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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 34 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Bezüglich der Ausweisungsgrundlage „Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge“ wurde im LEP der<br />

Grenzwert für eine zerschneidende Wirkung einer Straße von 2000 Kfz/Tag angewendet (Stand<br />

2000). Im Rahmen der Aktualisierung und Ausformung wurde entsprechend dem diesbezüglich bundesweiten<br />

Kenntniszuwachs bei der Ermittlung der USR ein Grenzwert für eine zerschneidende Wirkung<br />

einer Straße von 1000 Kfz/Tag (Stand 2004) zu Grunde gelegt.<br />

Die in Karte 2.1 - 6 des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan dargestellten großflächig unzerschnittenen<br />

störungsarmen Räume sind durch die Anwendung folgender Kriterien grenzüberschreitend ermittelt<br />

worden:<br />

o keine Zerschneidungswirkung durch Siedlungen<br />

(vorhandene Siedlungen haben eine Längsausdehnung unter 1 km, Bebauung ist nur straßenbegleitend<br />

und einreihig)<br />

o keine Zerschneidungswirkung durch Straßen<br />

(keine Autobahnen und Bundesstraßen;<br />

nur Staats- und Kreisstraßen mit einer Belegung unter 1000 Kfz am Tag<br />

[Quelle: Verkehrsmengenkarte 2004, SMWA])<br />

o keine zweigleisigen Bahnlinien<br />

o Flächengröße von mindestens 40 km²<br />

(wenn ein USR über die Regionsgrenze hinausreicht und insgesamt größer als 40 km² ist, so<br />

gilt die anteilige Regionsfläche ebenfalls als USR).<br />

2.6 Landschaftsplanerische Belange bei der Ausweisung von Tourismusgebieten<br />

Das regionalplanerische Konzept zur Ermittlung der Tourismusgebiete soll auf der Grundlage des<br />

tatsächlich erreichten Standes der Tourismusentwicklung und -intensität sowie auf der Grundlage<br />

einer Einschätzung der vorhandenen Entwicklungspotenziale unter Beachtung der ökologischen und<br />

kulturlandschaftlichen Belange aufgestellt werden.<br />

Gebiete mit bereits vorhandenem Tourismus<br />

Sie unterscheiden sich gegenüber anderen Gebieten dadurch, dass in diesen Gebieten der Tourismus,<br />

insbesondere der übernachtungsgebundene Tourismus, eine hervorgehobene Bedeutung gegenüber<br />

den umgebenden Gebieten besitzt.<br />

Als Ausweisungskriterien sollen dabei herangezogen werden:<br />

a) die Gebiete mit einer gegenüber dem umgebenden Raum herausgehobenen gemeindebezogenen<br />

Tourismusintensität<br />

b) die Prägung des Gebietes mit Kur- bzw. Erholungsorten sowie das Vorhandensein von Campingplätzen<br />

c) die Eignung des Gebietes zur landschaftsbezogenen Erholung entsprechend<br />

FB LRP Kap. 2.5.4.1<br />

d) die touristische Ausstattung hinsichtlich des Freizeit- und Erholungsangebotes entsprechend<br />

FB LRP Kap. 2.5.4.1.<br />

Gebiete mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung<br />

Hinsichtlich der touristischen Eignung der Gebiete wird auf die o. g. Kriterien c) und d) zurückgegriffen,<br />

wobei hier auch Gebiete einbezogen werden können, die eine netzartige Verbindung der Gebiete<br />

mit bereits vorhandenem Tourismus durch geeignete Korridore (z. B. entlang von touristischen Wegen)<br />

ermöglichen.

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