Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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Seite 24 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
zu 2.2 (Z)<br />
Mit dem Ziel 2.2 (Z) werden vor allem die von den Grundzentren zu sichernden Versorgungsfunktionen<br />
konkretisiert, d. h. die im Plansatz Z 2.3.1 LEP festgesetzten Versorgungsfunktionen „unterschiedlicher<br />
Stufen“ für „Zentrale Orte der jeweiligen Stufe“ werden damit für die Grundzentren verbindlich<br />
ausgeformt. Mit diesem Ziel soll vor allem ein dauerhaft gesichertes und stabiles Netz an<br />
i. d. R. hoch frequentierten Einrichtungen gesichert werden, das eine zumutbare Erreichbarkeit hinsichtlich<br />
Entfernung und Zeitaufwand für alle Bevölkerungsgruppen, auch des ländlichen Raumes,<br />
garantiert und damit wesentliche Voraussetzungen für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen<br />
der Planungsregion schafft, auch unter den langfristig bestehenden Rahmenbedingungen rückläufiger<br />
Bevölkerungszahlen.<br />
zu 2.3 (Z)<br />
Die Gemeinden Glashütte, Pretzschendorf und Zeithain definieren ihre grundzentralen Funktionen vor<br />
allem<br />
o als Arbeitsplatzzentren (Glashütte mit einem großen Einpendlerüberschuss), die einen<br />
weit über die Gemeindegrenzen reichenden räumlichen Wirkungsbereich aufweisen und<br />
damit neben den nur kleinräumig wirksamen Versorgungs- und Betreuungsfunktionen für<br />
den deutlich größeren Wirkungsbereich vor allem Entwicklungsfunktionen erfüllen<br />
o aus raumstrukturellen und lagebedingten Ausweisungserfordernissen für strukturschwache<br />
Teilräume der Region (Pretzschendorf für den westlichen Teil des Landkreises<br />
Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>, Zeithain für den rechtselbischen Raum im Landkreis<br />
Meißen).<br />
Die Versorgungsaufgaben sind in diesen Gemeinden gegenüber den Entwicklungsaufgaben nachrangig.<br />
zu 2.4 (Z) und 2.5 (Z)<br />
Mit der Ausweisung der in 2.4 (Z) aufgeführten Gemeindeteile als Versorgungs- und Siedlungskerne<br />
wurde von dem optionalen Handlungsauftrag gem. G 5.1.1 LEP Gebrauch gemacht, solche Kerne zur<br />
Konzentration der Siedlungstätigkeit auszuweisen. Die dabei vorgenommene Beschränkung der Ausweisung<br />
dieser Kerne auf Gemeinden, die als Grundzentren mit überörtlichem Verflechtungsbereich<br />
ausgewiesenen sind, erfolgte unter Berücksichtigung dessen, dass mit der Ausweisung ein Eingriff in<br />
die kommunale Planungshoheit erfolgt, dessen Erforderlichkeit nur durch die übergemeindlichen Versorgungs-<br />
und Betreuungsaufgaben bzw. Entwicklungsaufgaben begründet werden kann.<br />
Die als Grundzentren ausgewiesenen Gemeinden Gröditz und Heidenau weisen im Gemeindeteilverzeichnis<br />
keine separaten Gemeindeteile (im Plan auch als Ortsteile bezeichnet) auf. Eine Ausweisung<br />
von Versorgungs- und Siedlungskernen erübrigt sich deshalb.<br />
Die Siedlungsstruktur des Grundzentrums Bad Gottleuba-Berggießhübel begründet die Ausweisung<br />
von zwei Versorgungs- und Siedlungskernen in diesem Zentrum.<br />
Das Grundzentrum Bad Gottleuba-Berggießhübel besitzt mit den Stadtteilen Bad Gottleuba und Berggießhübel<br />
zwei gleichstarke und -große Kerne, die vor dem gemeindlichen Zusammenschluss u. a.<br />
aufgrund ihrer sich ergänzenden infrastrukturellen Ausstattung im LEP von 1994 als kooperierendes<br />
Unterzentrum festgesetzt waren und an deren zentralörtlichen Funktionen sich auch nach dem Zusammenschluss<br />
de facto nichts geändert hat.