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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 48 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

o Schaffung von Pufferzonen um geschützte Biotope (z. B. durch langfristige Stilllegung von<br />

Ackerflächen, Umwandlung von Acker- in Grünland, insbesondere in den Auen)<br />

o Erarbeitung eines Verbundnetzes von Berg- und Feuchtwiesen im oberen <strong>Osterzgebirge</strong> unter<br />

Einbeziehung der Steinrücken<br />

o strukturverbessernde Maßnahmen an der Elbe und den Elbenebengewässern, insbesondere<br />

in folgenden Bereichen:<br />

- Elbinsel Gauernitz<br />

- Elblachen bei der Rehbockschänke<br />

- Elblache Hirschstein<br />

- Eisteiche Boritz<br />

- Toter Arm am Promnitzer Busch<br />

- Elblache Hafen Trebnitz<br />

o Revitalisierung devastierter Standorte sowie ehemals bebauter Bereiche bzw. Flächen ohne<br />

weitere Nutzungsabsichten im Freiraumbereich.<br />

o Die auentypischen Neustrukturen im <strong>Osterzgebirge</strong> und Osterzgebirgsvorland, die im Ergebnis<br />

des Hochwasserereignisses im August 2002 entstanden sind, sind gekennzeichnet durch<br />

einen gegenüber dem vorherigen Zustand erhöhten Natürlichkeitsgrad. Die auentypischen<br />

Neustrukturen sollen belassen bzw. so entwickelt werden, dass sie ihrer Funktion als Retentionsraum<br />

gerecht werden und mittel- bis langfristig einen hohen Natürlichkeitsgrad erreichen.<br />

Ökologisch orientierte Maßnahmen des Hochwasserschutzes können mit der Schutzfunktion<br />

zugleich die Naturnähe der Auen verbessern. In den neuen Retentionsflächen wird das Wasser<br />

auf Grund längerer Verweildauer und erhöhter Fließrauhigkeit zurückgehalten und verliert<br />

an Energie. Dies erscheint an den etwas breiteren Oberläufen im <strong>Osterzgebirge</strong> besonders<br />

vordringlich, weil die Engtäler der Unterläufe schon von Natur aus abflussbeschleunigend wirken.<br />

Im Einzelnen sind die in der Anlage 8 dieses Anhangs aufgelisteten Maßnahmen durchzuführen.

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