Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 41<br />
Es soll angestrebt werden, eine räumliche Verbindung der beiden Teile des Nationalparks „Sächsische<br />
Schweiz" über das Sebnitz-/Schwarzbachtal und das Keilholz im Rahmen des Schutzgebietssystems<br />
zu schaffen.<br />
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in der Tschechischen Republik soll die Aufnahme<br />
der Sächsischen und Böhmischen Schweiz als UNESCO - Welterbe (Natur) angestrebt werden.<br />
Naturschutzgebiete<br />
(s. Anlage 3)<br />
In der Region sind derzeit 48 Naturschutzgebiete festgesetzt. Obwohl die durchschnittliche Flächengröße<br />
62 ha beträgt, sind nur 14 NSG größer als 50 ha. Viele Schutzgebietsbeschlüsse sind veraltet<br />
und müssen schrittweise überarbeitet und angepasst werden. Die erweiterten Neufestsetzungen dieser<br />
Gebiete müssen insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Natura 2000-Gebiete und des<br />
Biotopverbunds überprüft werden.<br />
Gemäß der Stationierungsentscheidung der Bundeswehr 19 ist der Standortübungsplatz Zeithain aufgelöst<br />
worden. Auf diesem großflächigen militärischen Standortübungsplatz, der einen Teil der Gohrischheide<br />
darstellt, hat sich eine nach Bundes- und Landesrecht besonders geschützte Biotopausstattung<br />
(insbesondere Zwergstrauchheiden, Sandmagerrasen und offenen Binnendünen) sowie ein<br />
schützenwertes Artenvorkommen erhalten können. Beidseitig angrenzend an diesen ehemaligen<br />
Standortübungsplatz befindet sich das NSG „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“. Das<br />
gleichnamige FFH-Gebiet umfasst bereits Teile des Standortübungsplatzes. Die Einbeziehung der<br />
naturschutzfachlich wertvollen Bereiche in das NSG „Gohrischheide und Niederterrasse Zeithain“<br />
würde der sehr hohen ökologischen Bedeutung dieses Gebietes auch hinsichtlich des Biotopverbundes<br />
gerecht werden.<br />
Aus regionaler Sicht ist auch die Ausweisung von 19 weiteren Naturschutzgebieten erforderlich, um<br />
Repräsentanzdefizite zu beseitigen.<br />
Natura 2000 - Gebiete<br />
(Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete)<br />
(s. Anlage 4)<br />
Im Freistaat Sachsen befinden sich gegenwärtig 270 FFH-Gebiete. Von diesen liegen 69 Gebiete mit<br />
einer Gesamtfläche von 37 604 ha in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>. Etwa 65 % der FFH-<br />
Gebiete in der Region sind bereits als Naturschutzgebiet und Nationalpark festgesetzt. Bei Festsetzung<br />
der z. Z. geplanten NSG würde sich dieser Anteil auf etwa 70 % erhöhen. 20 Gebiete mit 54 187<br />
ha anteiliger Regionsfläche (16 % der Regionsfläche) sind als Vogelschutzgebiete (SPA) an die Europäische<br />
Kommission gemeldet worden. Mit den FFH-Gebieten bestehen teilweise Überschneidungen.<br />
Im Unterschied zu den Naturschutzgebieten sind die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI)<br />
teilweise wesentlich größer, weil sie anderen Kriterien unterliegen und nicht nur die Flächen mit Lebensraumtypen<br />
(Anhang I) und Habitate der Arten (Anhang II) umfassen, sondern auch die Kohärenz<br />
dieser Flächen durch ihre Ausweisung gewährleisten müssen. Darüber hinaus sind vielfach noch<br />
räumlich getrennte Teilgebiete unter einer Gebietsbezeichnung zusammengefasst.<br />
In den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung soll ein günstiger Erhaltungszustand bestimmter<br />
Lebensraumtypen und Habitate von Arten gewährleistet und dauerhaft gesichert bzw. sollen geeignete<br />
Maßnahmen ergriffen werden, um die Lebensraumtypen und Habitate der Arten in einen günstigen<br />
Erhaltungszustand zu überführen. Ein günstiger Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps setzt eine<br />
ausreichende Flächengröße, eine gute Strukturierung sowie das typische Arteninventar voraus und<br />
erfordert, dass kaum Beeinträchtigungen vorhanden sind. Außerdem müssen seine Qualität und die in<br />
oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben.<br />
Für Natura 2000 - Gebiete werden Managementpläne in enger Abstimmung mit den Landwirtschafts-,<br />
Forst-, Fischerei- und Wasserbehörden sowie den Betroffenen erstellt. Die Managementpläne haben<br />
neben der Ersterfassung der Lebensraumtypen und Arten einschließlich der Erstbewertung ihres Erhaltungszustands<br />
die Festlegung geeigneter Maßnahmen zum Erhalt bzw. der Förderung eines günstigen<br />
Erhaltungszustands für die Lebensraumtypen und Arten nach den Anhängen I und II der FFH-<br />
Richtlinie sowie die Arten des Anhangs I bzw. weiterer Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie zum Inhalt.<br />
Die Ersterfassung liefert dabei die wesentliche Datengrundlage, die auch für die vorgeschriebene<br />
Überwachung der Gebiete unverzichtbar ist.<br />
19 „Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland“, Bundesministerium für Verteidigung, 2004