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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 19<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

2.4 (Z) Für die folgenden Grundzentren werden die in der nachfolgenden Tabelle<br />

benannten Ortsteile als Versorgungs- und Siedlungskerne ausgewiesen:<br />

Landkreis Zentraler Ort Ortsteil<br />

Meißen Lommatzsch Lommatzsch<br />

Meißen Nossen Nossen<br />

Meißen Radeburg Radeburg<br />

Meißen Nünchritz Nünchritz<br />

Meißen<br />

Lampertswalde - Lampertswalde,<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Schönfeld - Thiendorf<br />

Bad Gottleuba -<br />

Berggießhübel<br />

Schönfeld, Thiendorf<br />

Bad Gottleuba,<br />

Berggießhübel<br />

Bad Schandau Bad Schandau<br />

Königstein Königstein<br />

Neustadt i. Sa. Neustadt i. Sa.<br />

Sebnitz Sebnitz<br />

Stolpen Stolpen<br />

Altenberg Altenberg<br />

Pretzschendorf Klingenberg<br />

2.5 (Z) Die Standortvoraussetzungen sind für die Konzentration der überörtlichen<br />

Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen grundsätzlich, für die Ansiedlung<br />

von überörtlichem Wohnungsbau und Gewerbe vorrangig in den Versorgungs-<br />

und Siedlungskernen der Grundzentren zu schaffen.<br />

Begründung<br />

zu 2.1. (Z)<br />

Mit der Neufassung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes vom 14.12.2001 wurde u. a. die gesetzliche<br />

Grundlage für die Reformierung des bisherigen vierstufigen Zentrale-Orte-Systems (Oberzentren<br />

- Mittelzentren - Unterzentren - Kleinzentren) zu einem dreistufigen System (Oberzentren -<br />

Mittelzentren - Grundzentren) geschaffen. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1a SächsLPlG obliegt dabei der<br />

<strong>Regionalplan</strong>ung die Ausweisung der Grundzentren.<br />

Die Grundzentren sind gemäß Z 2.3.12 LEP „... zur Ergänzung der Ober- und Mittelzentren als übergemeindliche<br />

Versorgungs- und Dienstleistungszentren in den Regionalplänen auszuweisen ...“.<br />

Mit der Ausweisung der Grundzentren soll gleichzeitig gesichert werden, dass die zentralörtlichen<br />

Einrichtungen gebündelt und in zumutbarer Entfernung für die Bevölkerung der gesamten Region zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Die Zumutbarkeit in der Entfernung zum Standort von zentralörtlichen Einrichtungen ist in der Begründung<br />

zu Z 2.3.12 LEP mit der Erreichbarkeit der Zentralen Orte per ÖPNV in höchstens 30 min bei<br />

maximal einmaligem Umsteigen bestimmt, wobei die bestehende Anschlussqualität nicht nur auf die<br />

Bedienung im Schüler- und Berufsverkehr ausgerichtet ist. Die Tragfähigkeit von grundzentralen Versorgungs-<br />

und Betreuungseinrichtungen wird über das Ausweisungskriterium der Einwohnerzahl im<br />

Verflechtungsbereich bzw. im Zentralen Ort selbst definiert.

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