Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 32 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
-<br />
o ausgeräumte Agrarflächen<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.7.2 und Karte 2.2 - 13)<br />
- Auf ausgeräumten Agrarflächen sollen landschaftsgliedernde Gehölzstrukturen und<br />
Ackerrandstreifen in Anbindung an das ökologische Verbundsystem und unter Ausnutzung<br />
der bereits vorhandenen gliedernden Landschaftselemente (Wege, Gräben, Böschungen,<br />
Fließgewässer u. a.) bei Beachtung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen<br />
der Landwirtschaft geschaffen werden.<br />
Die Erhaltung der landschaftsgliedernden Gehölzstrukturen sowie die Erhaltung und Entwicklung<br />
gestufter und strukturreicher Waldränder bei an ausgeräumten Agrarflächen<br />
angrenzender Nutzungsart Wald soll durch Einhaltung der Anforderungen der guten<br />
fachlichen Praxis bei der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
gewährleistet werden.<br />
o Bergbaufolgelandschaft<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.7.5 und Karte 2.2 - 10)<br />
- Für die im Zusammenhang mit dem Altbergbau stehenden Halden und Industriellen Absetzanlagen<br />
(IAA) soll eine landschaftsgerechte und, sofern bekannt, auf konkrete<br />
Nachnutzungsziele orientierte nachträgliche Wiedernutzbarmachung erfolgen.<br />
o Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.8.1 und Karte 2.2 - 15)<br />
- In den Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten<br />
sind weitergehende Untersuchungen hinsichtlich ihrer genauen Ausdehnung<br />
und ihres Gefährdungspotenzials durchzuführen.<br />
o Gebiete mit anthropogen bedingter hoher Boden- und/oder Grundwasserkontamination<br />
(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 16)<br />
- In den Gebieten mit anthropogen bedingter hoher Boden- und/oder Grundwasserkontamination<br />
sind unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Erfordernisse auf der<br />
Grundlage von Gefährdungsgutachten Dekontaminationsmaßnahmen bzw. Sicherungsmaßnahmen<br />
durchzuführen. Mittel- bis langfristig soll eine Grundwasserbeschaffenheit<br />
erreicht werden, die der Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />
entspricht.<br />
o regional bedeutsame Altlasten<br />
(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 16)<br />
- Die regional bedeutsamen Altlasten sind so zu sanieren, dass unter Beachtung der planungsrechtlich<br />
zulässigen Nutzung der Fläche dauerhaft keine Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.<br />
o Waldschadensgebiete<br />
(s. FB LRP Kap. 2.4.6.1 und Abb. 2.4 - 8)<br />
- Die immissionsgeschädigten Waldbestände innerhalb der Revitalisierungszone sind unter<br />
Beachtung naturschutzfachlicher Belange zu revitalisieren und in vielfältig strukturierte<br />
und an die langfristigen Standortveränderungen einschließlich des Klimawandels angepasste<br />
Dauerbestockungen zu überführen.<br />
o regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung und der Fließgewässeröffnung<br />
- Gewässerausbaumaßnahmen sollen naturnah und landschaftsgerecht gestaltet, durch<br />
Maßnahmen der Renaturierung begleitet sowie ökologisch verträglich durchgeführt werden.<br />
Dabei ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer für Organismen schädigungsfrei<br />
sowohl stromauf wie auch stromab zu gewährleisten bzw. soweit wie möglich wiederherzustellen.