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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 35<br />

Des Weiteren können durch eine Reihe von Regionalinitiativen in der Planungsregion (z. B. Regionen<br />

aktiv, Leader+- Gebiete, Klosterbezirk Altzella) Potenziale für eine touristische Entwicklung in vor allem<br />

ländlich geprägten Regionen herangezogen werden. Ansätze für eine touristische Entwicklung<br />

zeigen sich durch eine vermehrte Anzahl von Übernachtungs- und Tagesgästen bzw. dem Nachfragen<br />

touristischer Angebote und sind vor allem durch die in diesen Gebieten befindlichen Tourismusschwerpunkte<br />

vorhanden.<br />

Da es sich bei den ausgewiesenen Tourismusgebieten um landschaftlich attraktive, aber auch um<br />

ökologisch sehr sensible Räume handelt, ergeben sich hieraus notwendigerweise Beschränkungen in<br />

Richtung Ausbau im Bestand, Revitalisierung sowie Qualitätsverbesserung der vorhandenen Angebote.<br />

Hierbei sind besonders die Nationalparkregion Sächsische Schweiz mit dem Nationalpark sowie<br />

das <strong>Osterzgebirge</strong> in seinem Charakter als Landschaftsschutzgebiet zu nennen.<br />

Regional bedeutsame Schwerpunkte des Tourismus<br />

Neben den landesweit bedeutsamen Tourismusschwerpunkten Städtetourismus Dresden, Meißen,<br />

Pirna und Riesa gibt es im Zusammenhang mit ihrer Bedeutung vor allem für den Ausflugs- und Naherholungsverkehr<br />

eine Reihe von Städten und Gemeinden oder Teile von ihnen, die regionalbedeutsame<br />

Schwerpunkte des Tourismus darstellen. Diese Orte können in Gebieten mit bereits vorhandenem<br />

Tourismus wesentliche Kristallisationspunkte darstellen und in Gebieten mit Eignung/Ansätzen<br />

für eine touristische Entwicklung ausgehend von den touristischen Angeboten in diesem Ort auch die<br />

touristische Entwicklung des umgebenden Gebietes maßgebend unterstützen.<br />

Die Ausweisung soll auf Grundlage folgender Kriterien erfolgen:<br />

o Orte mit landesbedeutsamen Zielen des Ausflugsverkehrs<br />

o Orte mit einem regionalbedeutsamen touristischen Ziel (z. B. Burg oder Schloss, Museum,<br />

besondere landschaftliche Attraktivität u. ä.) in Kombination mit weiteren überörtlichen touristischen<br />

Zielen<br />

o Orte an einem sächsischen Badegewässer<br />

o Gemeinden, die aufgrund der Wanderwegdichte in Verbindung mit einem umfangreichen touristischen<br />

Angebot ein erhöhtes Naherholungspotenzial darstellen<br />

o Orte mit einem Campingplatz (> 200 Stellplätze)<br />

o Orte in einem Wintersportgebiet (ab einer Höhenlage von 600 m ü. NN, vorhandene Wintersportinfrastruktur).<br />

Primäres Anliegen ist es, die für diese Orte wesentlichen touristischen Anziehungspunkte nachhaltig<br />

zu bewahren, zu pflegen und dem Tourismus in geeigneter Form zugänglich zu halten bzw. zu machen.<br />

Kur- und Erholungsorte<br />

Die Entwicklung von Kur- und Erholungsorten soll durch die Verbesserung und den Ausbau kurgemäßer<br />

und touristischer Infrastruktur so unterstützt werden, dass die Erhaltung des Bestandsschutzes<br />

bzw. Neuprädikatisierung als staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte möglich ist.<br />

Entsprechend der zuletzt am 02.02.2004 geänderten VO über die Voraussetzungen der Anerkennung<br />

als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen wurde der Bestandsschutz für die nicht neuprädikatisierten<br />

Orte in der Region (bis auf Saupsdorf) aufgrund der Hochwasserereignisse 2002 bis 2010<br />

verlängert.<br />

Darüber hinaus wird das Anerkennungsverfahren als Kneippkurort für den Kurort Hartha (Stadt Tharandt)<br />

vorbereitet und für die Gemeinde Kreischa langfristig die staatliche Anerkennung als Kurort<br />

(vorerst die Anerkennung als Erholungsort) angestrebt.<br />

Weiterhin ist für die Gesamtgemeinde Kirnitzschtal sowie für die Ortsteile Rugiswalde (Stadt Neustadt<br />

i. Sa.), Zinnwald-Georgenfeld (Stadt Altenberg) und Grund (Stadt Wilsdruff) jeweils die Anerkennung<br />

als staatlich anerkannter Erholungsort durch die Gemeinde beabsichtigt.

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