Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 42 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
(s. Anlage 5)<br />
Der Freistaat Sachsen verfügt gegenwärtig über 173 Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit einer Gesamtfläche<br />
von 531 360 ha. Davon befinden sich 37 LSG in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>.<br />
Sie nehmen eine Fläche von 144 632 ha ein. Die durchschnittliche Flächengröße beträgt 3 709 ha.<br />
Auch hier bestehen noch 15 LSG-Beschlüsse, die in das neue Recht übergeleitet werden müssen.<br />
Dabei kommt es besonders darauf an, diese Gebiete im Hinblick auf die Übernahme von (Teil-)Funktionen<br />
im europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zu qualifizieren. Das bedeutet beispielsweise<br />
auch, dass die LSG in stärkerem Maße als bisher eine Pufferfunktion für die in ihnen liegenden<br />
NSG oder FND bzw. Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie wahrnehmen. Gegenwärtig befinden sich<br />
56,5 % der gemeldeten FFH-Gebiete in Landschaftsschutzgebieten.<br />
Die LSG können dazu beitragen, unzerschnittene störungsarme Räume und bestimmte Randzonen<br />
von Ballungsräumen offen zu halten (Flächenfreihaltefunktion). Offensichtliche Lücken im bestehenden<br />
LSG-System sind durch Unterschutzstellung hochgradig schutzwürdiger Landschaftsteile (Repräsentanzfunktion)<br />
zu schließen.<br />
Ähnlich wie in manchen Großschutzgebieten soll die Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörden<br />
und Landnutzern mit dem Ziel verbessert werden, eine vorbildliche und nachhaltige Landnutzung sowie<br />
schonende Tourismusnutzung in LSG zu erreichen, beispielsweise durch die Förderung ökologischen<br />
Verhaltens und der Öffentlichkeitsarbeit (Vorbildfunktion).<br />
Aus regionaler Sicht ist auch die Ausweisung von 9 weiteren Landschaftsschutzgebieten erforderlich,<br />
um Repräsentanzdefizite zu beseitigen.<br />
Naturdenkmale<br />
Als Naturdenkmale können Objekte mit einer Fläche bis zu 5 ha (FND) oder Einzelgebilde der Natur<br />
(ND) festgesetzt werden. Ähnlich wie bei den Schutzgebieten ist es auch hier erforderlich, die bestehenden<br />
Beschlüsse sukzessive in heutiges Recht zu überführen.<br />
In der Region bestehen 576 FND mit einer Gesamtfläche von 1.351 ha.<br />
Insbesondere Flächennaturdenkmale haben in vielen Fällen eine Ergänzungsfunktion für Naturschutzgebiete.<br />
Diese kommt insbesondere dort zum Tragen, wo wegen der nur noch auf Kleinflächen<br />
vorhandenen Restnatur oder aufgrund sonstiger fehlender Voraussetzungen die Ausweisung von<br />
NSG nicht möglich ist. Auch die Refugialfunktion von FND muss durch gezielte Entwicklung bestehender<br />
FND sowie durch Ausweisung schutzbedürftiger Kleinbiotope sowie Geotope als FND verbessert<br />
werden.<br />
Defizite bei der Ausweisung von FND bestehen unter anderem im Mittelsächsischen Lößhügelland.<br />
Die Flächennaturdenkmale sind in den vom (damaligen) Staatlichen Umweltfachamt herausgegebenen<br />
„Bestandsverzeichnissen“ für die einzelnen Gebietskörperschaften beschrieben und in Karte C<br />
dieses Anhangs symbolhaft dargestellt. Eine Beschreibung zu den Baum-Naturdenkmalen in der Region<br />
ist in der Veröffentlichung des (damaligen) Staatlichen Umweltfachamtes Radebeul in der Schriftenreihe<br />
„Naturschutz regional“ mit Stand 2004 enthalten. Anlage 6 dieses Anhangs enthält eine<br />
Übersicht zu den bestehenden und geplanten Geotopen.<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
Die Zuständigkeit für die Ausweisung Geschützter Landschaftsbestandteile (GLB) liegt bei den Gemeinden.<br />
Den Kommunen bietet sich hier die Möglichkeit, selbst im Bereich des Landschaftsschutzes<br />
tätig zu sein.<br />
Die GLB können insbesondere der Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes, des<br />
Kleinklimas, aber auch der Sicherung oder Entwicklung von Verbindungselementen des Biotopverbunds<br />
dienen. Insbesondere für die Erhaltung naturnaher Strukturelemente soll die Landschaftsplanung<br />
verstärkt auf die Möglichkeit der GLB hinweisen.<br />
Eine Übersicht zu den Baum-Naturdenkmalen in der Region ist 2004 durch das (damalige) Staatliche<br />
Umweltfachamt Radebeul veröffentlicht worden.