Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 45<br />
Bei der Auswahl der repräsentativen Ziel- und Leitarten wurde auf Arten zurückgegriffen, die besonders<br />
für die gemäß § 26 SächsNatSchG geschützten Biotope typisch sind, die einem abgrenzbaren<br />
Lebensraumtyp zuzuordnen sind und die relativ leicht zu determinieren sind. Dagegen wurde bei der<br />
Auswahl bewusst auf Arten verzichtet, die im Planungsgebiet sehr selten vorkommen, verschollen<br />
oder ausgestorben sind. Die Auswahl der Arten entspricht dem aktuellen Kenntnisstand und muss in<br />
Auswertung der Durchführung der nachfolgenden Maßnahmen vervollständigt und weiterentwickelt<br />
werden.<br />
Artenschutzprogramme bzw. -projekte werden zur Vorbereitung, Umsetzung und Erfolgskontrolle<br />
von landesweiten bzw. regionalen Maßnahmen, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung der<br />
Bestände ausgewählter wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrem Vorkommen und ihrer genetischen<br />
Vielfalt dienen, erarbeitet.<br />
Gegenwärtig werden in Sachsen vier landesweite Artenschutzprogramme umgesetzt. Es handelt sich<br />
um die Artenschutzprogramme für:<br />
o Fischotter<br />
o Wolf<br />
o Weißstorch<br />
o Flussperlmuschel.<br />
Für viele hilfsbedürftige Arten können notwendige Maßnahmen über Förderprogramme (s. unter Punkt<br />
3.2) umgesetzt werden.<br />
Es sollen weiterhin insbesondere folgende Pflanzen- und Tiergruppen zur Erfassung ihrer aktuellen<br />
Verbreitungssituation in der Region und zur Indikation des allgemeinen Landschaftszustandes kartiert<br />
sowie folgende Maßnahmen durchgeführt werden:<br />
o Amphibienkartierung (flächendeckende Kartierung der Laichgewässer, Wanderwege, Gefährdungsstellen)<br />
o Fledermauskartierung (Sommer- und Winterquartiere, Lebensräume)<br />
o SPA-Gebiete (Special Protection Areas): Monitoring, Umsetzung der EG-Verordnung Nr.<br />
79/409 und der entsprechenden arterhaltenden Maßnahmen<br />
o Kartierung ausgewählter Kryptogamengruppen (Moose, Flechten)<br />
o Kartierung ausgewählter Insektengruppen<br />
o Sammlung von Einzeldaten für vom Aussterben bedrohte und regional bedeutsame Tier- und<br />
Pflanzenarten<br />
o Kartierung stark gefährdeter Pflanzenarten mit großen Arealverlusten<br />
o Kartierung der repräsentativen Ziel- und Leitarten gem. Artenliste in Anlage 7<br />
o Erfassung besonders gefährdeter Wirbeltiere und Pflanzen in Gebäuden<br />
o Monitoring der in der Region vorkommenden Arten bzw. Artengruppen gemäß FFH-Richtlinie<br />
o Umsetzung des Maßnahmekataloges zur Entwicklung und Bestandssicherung in den SPA-<br />
Gebieten<br />
o Bestimmung und Vollzug zeitlich befristeter Schutzmaßnahmen für die Lebensstätten bestimmter<br />
Arten, insbesondere ihre Standorte, Brut- und Wohnstätten gemäß § 25 Abs. 5<br />
SächsNatSchG unter besonderer Beachtung folgender Arten:<br />
− Fischotter<br />
− Elbebiber<br />
− Fledermäuse