Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 47<br />
3.4 Biotopverbund<br />
• Artenschutzprojekt Amphibien<br />
- Vermeidung der Zerschneidung von Lebensräumen<br />
- Bau von stationären Leiteinrichtungen<br />
- Sicherung von Amphibienwanderwegen<br />
- Sanierung von Laichgewässern<br />
- Schaffung von Feuchthabitaten<br />
• Artenschutzprojekt Bilche<br />
- Maßnahmen zum Habitatschutz und zur Sicherung<br />
• Artenschutzprojekt Steinkauz<br />
- Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung des Habitats<br />
- Verbesserung des Angebotes sicherer Nistplätze<br />
• Artenschutzprojekt für besonders gefährdete Wirbeltiere und Pflanzen im Siedlungsbereich<br />
- Maßnahmen zum Habitatschutz bei Gebäudeveränderungen, z. B. Erhalt der<br />
Nistplätze, Schaffung von Nistplatzangeboten.<br />
• Artenschutzprojekt Wiederansiedlung der ursprünglich heimischen Tierarten Haselhuhn,<br />
Luchs und Lachs im Nationalpark Sächsische Schweiz<br />
• Artenschutzprojekt Weißtanne im Nationalpark Sächsische Schweiz<br />
- Sicherung und Stabilisierung des gegenwärtigen Bestandes (etwa 600 Bäume)<br />
- Einbringen der Weißtanne auf etwa 8 bis 10 ha/Jahr.<br />
Die Länder sollen nach dem Bundesnaturschutzgesetz einen Biotopverbund schaffen, der mindestens<br />
10 Prozent der Landesfläche umfasst. Ziel des Biotopverbunds ist die nachhaltige Sicherung der heimischen<br />
Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />
sowie die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer<br />
Wechselbeziehungen. Der Biotopverbund soll aus Kernflächen, Verbindungsflächen und<br />
Verbindungselementen bestehen. Bestandteile des Biotopverbunds sollen festgesetzte Nationalparke,<br />
gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutzgebiete, Gebiete des Europäischen Netzes Natura 2000,<br />
Teile von Biosphärenreservaten sowie weitere Flächen und Elemente einschließlich Teilen von Landschaftsschutzgebieten<br />
sein, soweit sie zum Erreichen der Ziele des Biotopverbunds geeignet sind.<br />
Die Elemente des Biotopverbunds sind durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige<br />
Vereinbarungen (Vertragsnaturschutz) oder andere geeignete Maßnahmen, z. B. durch Ausweisung<br />
geeigneter Schutzgebiete, rechtlich so zu sichern, dass ein Biotopverbund dauerhaft gewährleistet ist.<br />
Das Landschaftsprogramm hat vor diesem Hintergrund eine nach sachlichen und räumlichen Gesichtspunkten<br />
differenzierte Gebietskulisse für einen Biotopverbund entwickelt. Diese landesweite<br />
Gebietskulisse ist auf regionaler Ebene durch das ökologische Verbundsystem weiter untersetzt worden.<br />
Zur weiteren Umsetzung des ökologischen Verbundsystems, insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />
von komplexen ökologischen Beziehungsgefügen in der Gesamtlandschaft, sind Biotopverbundsysteme<br />
erforderlich. Dazu sind folgende regionale Maßnahmen vorgesehen:<br />
o Strukturverbesserung ausgeräumter Agrarlandschaften, insbesondere in den Naturräumen<br />
Mulde- und Mittelsächsisches Lößhügelland sowie Großenhainer Pflege<br />
o Entwicklung von Gewässerrandstreifen<br />
o Entwicklung von Ackerrandstreifen