Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 35<br />
Des Weiteren können durch eine Reihe von Regionalinitiativen in der Planungsregion (z. B. Regionen<br />
aktiv, Leader+- Gebiete, Klosterbezirk Altzella) Potenziale für eine touristische Entwicklung in vor allem<br />
ländlich geprägten Regionen herangezogen werden. Ansätze für eine touristische Entwicklung<br />
zeigen sich durch eine vermehrte Anzahl von Übernachtungs- und Tagesgästen bzw. dem Nachfragen<br />
touristischer Angebote und sind vor allem durch die in diesen Gebieten befindlichen Tourismusschwerpunkte<br />
vorhanden.<br />
Da es sich bei den ausgewiesenen Tourismusgebieten um landschaftlich attraktive, aber auch um<br />
ökologisch sehr sensible Räume handelt, ergeben sich hieraus notwendigerweise Beschränkungen in<br />
Richtung Ausbau im Bestand, Revitalisierung sowie Qualitätsverbesserung der vorhandenen Angebote.<br />
Hierbei sind besonders die Nationalparkregion Sächsische Schweiz mit dem Nationalpark sowie<br />
das <strong>Osterzgebirge</strong> in seinem Charakter als Landschaftsschutzgebiet zu nennen.<br />
Regional bedeutsame Schwerpunkte des Tourismus<br />
Neben den landesweit bedeutsamen Tourismusschwerpunkten Städtetourismus Dresden, Meißen,<br />
Pirna und Riesa gibt es im Zusammenhang mit ihrer Bedeutung vor allem für den Ausflugs- und Naherholungsverkehr<br />
eine Reihe von Städten und Gemeinden oder Teile von ihnen, die regionalbedeutsame<br />
Schwerpunkte des Tourismus darstellen. Diese Orte können in Gebieten mit bereits vorhandenem<br />
Tourismus wesentliche Kristallisationspunkte darstellen und in Gebieten mit Eignung/Ansätzen<br />
für eine touristische Entwicklung ausgehend von den touristischen Angeboten in diesem Ort auch die<br />
touristische Entwicklung des umgebenden Gebietes maßgebend unterstützen.<br />
Die Ausweisung soll auf Grundlage folgender Kriterien erfolgen:<br />
o Orte mit landesbedeutsamen Zielen des Ausflugsverkehrs<br />
o Orte mit einem regionalbedeutsamen touristischen Ziel (z. B. Burg oder Schloss, Museum,<br />
besondere landschaftliche Attraktivität u. ä.) in Kombination mit weiteren überörtlichen touristischen<br />
Zielen<br />
o Orte an einem sächsischen Badegewässer<br />
o Gemeinden, die aufgrund der Wanderwegdichte in Verbindung mit einem umfangreichen touristischen<br />
Angebot ein erhöhtes Naherholungspotenzial darstellen<br />
o Orte mit einem Campingplatz (> 200 Stellplätze)<br />
o Orte in einem Wintersportgebiet (ab einer Höhenlage von 600 m ü. NN, vorhandene Wintersportinfrastruktur).<br />
Primäres Anliegen ist es, die für diese Orte wesentlichen touristischen Anziehungspunkte nachhaltig<br />
zu bewahren, zu pflegen und dem Tourismus in geeigneter Form zugänglich zu halten bzw. zu machen.<br />
Kur- und Erholungsorte<br />
Die Entwicklung von Kur- und Erholungsorten soll durch die Verbesserung und den Ausbau kurgemäßer<br />
und touristischer Infrastruktur so unterstützt werden, dass die Erhaltung des Bestandsschutzes<br />
bzw. Neuprädikatisierung als staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte möglich ist.<br />
Entsprechend der zuletzt am 02.02.2004 geänderten VO über die Voraussetzungen der Anerkennung<br />
als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen wurde der Bestandsschutz für die nicht neuprädikatisierten<br />
Orte in der Region (bis auf Saupsdorf) aufgrund der Hochwasserereignisse 2002 bis 2010<br />
verlängert.<br />
Darüber hinaus wird das Anerkennungsverfahren als Kneippkurort für den Kurort Hartha (Stadt Tharandt)<br />
vorbereitet und für die Gemeinde Kreischa langfristig die staatliche Anerkennung als Kurort<br />
(vorerst die Anerkennung als Erholungsort) angestrebt.<br />
Weiterhin ist für die Gesamtgemeinde Kirnitzschtal sowie für die Ortsteile Rugiswalde (Stadt Neustadt<br />
i. Sa.), Zinnwald-Georgenfeld (Stadt Altenberg) und Grund (Stadt Wilsdruff) jeweils die Anerkennung<br />
als staatlich anerkannter Erholungsort durch die Gemeinde beabsichtigt.