Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 33<br />
- Die regionalen Schwerpunkte der Fließgewässersanierung sollen hinsichtlich ihrer Gewässerstruktur<br />
vorrangig saniert bzw. weiter untersucht werden.<br />
- In den regionalen Schwerpunkten der Fließgewässeröffnung soll der Rückbau von verrohrten<br />
und die Renaturierung von naturfern ausgebauten einschließlich querverbauten<br />
Fließgewässern bzw. -abschnitten unter Beachtung der Hochwasserabflussfunktion des<br />
jeweiligen Fließgewässers durchgeführt werden. Dabei sollen die Voraussetzungen für<br />
eine Entwicklung naturnaher Ufergehölze geschaffen werden.<br />
Die im FB LRP Kap. 2.3.1.1 aufgeführten signifikanten Belastungen wirken sich sowohl qualitativ als<br />
auch quantitativ unterschiedlich auf den Zustand der Fließgewässer aus. Im Rahmen der Umsetzung<br />
der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden zur Ermittlung der Auswirkungen Einzelkomponenten<br />
bzw. Hilfsgrößen zur Beurteilung der Zielerreichung (bis 2015) der Umweltqualitätsnormen für den<br />
Oberflächenwasserkörper nach Artikel 4 WRRL verwendet. Es sollten alle Fließgewässerabschnitte<br />
mit der Einstufung „Zielerreichung unwahrscheinlich“, die nicht als Auenbereiche mit hohem Natürlichkeitsgrad<br />
gemäß FB LRP Kap. 2.1.2 bewertet worden sind, regionalplanerisch ausgewiesen werden.<br />
Desweiteren sollten die Maßnahmen, welche die Renaturierung von verrohrten oder begradigten<br />
Fließgewässerabschnitten zum Ziel haben, als regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung<br />
ausgewiesen werden.<br />
2.5 Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume (USR)<br />
Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume stellen ein besonderes Schutzgut dar. Sie besitzen<br />
eine hohe ökologische Ausgleichsfunktion gegenüber dem stark anthropogen überprägten Umland<br />
und stellen „Ruhezonen" für Flora und Fauna dar, die durch geringe verkehrsbedingte Lärm- und<br />
Störeinwirkungen charakterisiert werden. Des Weiteren dienen diese großflächig unzerschnittenen<br />
störungsarmen Räume aufgrund ihrer Ausdehnung, ihrer geringen technischen Vorbelastung und<br />
Lärmbelastung und der guten lufthygienischen Bedingungen der landschaftsbezogenen Erholung.<br />
Die relative Störungsarmut macht diese Räume besonders bedeutsam für störungsempfindliche bzw.<br />
wandernde Tierarten mit großräumigen Biotopansprüchen. Hier befinden sich oftmals Rückzugsgebiete<br />
von bedrohten Tieren und Pflanzen, die ansonsten in kleinteiligeren Räumen keine Überlebenschance<br />
haben. Darüber hinaus sind sie ein wichtiger Faktor für die Ansiedlung störungsempfindlicher<br />
Arten. Tierarten mit großem Raumanspruch unterliegen auch zusätzlichen Gefährdungen z. B. durch<br />
Überfahren/Kollision mit Fahrzeugen.<br />
Tierarten mit geringer Mobilität benötigen zur Erhaltung der Vorkommen gleichfalls ausreichend große<br />
bzw. vernetzte Lebensräume (z. B. flugunfähige Arten, bestimmte Wald bewohnende Arten). Arten,<br />
die beispielsweise saisonal oder während ihrer Entwicklung einen Lebensraumwechsel ausführen,<br />
benötigen ein spezifisches Mosaik von Lebensräumen. Hinsichtlich der Ernährungsweise können sich<br />
auch spezielle Gefährdungen für Nahrungsspezialisten ergeben, die z. B. an bestimmte Pflanzenarten<br />
gebunden sind und solchen, die die Spitzenglieder von Nahrungsnetzen bilden. Spitzenglieder von<br />
Nahrungsnetzen unterliegen zusätzlichen Gefährdungen z. B. durch Schadstoffanreicherung in der<br />
Nahrung (Greifvögel, Fischotter). Darüber hinaus bieten ausgewählte großflächig unzerschnittene<br />
störungsarme Räume mit darin enthaltenen Schutzgebieten (Natura 2000, NSG) wertvolle Potenziale<br />
für den Prozessschutz (Naturentwicklung, Sukzession).<br />
Die großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume sind insbesondere bei der Verkehrswegeplanung<br />
oder beim Ausbau von Siedlungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, so dass<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung der hohen ökologischen Funktionsfähigkeit (Arten- und Biotopschutz,<br />
Wasserhaushalt, klimatischer Ausgleichsraum) und landschaftlichen Attraktivität (landschaftsbezogene<br />
Erholung) verhindert wird.<br />
Bei der Ermittlung der in Karte 6 des LEP ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />
Räume ist gemäß Begründung zu G 4.2 LEP aufgrund fehlender Daten keine grenzüberschreitende<br />
Betrachtung erfolgt. Für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> bestand daher hinsichtlich der<br />
Bereiche zum Land Brandenburg und zu Tschechien Konkretisierungsbedarf.