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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 43<br />

3.2 Landschaftspflege<br />

Ein wesentlicher Teil der Naturschutzziele kann über eine naturschutzkonforme Landnutzung oder<br />

gezielte Pflegemaßnahmen realisiert werden. Dies wird durch eine Reihe von Fördermöglichkeiten,<br />

die aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln finanziert werden, unterstützt:<br />

Für die Sicherung bestehender wertvoller und schutzwürdiger Landschaften, Landschaftselemente,<br />

Biotopflächen und Artvorkommen in land- und teichwirtschaftlich genutzten Bereichen ist ab 2007<br />

insbesondere das EU-Programm zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen<br />

Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) von Bedeutung.<br />

Natürliches Erbe (RL NE/2007)<br />

Ziel des Freistaates Sachsen ist die nachhaltige Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie<br />

des natürlichen ländlichen Erbes durch die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen<br />

wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie von typischen Landschaftsbildern und der historisch<br />

gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft. Räumliche Ziele der Förderung sind die Lebensraumtypen<br />

und Arthabitate von gemeinschaftlichem Interesse (gemäß Richtlinie 92/43/EWG, - FFH-Richtlinie<br />

sowie Richtlinie 79/409/EWG, - Vogelschutz-Richtlinie) und weiterer im Freistaat Sachsen geschützter<br />

beziehungsweise besonders schutzbedürftiger Biotope und Arten sowie die zur Sicherstellung<br />

der Kohärenz von Natura 2000 - Gebieten und des landesweiten Biotopverbundes benötigten<br />

Flächen.<br />

Zur Erreichung dieses Ziels werden sichernde, gestaltende und investive Maßnahmen für Biotope,<br />

Lebensräume und Lebensstätten geschützter beziehungsweise gefährdeter Arten und Landschaftsstrukturelemente,<br />

deren Betreuung und Überwachung sowie vorbereitende und begleitende Fachleistungen<br />

unterstützt.<br />

Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (RL AuW/2007)<br />

Teil A: Flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen<br />

Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung sollen landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die auf<br />

die Erhaltung der Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Erholungswert, auf die Erhaltung bedrohter,<br />

kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des ländlichen<br />

Lebensraumes ausgerichtet sind, durch Zuwendungen unterstützt werden. Außerdem werden<br />

spezielle Bewirtschaftungsweisen landwirtschaftlicher Nutzflächen gefördert, die den Erfordernissen<br />

des Naturschutzes, der Erhaltung der Landschaft und ihrer Merkmale gerecht werden. Sie tragen somit<br />

zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Ziele der Agrar- und Umweltpolitik in der Europäischen<br />

Union bei.<br />

Teil B Ökologische Waldmehrung<br />

Mit dem Ziel des Schutzes gegen Hochwasser und Bodenerosion, der Steigerung der CO2-Bindung<br />

und der Verbesserung der Landschaftsstruktur soll durch die Förderung der Aufforstung bisher landwirtschaftlich<br />

genutzter sowie bisher landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen der Waldanteil des<br />

Freistaates Sachsen langfristig von derzeit 28 % auf 30 % der Landesfläche erhöht werden.<br />

Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007)<br />

Stabilisierung des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung, Unterstützung einer beständigen Entwicklung<br />

der Forstwirtschaft im ländlichen Raum und Schutz der Naturgüter im Wald.<br />

Überwindung struktureller Nachteile, insbesondere der Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung, im<br />

Rahmen Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FZ). Verbesserung der Absatzbedingungen in der<br />

Forstwirtschaft angesichts der Konzentrationsprozesse auf der Abnehmerseite.<br />

Erhalt wertvoller Biotopstrukturen und Unterstützung spezifischer Bewirtschaftungs- und Pflegeverfahren<br />

zur Umsetzung von Natura 2000 und damit der Erhaltung und Verbesserung der natürlichen biologischen<br />

Vielfalt.<br />

Zuwendungsfähige Maßnahmen: Einbringung standortgerechter Baumarten, Forstwirtschaftlicher<br />

Wege- und Brückenbau, Mobilisierungsprämie für Holzabsatz durch Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,<br />

Investive Maßnahmen zur Förderung von struktureller Vielfalt und natürlichem Arteninventar<br />

Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2007)<br />

Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes bzw. Potenzials der Gewässer, zum<br />

Schutz vor Hochwasser unter Berücksichtigung der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung<br />

sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden.

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