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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 44 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Boden- und Grundwasserschutz (RL BuG/2007)<br />

Zuwendungungsfähige Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung des Bodens und des Grundwassers<br />

mit dem Ziel der Verbesserung der Umweltqualität und einer nachhaltigen Gefahrenabwehr<br />

in Verbindung mit der Wiedernutzbarmachung von Flächen unter Berücksichtigung der demografischen<br />

und wirtschaftlichen Entwicklung.<br />

Im Zusammenhang mit dem Bundesförderprogramm wurden für das Naturschutzgroßprojekt im Gebiet<br />

„Bergwiesen im <strong>Osterzgebirge</strong>“ ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt und umfangreiche landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen (Umsetzung der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans bis<br />

2008, Flächenkauf bis 2008, Umsetzung Tourismuskonzept) durchgeführt:<br />

Weitere Pflege- und Entwicklungspläne werden erstellt bzw. fortgeschrieben und landespflegerische<br />

Maßnahmen durchgeführt, u. a. in folgenden Projekten des Planungsgebietes:<br />

o NSG Königsbrücker Heide<br />

Umsetzung der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans einschließlich des Besucherlenkungskonzepts<br />

(Erschließung von Flächen für Naturbeobachtung und Naturerlebnis)<br />

[der Regionsanteil am NSG beträgt nur etwa 6 %]<br />

o Grünlandverbund Oelsen und naturschutzgerechte Nutzung von Wäldern im <strong>Osterzgebirge</strong><br />

(einschließlich Förderung Dritter wie BfN, DBU)<br />

o Entwicklung des <strong>Elbtal</strong>bereiches als zusammenhängender ökologischer Verbund mit internationaler<br />

Bedeutung - Erarbeitung und Umsetzung eines Pflege- und Entwicklungsplanes<br />

o Darüber hinaus ist die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen einschließlich Neuanlage,<br />

Renaturierung oder Regeneration von Biotopen zur Erhaltung, Wiederherstellung und<br />

Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten, der Biotopgestaltung und des Artenschutzes,<br />

insbesondere für:<br />

- Halbtrockenrasengesellschaften im <strong>Elbtal</strong> und in den Tälern der Elbnebengewässer<br />

im Raum Meißen<br />

- Zwergstrauch- und Ginsterheiden der nordsächsischen Heidegebiete Gohrischheide<br />

und Königsbrücker Heide (Regionsanteil)<br />

- Streuobstwiesen (Regionsanteile Mittelsächsisches Lößhügelland und Mulde-<br />

Lößhügelland)<br />

von Bedeutung.<br />

3.3 Biotop- und Artenschutz<br />

Die Maßnahmen zum Schutz ausgewählter Tier- und Pflanzenarten sollen sich in Ausformung des<br />

ökologischen Verbundsystems auf die naturraumtypischen Biotope konzentrieren, sowie gezielt auf<br />

den Lebensraumschutz für die repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region und die mit ihnen gemeinsam<br />

vorkommenden Tier- und Pflanzenarten gerichtet sein.<br />

Bei der Zustandsbewertung von Lebensräumen sowie bei der Beurteilung von raumbedeutsamen<br />

Maßnahmen sollen die repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region herangezogen werden.<br />

Als repräsentative Zielart im Sinne dieses Planes wird eine Art bezeichnet, deren Vorkommen einen<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht anzustrebenden Zustand eines Lebensraumtyps anzeigt und die stellvertretend<br />

für die mit ihr gemeinsam vorkommenden Tier- und Pflanzenarten steht. Eine Übersicht zu<br />

den Vorkommen der repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region in den einzelnen Naturräumen<br />

sowie deren Einstufung in die jeweiligen Lebensraumtypen ist in Anlage 7 dieses Anhangs aufgeführt.<br />

Die naturräumliche Gliederung der Region ist in Karte A dargestellt.

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