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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 45<br />

Bei der Auswahl der repräsentativen Ziel- und Leitarten wurde auf Arten zurückgegriffen, die besonders<br />

für die gemäß § 26 SächsNatSchG geschützten Biotope typisch sind, die einem abgrenzbaren<br />

Lebensraumtyp zuzuordnen sind und die relativ leicht zu determinieren sind. Dagegen wurde bei der<br />

Auswahl bewusst auf Arten verzichtet, die im Planungsgebiet sehr selten vorkommen, verschollen<br />

oder ausgestorben sind. Die Auswahl der Arten entspricht dem aktuellen Kenntnisstand und muss in<br />

Auswertung der Durchführung der nachfolgenden Maßnahmen vervollständigt und weiterentwickelt<br />

werden.<br />

Artenschutzprogramme bzw. -projekte werden zur Vorbereitung, Umsetzung und Erfolgskontrolle<br />

von landesweiten bzw. regionalen Maßnahmen, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung der<br />

Bestände ausgewählter wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrem Vorkommen und ihrer genetischen<br />

Vielfalt dienen, erarbeitet.<br />

Gegenwärtig werden in Sachsen vier landesweite Artenschutzprogramme umgesetzt. Es handelt sich<br />

um die Artenschutzprogramme für:<br />

o Fischotter<br />

o Wolf<br />

o Weißstorch<br />

o Flussperlmuschel.<br />

Für viele hilfsbedürftige Arten können notwendige Maßnahmen über Förderprogramme (s. unter Punkt<br />

3.2) umgesetzt werden.<br />

Es sollen weiterhin insbesondere folgende Pflanzen- und Tiergruppen zur Erfassung ihrer aktuellen<br />

Verbreitungssituation in der Region und zur Indikation des allgemeinen Landschaftszustandes kartiert<br />

sowie folgende Maßnahmen durchgeführt werden:<br />

o Amphibienkartierung (flächendeckende Kartierung der Laichgewässer, Wanderwege, Gefährdungsstellen)<br />

o Fledermauskartierung (Sommer- und Winterquartiere, Lebensräume)<br />

o SPA-Gebiete (Special Protection Areas): Monitoring, Umsetzung der EG-Verordnung Nr.<br />

79/409 und der entsprechenden arterhaltenden Maßnahmen<br />

o Kartierung ausgewählter Kryptogamengruppen (Moose, Flechten)<br />

o Kartierung ausgewählter Insektengruppen<br />

o Sammlung von Einzeldaten für vom Aussterben bedrohte und regional bedeutsame Tier- und<br />

Pflanzenarten<br />

o Kartierung stark gefährdeter Pflanzenarten mit großen Arealverlusten<br />

o Kartierung der repräsentativen Ziel- und Leitarten gem. Artenliste in Anlage 7<br />

o Erfassung besonders gefährdeter Wirbeltiere und Pflanzen in Gebäuden<br />

o Monitoring der in der Region vorkommenden Arten bzw. Artengruppen gemäß FFH-Richtlinie<br />

o Umsetzung des Maßnahmekataloges zur Entwicklung und Bestandssicherung in den SPA-<br />

Gebieten<br />

o Bestimmung und Vollzug zeitlich befristeter Schutzmaßnahmen für die Lebensstätten bestimmter<br />

Arten, insbesondere ihre Standorte, Brut- und Wohnstätten gemäß § 25 Abs. 5<br />

SächsNatSchG unter besonderer Beachtung folgender Arten:<br />

− Fischotter<br />

− Elbebiber<br />

− Fledermäuse

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