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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 47<br />

3.4 Biotopverbund<br />

• Artenschutzprojekt Amphibien<br />

- Vermeidung der Zerschneidung von Lebensräumen<br />

- Bau von stationären Leiteinrichtungen<br />

- Sicherung von Amphibienwanderwegen<br />

- Sanierung von Laichgewässern<br />

- Schaffung von Feuchthabitaten<br />

• Artenschutzprojekt Bilche<br />

- Maßnahmen zum Habitatschutz und zur Sicherung<br />

• Artenschutzprojekt Steinkauz<br />

- Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung des Habitats<br />

- Verbesserung des Angebotes sicherer Nistplätze<br />

• Artenschutzprojekt für besonders gefährdete Wirbeltiere und Pflanzen im Siedlungsbereich<br />

- Maßnahmen zum Habitatschutz bei Gebäudeveränderungen, z. B. Erhalt der<br />

Nistplätze, Schaffung von Nistplatzangeboten.<br />

• Artenschutzprojekt Wiederansiedlung der ursprünglich heimischen Tierarten Haselhuhn,<br />

Luchs und Lachs im Nationalpark Sächsische Schweiz<br />

• Artenschutzprojekt Weißtanne im Nationalpark Sächsische Schweiz<br />

- Sicherung und Stabilisierung des gegenwärtigen Bestandes (etwa 600 Bäume)<br />

- Einbringen der Weißtanne auf etwa 8 bis 10 ha/Jahr.<br />

Die Länder sollen nach dem Bundesnaturschutzgesetz einen Biotopverbund schaffen, der mindestens<br />

10 Prozent der Landesfläche umfasst. Ziel des Biotopverbunds ist die nachhaltige Sicherung der heimischen<br />

Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />

sowie die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer<br />

Wechselbeziehungen. Der Biotopverbund soll aus Kernflächen, Verbindungsflächen und<br />

Verbindungselementen bestehen. Bestandteile des Biotopverbunds sollen festgesetzte Nationalparke,<br />

gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutzgebiete, Gebiete des Europäischen Netzes Natura 2000,<br />

Teile von Biosphärenreservaten sowie weitere Flächen und Elemente einschließlich Teilen von Landschaftsschutzgebieten<br />

sein, soweit sie zum Erreichen der Ziele des Biotopverbunds geeignet sind.<br />

Die Elemente des Biotopverbunds sind durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige<br />

Vereinbarungen (Vertragsnaturschutz) oder andere geeignete Maßnahmen, z. B. durch Ausweisung<br />

geeigneter Schutzgebiete, rechtlich so zu sichern, dass ein Biotopverbund dauerhaft gewährleistet ist.<br />

Das Landschaftsprogramm hat vor diesem Hintergrund eine nach sachlichen und räumlichen Gesichtspunkten<br />

differenzierte Gebietskulisse für einen Biotopverbund entwickelt. Diese landesweite<br />

Gebietskulisse ist auf regionaler Ebene durch das ökologische Verbundsystem weiter untersetzt worden.<br />

Zur weiteren Umsetzung des ökologischen Verbundsystems, insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />

von komplexen ökologischen Beziehungsgefügen in der Gesamtlandschaft, sind Biotopverbundsysteme<br />

erforderlich. Dazu sind folgende regionale Maßnahmen vorgesehen:<br />

o Strukturverbesserung ausgeräumter Agrarlandschaften, insbesondere in den Naturräumen<br />

Mulde- und Mittelsächsisches Lößhügelland sowie Großenhainer Pflege<br />

o Entwicklung von Gewässerrandstreifen<br />

o Entwicklung von Ackerrandstreifen

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