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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 34 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

5 Räume mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf<br />

Karten: Die „Bergbaufolgelandschaften des Uranerzbergbaus, des Steinkohlebergbaus<br />

und des Erzbergbaus“ sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />

der Landschaft“ ausgewiesen.<br />

Die „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen und die Bauanpassungsgebiete“<br />

sind als nachrichtliche Übernahme in Karte 20 dargestellt.<br />

5.1 (G) Für die Wiedernutzung der vorhandenen baulichen Infrastruktur des Standortes<br />

der Wismut GmbH in Königstein/Leupoldishain, die neben der gewerblichen<br />

Nachnutzung auch eine Nachnutzung für Sport- und Freizeitzwecke in<br />

Teilbereichen vorsehen kann, sollen im Rahmen der Sanierung die bauleitplanerischen<br />

Voraussetzungen geschaffen werden.<br />

Begründung<br />

zu Kapitel 5<br />

Entsprechend Z 3.3.8 LEP sollen in den Bergbaufolgelandschaften des ehemaligen Uranerzbergbaus,<br />

des sonstigen Erzbergbaus und des Steinkohlebergbaus ganzheitliche Entwicklungsstrategien erarbeitet<br />

und Sanierungsmaßnahmen so durchgeführt werden, dass bergbaubedingte Nutzungseinschränkungen<br />

begrenzt werden. Diese Gebiete sind in den Regionalplänen zu konkretisieren.<br />

In Ausformung und Konkretisierung der in der Karte 5 „Räume mit besonderem landesplanerischen<br />

Handlungsbedarf“ des LEP dargestellten Bergbaufolgelandschaften werden in der Karte 4 folgende für<br />

die Region relevanten Bergbaufolgelandschaften ausgewiesen:<br />

Standort Dresden-Gittersee / Bannewitz (Bergbaufolgelandschaft des Steinkohlebergbaus und<br />

des Uranerzbergbaus):<br />

Der Standort Dresden-Gittersee liegt in einem Altbergbaugebiet des ehemaligen Steinkohlebergbaus.<br />

Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurden das Gebiet der nachgewiesenen unterirdischen<br />

Hohlräume in Zusammenhang mit dem Altbergbaugebiet des ehemaligen Steinkohlebergbaus,<br />

die Bauanpassungsgebiete nach § 110 BBergG und sonstige relevante Halden- und<br />

Schachtkomplexe der ehemaligen Urankohleförderung herangezogen (vgl. Karte 20).<br />

Zum Abschluss der untertägigen Sanierung (im Wesentlichen durch Verwahren und Abwerfen von<br />

Grubenbauen und Schächten) wird gegenwärtig an einer dauerhaften Lösung zum Wasseraustrag<br />

der seit 1995 gefluteten Gruben gearbeitet. Hierzu wird seit 2007 ein zusätzlicher rund 3 km langer<br />

Stollen („WISMUT-Stolln“) aufgefahren, der das Grubenwasser aus dem Revier Dresden-<br />

Gittersee in den Elbestollen („Tiefer Elbstolln“) einleitet. Der in Karte 20 angedeutete Verlauf des<br />

Elbestollens hat als Hauptentwässerungsstollen für das Altbergbaugebiet wesentliche Bedeutung.<br />

Da seine Funktionsfähigkeit zu erhalten ist, müssen Gebietsentwicklungs- und Baumaßnahmen<br />

auf dessen teilweise recht oberflächennahen Verlauf Rücksicht nehmen. Aufgrund seiner linienhaften<br />

Struktur wurde er jedoch nicht in die Ausweisung des Gebietes mit einbezogen.<br />

In Bezug auf die übertägige Sanierung, die vor allem den Rückbau der Gebäude und Anlagen sowie<br />

die Flächensanierung und Endgestaltung der Halden umfasst, steht noch der Abschluss der<br />

Sanierung der Halde Gittersee aus. Mit der Umsetzung des 2. Bauabschnittes des Industrie- und<br />

Gewerbegebietes Dresden-Coschütz wird die Wiedernutzbarmachung eines weiteren Teilbereiches<br />

ermöglicht.<br />

Standort Königstein / Leupoldishain (Bergbaufolgelandschaft des Uranerzbergbaus)<br />

Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurde das Bauanpassungsgebiet nach<br />

§ 110 BBergG herangezogen (vgl. Karte 20).<br />

Mit der gesteuerten Flutung konnte nach den technischen und organisatorischen Vorarbeiten im<br />

Januar 2001 begonnen werden.<br />

Einen wesentlichen Bestandteil der Flutung stellt die umfangreiche Abwasseraufbereitung vor allem<br />

mit dem Ziel dar, eine sukzessive Auswaschung der Schadstoffe zu erreichen. Ein weiterer<br />

Anstieg der Flutungswässer, bei dem auch der aus Sicht der Trinkwassernutzung bedeutende 3.<br />

Grundwasserleiter erreicht wird, kann erst beim Unterschreiten entsprechender Konzentrationswerte<br />

ermöglicht werden. Nach jetzigem Planungsstand wird die Flutung etwa bis zum Jahre 2015<br />

andauern.

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