine Verbindung der regionalen<br />

Grünzüge mit innerörtlichen Grünbereichen erfolgt.<br />

6.2.3 (Z) Die Grünzäsuren sind von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen<br />

Nutzungen freizuhalten.<br />

6.2.4 (Z) Die Grünzäsuren sind im Rahmen der Bauleitplanung so auszuformen, dass<br />

die landschaftsgliedernde Funktion des Freiraums zwischen den benachbarten<br />

Siedlungsgebieten erhalten bleibt.<br />

Begründung<br />

zu 6.2.1 (Z) und 6.2.2 (Z)<br />

Gemäß Z 5.1.9 LEP ist durch die Ausweisung von Grünzäsuren und regionalen Grünzügen einer<br />

Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken. Bei der Ausweisung der regionalen Grünzüge sind<br />

gemäß der Plansatzbegründung insbesondere die Belange des Klima- und Bodenschutzes, von Natur<br />

und Landschaft und des Arten- und Biotopschutzes sowie Vernetzungsmöglichkeiten mit innergemeindlichen<br />

Grünflächen mit heranzuziehen.<br />

Die Notwendigkeit der Freiraumsicherung durch zusammenhängende regionale Grünzüge ergibt sich<br />

aus der in den vergangenen Jahren stattgefundenen verstärkten Siedlungstätigkeit und aus dem Siedlungsdruck<br />

durch Gewerbe-, Sonder- und Wohnbauflächenansprüche. Diese Flächenansprüche beziehen<br />

sich größtenteils auf die in Siedlungsnähe vorhandenen Freiräume v. a. im Verdichtungsraum,<br />

in verdichteten Bereichen im ländlichen Raum sowie im Korridor von überregionalen und regionalen<br />

Achsen.<br />

Hier besteht einerseits ein Ausgleichs- und Ergänzungsbedarf für ökologische Funktionen des Naturhaushaltes<br />

und für Erholungsfunktionen, andererseits werden als Folge der Konzentration von Siedlung<br />

und Infrastruktur die Flächen auch häufiger von direkter Inanspruchnahme für bauliche Zwecke<br />

sowie von Zerschneidungs- und Immissionsauswirkungen bedroht. Freiraumschutz bedeutet gleichzeitig<br />

eine Erhöhung der Umweltqualität für die Bewohner.

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