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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 33<br />

- Die regionalen Schwerpunkte der Fließgewässersanierung sollen hinsichtlich ihrer Gewässerstruktur<br />

vorrangig saniert bzw. weiter untersucht werden.<br />

- In den regionalen Schwerpunkten der Fließgewässeröffnung soll der Rückbau von verrohrten<br />

und die Renaturierung von naturfern ausgebauten einschließlich querverbauten<br />

Fließgewässern bzw. -abschnitten unter Beachtung der Hochwasserabflussfunktion des<br />

jeweiligen Fließgewässers durchgeführt werden. Dabei sollen die Voraussetzungen für<br />

eine Entwicklung naturnaher Ufergehölze geschaffen werden.<br />

Die im FB LRP Kap. 2.3.1.1 aufgeführten signifikanten Belastungen wirken sich sowohl qualitativ als<br />

auch quantitativ unterschiedlich auf den Zustand der Fließgewässer aus. Im Rahmen der Umsetzung<br />

der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden zur Ermittlung der Auswirkungen Einzelkomponenten<br />

bzw. Hilfsgrößen zur Beurteilung der Zielerreichung (bis 2015) der Umweltqualitätsnormen für den<br />

Oberflächenwasserkörper nach Artikel 4 WRRL verwendet. Es sollten alle Fließgewässerabschnitte<br />

mit der Einstufung „Zielerreichung unwahrscheinlich“, die nicht als Auenbereiche mit hohem Natürlichkeitsgrad<br />

gemäß FB LRP Kap. 2.1.2 bewertet worden sind, regionalplanerisch ausgewiesen werden.<br />

Desweiteren sollten die Maßnahmen, welche die Renaturierung von verrohrten oder begradigten<br />

Fließgewässerabschnitten zum Ziel haben, als regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung<br />

ausgewiesen werden.<br />

2.5 Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume (USR)<br />

Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume stellen ein besonderes Schutzgut dar. Sie besitzen<br />

eine hohe ökologische Ausgleichsfunktion gegenüber dem stark anthropogen überprägten Umland<br />

und stellen „Ruhezonen" für Flora und Fauna dar, die durch geringe verkehrsbedingte Lärm- und<br />

Störeinwirkungen charakterisiert werden. Des Weiteren dienen diese großflächig unzerschnittenen<br />

störungsarmen Räume aufgrund ihrer Ausdehnung, ihrer geringen technischen Vorbelastung und<br />

Lärmbelastung und der guten lufthygienischen Bedingungen der landschaftsbezogenen Erholung.<br />

Die relative Störungsarmut macht diese Räume besonders bedeutsam für störungsempfindliche bzw.<br />

wandernde Tierarten mit großräumigen Biotopansprüchen. Hier befinden sich oftmals Rückzugsgebiete<br />

von bedrohten Tieren und Pflanzen, die ansonsten in kleinteiligeren Räumen keine Überlebenschance<br />

haben. Darüber hinaus sind sie ein wichtiger Faktor für die Ansiedlung störungsempfindlicher<br />

Arten. Tierarten mit großem Raumanspruch unterliegen auch zusätzlichen Gefährdungen z. B. durch<br />

Überfahren/Kollision mit Fahrzeugen.<br />

Tierarten mit geringer Mobilität benötigen zur Erhaltung der Vorkommen gleichfalls ausreichend große<br />

bzw. vernetzte Lebensräume (z. B. flugunfähige Arten, bestimmte Wald bewohnende Arten). Arten,<br />

die beispielsweise saisonal oder während ihrer Entwicklung einen Lebensraumwechsel ausführen,<br />

benötigen ein spezifisches Mosaik von Lebensräumen. Hinsichtlich der Ernährungsweise können sich<br />

auch spezielle Gefährdungen für Nahrungsspezialisten ergeben, die z. B. an bestimmte Pflanzenarten<br />

gebunden sind und solchen, die die Spitzenglieder von Nahrungsnetzen bilden. Spitzenglieder von<br />

Nahrungsnetzen unterliegen zusätzlichen Gefährdungen z. B. durch Schadstoffanreicherung in der<br />

Nahrung (Greifvögel, Fischotter). Darüber hinaus bieten ausgewählte großflächig unzerschnittene<br />

störungsarme Räume mit darin enthaltenen Schutzgebieten (Natura 2000, NSG) wertvolle Potenziale<br />

für den Prozessschutz (Naturentwicklung, Sukzession).<br />

Die großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume sind insbesondere bei der Verkehrswegeplanung<br />

oder beim Ausbau von Siedlungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, so dass<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung der hohen ökologischen Funktionsfähigkeit (Arten- und Biotopschutz,<br />

Wasserhaushalt, klimatischer Ausgleichsraum) und landschaftlichen Attraktivität (landschaftsbezogene<br />

Erholung) verhindert wird.<br />

Bei der Ermittlung der in Karte 6 des LEP ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />

Räume ist gemäß Begründung zu G 4.2 LEP aufgrund fehlender Daten keine grenzüberschreitende<br />

Betrachtung erfolgt. Für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> bestand daher hinsichtlich der<br />

Bereiche zum Land Brandenburg und zu Tschechien Konkretisierungsbedarf.

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