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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 41<br />

Es soll angestrebt werden, eine räumliche Verbindung der beiden Teile des Nationalparks „Sächsische<br />

Schweiz" über das Sebnitz-/Schwarzbachtal und das Keilholz im Rahmen des Schutzgebietssystems<br />

zu schaffen.<br />

In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in der Tschechischen Republik soll die Aufnahme<br />

der Sächsischen und Böhmischen Schweiz als UNESCO - Welterbe (Natur) angestrebt werden.<br />

Naturschutzgebiete<br />

(s. Anlage 3)<br />

In der Region sind derzeit 48 Naturschutzgebiete festgesetzt. Obwohl die durchschnittliche Flächengröße<br />

62 ha beträgt, sind nur 14 NSG größer als 50 ha. Viele Schutzgebietsbeschlüsse sind veraltet<br />

und müssen schrittweise überarbeitet und angepasst werden. Die erweiterten Neufestsetzungen dieser<br />

Gebiete müssen insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Natura 2000-Gebiete und des<br />

Biotopverbunds überprüft werden.<br />

Gemäß der Stationierungsentscheidung der Bundeswehr 19 ist der Standortübungsplatz Zeithain aufgelöst<br />

worden. Auf diesem großflächigen militärischen Standortübungsplatz, der einen Teil der Gohrischheide<br />

darstellt, hat sich eine nach Bundes- und Landesrecht besonders geschützte Biotopausstattung<br />

(insbesondere Zwergstrauchheiden, Sandmagerrasen und offenen Binnendünen) sowie ein<br />

schützenwertes Artenvorkommen erhalten können. Beidseitig angrenzend an diesen ehemaligen<br />

Standortübungsplatz befindet sich das NSG „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“. Das<br />

gleichnamige FFH-Gebiet umfasst bereits Teile des Standortübungsplatzes. Die Einbeziehung der<br />

naturschutzfachlich wertvollen Bereiche in das NSG „Gohrischheide und Niederterrasse Zeithain“<br />

würde der sehr hohen ökologischen Bedeutung dieses Gebietes auch hinsichtlich des Biotopverbundes<br />

gerecht werden.<br />

Aus regionaler Sicht ist auch die Ausweisung von 19 weiteren Naturschutzgebieten erforderlich, um<br />

Repräsentanzdefizite zu beseitigen.<br />

Natura 2000 - Gebiete<br />

(Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete)<br />

(s. Anlage 4)<br />

Im Freistaat Sachsen befinden sich gegenwärtig 270 FFH-Gebiete. Von diesen liegen 69 Gebiete mit<br />

einer Gesamtfläche von 37 604 ha in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>. Etwa 65 % der FFH-<br />

Gebiete in der Region sind bereits als Naturschutzgebiet und Nationalpark festgesetzt. Bei Festsetzung<br />

der z. Z. geplanten NSG würde sich dieser Anteil auf etwa 70 % erhöhen. 20 Gebiete mit 54 187<br />

ha anteiliger Regionsfläche (16 % der Regionsfläche) sind als Vogelschutzgebiete (SPA) an die Europäische<br />

Kommission gemeldet worden. Mit den FFH-Gebieten bestehen teilweise Überschneidungen.<br />

Im Unterschied zu den Naturschutzgebieten sind die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI)<br />

teilweise wesentlich größer, weil sie anderen Kriterien unterliegen und nicht nur die Flächen mit Lebensraumtypen<br />

(Anhang I) und Habitate der Arten (Anhang II) umfassen, sondern auch die Kohärenz<br />

dieser Flächen durch ihre Ausweisung gewährleisten müssen. Darüber hinaus sind vielfach noch<br />

räumlich getrennte Teilgebiete unter einer Gebietsbezeichnung zusammengefasst.<br />

In den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung soll ein günstiger Erhaltungszustand bestimmter<br />

Lebensraumtypen und Habitate von Arten gewährleistet und dauerhaft gesichert bzw. sollen geeignete<br />

Maßnahmen ergriffen werden, um die Lebensraumtypen und Habitate der Arten in einen günstigen<br />

Erhaltungszustand zu überführen. Ein günstiger Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps setzt eine<br />

ausreichende Flächengröße, eine gute Strukturierung sowie das typische Arteninventar voraus und<br />

erfordert, dass kaum Beeinträchtigungen vorhanden sind. Außerdem müssen seine Qualität und die in<br />

oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben.<br />

Für Natura 2000 - Gebiete werden Managementpläne in enger Abstimmung mit den Landwirtschafts-,<br />

Forst-, Fischerei- und Wasserbehörden sowie den Betroffenen erstellt. Die Managementpläne haben<br />

neben der Ersterfassung der Lebensraumtypen und Arten einschließlich der Erstbewertung ihres Erhaltungszustands<br />

die Festlegung geeigneter Maßnahmen zum Erhalt bzw. der Förderung eines günstigen<br />

Erhaltungszustands für die Lebensraumtypen und Arten nach den Anhängen I und II der FFH-<br />

Richtlinie sowie die Arten des Anhangs I bzw. weiterer Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie zum Inhalt.<br />

Die Ersterfassung liefert dabei die wesentliche Datengrundlage, die auch für die vorgeschriebene<br />

Überwachung der Gebiete unverzichtbar ist.<br />

19 „Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland“, Bundesministerium für Verteidigung, 2004

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