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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 35<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Zinnerzbergbau in Altenberg (Bergbaufolgelandschaft des Erzbergbaus)<br />

Die Ausweisung der Bergbaufolgelandschaft erfolgt für zwei Teilgebiete:<br />

a) Gebiet der ehemaligen Zinnerzaufbereitung und der Altenberger Pinge<br />

Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurden die Bauanpassungsgebiete nach<br />

§ 110 BBergG in diesem Gebiet (vgl. Karte 20) sowie das Gebiet des Europarks Altenberg<br />

und der Tiefenbachhalde herangezogen.<br />

Im Bereich der Altenberger Pinge findet aufgrund untertägiger Vorgänge und Erosion<br />

ständig Nachbruch statt, eine touristische Nutzung ist daher nicht absehbar. Der erste<br />

Bauabschnitt des Gewerbegebietes „Europark“ befindet sich in der Vermarktung, geplant<br />

ist die Erweiterung durch einen 2. Bauabschnitt. Die Tiefenbachhalde wurde 1998 aus der<br />

Bergaufsicht entlassen und wird gewerblich genutzt.<br />

Hinsichtlich der Entwässerung des Gebietes Altenberg hat der zwischen 1991 und 1993<br />

aufgefahrene Entwässerungsstollen mit seinem Mundloch im Tal der Kleinen Biela wesentliche<br />

Bedeutung und muss daher dauerhaft erhalten bleiben; in das zur Ausweisung<br />

gekommene Gebiet wurde er aufgrund seiner linienhaften Struktur und dem fehlenden<br />

Sanierungserfordernis jedoch nicht mit einbezogen.<br />

b) Gebiet der Bielatalhalde<br />

Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurde die Kontur der Bielatalhalde herangezogen,<br />

wobei der westlich der Halde verlaufende Umleitungsstollen mit einbezogen wurde.<br />

Die im Zusammenhang mit dem Zinnerzbergbau stehende Spülhalde der industriellen Absetzanlage<br />

(IAA) Bielatal wird gegenwärtig saniert und rekultiviert (Spülsee und verfüllte<br />

Haldenbereiche mit Sukzessionsflächen). Ein Ende der Sanierung ist derzeit nicht absehbar.<br />

Gegenwärtig wird von der Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten<br />

Bergwerksbetrieben mbH (GVV mbH) ein Konzept erarbeitet, inwieweit unter dem<br />

Gesichtspunkt des vorbeugenden Hochwasserschutzes Anpassungen in der Sanierungsplanung<br />

notwendig sind.<br />

Im Bereich der Zinnerzlagerstätten im Raum Altenberg besteht Interesse an einer aktuellen Erkundung<br />

und Bewertung der Erzvorräte. Hintergrund sind die infolge der erhöhten Nachfrage stark<br />

gestiegenen Weltmarktpreise für Zinn und weitere Begleitrohstoffe. Die derzeitige bergbauliche<br />

Sanierung im Bereich der ausgewiesenen Bergbaufolgelandschaft „Zinnerzbergbau Altenberg“ erfolgt<br />

nach bergbaulichen Betriebsplänen, die unabhängig von einer späteren Wiederaufnahme<br />

des Bergbaus abzuschließen sind.<br />

Eisenerzbergbau in Berggießhübel (Bergbaufolgelandschaft des Erzbergbaus)<br />

Auf eine Ausformung des ehemaligen Eisenerzbergbaugebietes um Berggießhübel wird verzichtet,<br />

da die bisherigen Recherchen aus regionalplanerischer Sicht keinen aktuellen Handlungsbedarf<br />

im Zusammenhang mit vorsorgender Sicherung und Sanierung mehr erkennen lassen.<br />

zu 5.1 (G)<br />

Die übertägige Sanierung des Standortes der Wismut GmbH in Königstein/Leupoldishain, die im Wesentlichen<br />

den Abbruch von nicht mehr benötigten bzw. weiter nutzbaren Betriebsanlagen und die<br />

Verwahrung der Schüsselgrundhalde umfasst, kann voraussichtlich erst nach 2015 abgeschlossen<br />

werden. Das Sanierungsziel von Wismutstandorten besteht darin, Flächen für die forstwirtschaftliche<br />

oder gewerbliche Nachnutzung bereitzustellen. Die Nachnutzungsmöglichkeiten der einzelnen Flächen<br />

ergeben sich dabei aus der Abschlussdokumentation der durchgeführten Sanierung.<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist im Zusammenhang mit den in räumlicher Hinsicht vorhandenen<br />

umfangreichen Restriktionen für eine gewerbliche Entwicklung im Landkreis der gewerblichen Entwicklung<br />

auf diesem Standort weiterhin der Vorzug zu geben. Sofern jedoch aufgrund der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung die gewerbliche Nachnutzung des Wismut-Standortes fraglich ist, wäre eine entsprechende<br />

Änderung der Nachnutzung für Sport- und Freizeitzwecke in Teilbereichen nicht auszuschließen.<br />

Die planerischen Grundlagen zur Entwicklung dieses Gebietes sollten in enger Zusammenarbeit<br />

zwischen der Stadt Königstein und der Wismut GmbH erarbeitet werden.

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