Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 44 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Boden- und Grundwasserschutz (RL BuG/2007)<br />
Zuwendungungsfähige Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung des Bodens und des Grundwassers<br />
mit dem Ziel der Verbesserung der Umweltqualität und einer nachhaltigen Gefahrenabwehr<br />
in Verbindung mit der Wiedernutzbarmachung von Flächen unter Berücksichtigung der demografischen<br />
und wirtschaftlichen Entwicklung.<br />
Im Zusammenhang mit dem Bundesförderprogramm wurden für das Naturschutzgroßprojekt im Gebiet<br />
„Bergwiesen im <strong>Osterzgebirge</strong>“ ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt und umfangreiche landschaftspflegerische<br />
Maßnahmen (Umsetzung der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans bis<br />
2008, Flächenkauf bis 2008, Umsetzung Tourismuskonzept) durchgeführt:<br />
Weitere Pflege- und Entwicklungspläne werden erstellt bzw. fortgeschrieben und landespflegerische<br />
Maßnahmen durchgeführt, u. a. in folgenden Projekten des Planungsgebietes:<br />
o NSG Königsbrücker Heide<br />
Umsetzung der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans einschließlich des Besucherlenkungskonzepts<br />
(Erschließung von Flächen für Naturbeobachtung und Naturerlebnis)<br />
[der Regionsanteil am NSG beträgt nur etwa 6 %]<br />
o Grünlandverbund Oelsen und naturschutzgerechte Nutzung von Wäldern im <strong>Osterzgebirge</strong><br />
(einschließlich Förderung Dritter wie BfN, DBU)<br />
o Entwicklung des <strong>Elbtal</strong>bereiches als zusammenhängender ökologischer Verbund mit internationaler<br />
Bedeutung - Erarbeitung und Umsetzung eines Pflege- und Entwicklungsplanes<br />
o Darüber hinaus ist die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen einschließlich Neuanlage,<br />
Renaturierung oder Regeneration von Biotopen zur Erhaltung, Wiederherstellung und<br />
Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten, der Biotopgestaltung und des Artenschutzes,<br />
insbesondere für:<br />
- Halbtrockenrasengesellschaften im <strong>Elbtal</strong> und in den Tälern der Elbnebengewässer<br />
im Raum Meißen<br />
- Zwergstrauch- und Ginsterheiden der nordsächsischen Heidegebiete Gohrischheide<br />
und Königsbrücker Heide (Regionsanteil)<br />
- Streuobstwiesen (Regionsanteile Mittelsächsisches Lößhügelland und Mulde-<br />
Lößhügelland)<br />
von Bedeutung.<br />
3.3 Biotop- und Artenschutz<br />
Die Maßnahmen zum Schutz ausgewählter Tier- und Pflanzenarten sollen sich in Ausformung des<br />
ökologischen Verbundsystems auf die naturraumtypischen Biotope konzentrieren, sowie gezielt auf<br />
den Lebensraumschutz für die repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region und die mit ihnen gemeinsam<br />
vorkommenden Tier- und Pflanzenarten gerichtet sein.<br />
Bei der Zustandsbewertung von Lebensräumen sowie bei der Beurteilung von raumbedeutsamen<br />
Maßnahmen sollen die repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region herangezogen werden.<br />
Als repräsentative Zielart im Sinne dieses Planes wird eine Art bezeichnet, deren Vorkommen einen<br />
aus naturschutzfachlicher Sicht anzustrebenden Zustand eines Lebensraumtyps anzeigt und die stellvertretend<br />
für die mit ihr gemeinsam vorkommenden Tier- und Pflanzenarten steht. Eine Übersicht zu<br />
den Vorkommen der repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region in den einzelnen Naturräumen<br />
sowie deren Einstufung in die jeweiligen Lebensraumtypen ist in Anlage 7 dieses Anhangs aufgeführt.<br />
Die naturräumliche Gliederung der Region ist in Karte A dargestellt.