Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 43<br />
3.2 Landschaftspflege<br />
Ein wesentlicher Teil der Naturschutzziele kann über eine naturschutzkonforme Landnutzung oder<br />
gezielte Pflegemaßnahmen realisiert werden. Dies wird durch eine Reihe von Fördermöglichkeiten,<br />
die aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln finanziert werden, unterstützt:<br />
Für die Sicherung bestehender wertvoller und schutzwürdiger Landschaften, Landschaftselemente,<br />
Biotopflächen und Artvorkommen in land- und teichwirtschaftlich genutzten Bereichen ist ab 2007<br />
insbesondere das EU-Programm zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen<br />
Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) von Bedeutung.<br />
Natürliches Erbe (RL NE/2007)<br />
Ziel des Freistaates Sachsen ist die nachhaltige Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie<br />
des natürlichen ländlichen Erbes durch die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen<br />
wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie von typischen Landschaftsbildern und der historisch<br />
gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft. Räumliche Ziele der Förderung sind die Lebensraumtypen<br />
und Arthabitate von gemeinschaftlichem Interesse (gemäß Richtlinie 92/43/EWG, - FFH-Richtlinie<br />
sowie Richtlinie 79/409/EWG, - Vogelschutz-Richtlinie) und weiterer im Freistaat Sachsen geschützter<br />
beziehungsweise besonders schutzbedürftiger Biotope und Arten sowie die zur Sicherstellung<br />
der Kohärenz von Natura 2000 - Gebieten und des landesweiten Biotopverbundes benötigten<br />
Flächen.<br />
Zur Erreichung dieses Ziels werden sichernde, gestaltende und investive Maßnahmen für Biotope,<br />
Lebensräume und Lebensstätten geschützter beziehungsweise gefährdeter Arten und Landschaftsstrukturelemente,<br />
deren Betreuung und Überwachung sowie vorbereitende und begleitende Fachleistungen<br />
unterstützt.<br />
Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (RL AuW/2007)<br />
Teil A: Flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen<br />
Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung sollen landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die auf<br />
die Erhaltung der Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Erholungswert, auf die Erhaltung bedrohter,<br />
kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des ländlichen<br />
Lebensraumes ausgerichtet sind, durch Zuwendungen unterstützt werden. Außerdem werden<br />
spezielle Bewirtschaftungsweisen landwirtschaftlicher Nutzflächen gefördert, die den Erfordernissen<br />
des Naturschutzes, der Erhaltung der Landschaft und ihrer Merkmale gerecht werden. Sie tragen somit<br />
zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Ziele der Agrar- und Umweltpolitik in der Europäischen<br />
Union bei.<br />
Teil B Ökologische Waldmehrung<br />
Mit dem Ziel des Schutzes gegen Hochwasser und Bodenerosion, der Steigerung der CO2-Bindung<br />
und der Verbesserung der Landschaftsstruktur soll durch die Förderung der Aufforstung bisher landwirtschaftlich<br />
genutzter sowie bisher landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen der Waldanteil des<br />
Freistaates Sachsen langfristig von derzeit 28 % auf 30 % der Landesfläche erhöht werden.<br />
Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007)<br />
Stabilisierung des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung, Unterstützung einer beständigen Entwicklung<br />
der Forstwirtschaft im ländlichen Raum und Schutz der Naturgüter im Wald.<br />
Überwindung struktureller Nachteile, insbesondere der Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung, im<br />
Rahmen Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FZ). Verbesserung der Absatzbedingungen in der<br />
Forstwirtschaft angesichts der Konzentrationsprozesse auf der Abnehmerseite.<br />
Erhalt wertvoller Biotopstrukturen und Unterstützung spezifischer Bewirtschaftungs- und Pflegeverfahren<br />
zur Umsetzung von Natura 2000 und damit der Erhaltung und Verbesserung der natürlichen biologischen<br />
Vielfalt.<br />
Zuwendungsfähige Maßnahmen: Einbringung standortgerechter Baumarten, Forstwirtschaftlicher<br />
Wege- und Brückenbau, Mobilisierungsprämie für Holzabsatz durch Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,<br />
Investive Maßnahmen zur Förderung von struktureller Vielfalt und natürlichem Arteninventar<br />
Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2007)<br />
Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes bzw. Potenzials der Gewässer, zum<br />
Schutz vor Hochwasser unter Berücksichtigung der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung<br />
sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden.