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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 32 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

-<br />

o ausgeräumte Agrarflächen<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.7.2 und Karte 2.2 - 13)<br />

- Auf ausgeräumten Agrarflächen sollen landschaftsgliedernde Gehölzstrukturen und<br />

Ackerrandstreifen in Anbindung an das ökologische Verbundsystem und unter Ausnutzung<br />

der bereits vorhandenen gliedernden Landschaftselemente (Wege, Gräben, Böschungen,<br />

Fließgewässer u. a.) bei Beachtung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen<br />

der Landwirtschaft geschaffen werden.<br />

Die Erhaltung der landschaftsgliedernden Gehölzstrukturen sowie die Erhaltung und Entwicklung<br />

gestufter und strukturreicher Waldränder bei an ausgeräumten Agrarflächen<br />

angrenzender Nutzungsart Wald soll durch Einhaltung der Anforderungen der guten<br />

fachlichen Praxis bei der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

gewährleistet werden.<br />

o Bergbaufolgelandschaft<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.7.5 und Karte 2.2 - 10)<br />

- Für die im Zusammenhang mit dem Altbergbau stehenden Halden und Industriellen Absetzanlagen<br />

(IAA) soll eine landschaftsgerechte und, sofern bekannt, auf konkrete<br />

Nachnutzungsziele orientierte nachträgliche Wiedernutzbarmachung erfolgen.<br />

o Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.8.1 und Karte 2.2 - 15)<br />

- In den Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten<br />

sind weitergehende Untersuchungen hinsichtlich ihrer genauen Ausdehnung<br />

und ihres Gefährdungspotenzials durchzuführen.<br />

o Gebiete mit anthropogen bedingter hoher Boden- und/oder Grundwasserkontamination<br />

(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 16)<br />

- In den Gebieten mit anthropogen bedingter hoher Boden- und/oder Grundwasserkontamination<br />

sind unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Erfordernisse auf der<br />

Grundlage von Gefährdungsgutachten Dekontaminationsmaßnahmen bzw. Sicherungsmaßnahmen<br />

durchzuführen. Mittel- bis langfristig soll eine Grundwasserbeschaffenheit<br />

erreicht werden, die der Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />

entspricht.<br />

o regional bedeutsame Altlasten<br />

(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 16)<br />

- Die regional bedeutsamen Altlasten sind so zu sanieren, dass unter Beachtung der planungsrechtlich<br />

zulässigen Nutzung der Fläche dauerhaft keine Gefahren, erhebliche<br />

Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.<br />

o Waldschadensgebiete<br />

(s. FB LRP Kap. 2.4.6.1 und Abb. 2.4 - 8)<br />

- Die immissionsgeschädigten Waldbestände innerhalb der Revitalisierungszone sind unter<br />

Beachtung naturschutzfachlicher Belange zu revitalisieren und in vielfältig strukturierte<br />

und an die langfristigen Standortveränderungen einschließlich des Klimawandels angepasste<br />

Dauerbestockungen zu überführen.<br />

o regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung und der Fließgewässeröffnung<br />

- Gewässerausbaumaßnahmen sollen naturnah und landschaftsgerecht gestaltet, durch<br />

Maßnahmen der Renaturierung begleitet sowie ökologisch verträglich durchgeführt werden.<br />

Dabei ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer für Organismen schädigungsfrei<br />

sowohl stromauf wie auch stromab zu gewährleisten bzw. soweit wie möglich wiederherzustellen.

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