Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 31<br />
o Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem bedeutsamen historischen Kulturdenkmal<br />
in weiträumig sichtexponierter Lage<br />
(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.5 i. V. m. Karte 2.5 - 18)<br />
- Die Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen historischen<br />
Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage sowie die siedlungstypischen<br />
historischen Ortsrandlagen sind von sichtverschattender bzw. landschaftsbildstörender<br />
Bebauung freizuhalten.<br />
2.4 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft<br />
Bei „Sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft“ handelt es sich um Gebiete, in denen eines<br />
oder mehrere Schutzgüter wie Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sowie Landschaftsbild<br />
erheblich beeinträchtigt sind.<br />
Als sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft sollen daher folgende im FB LRP Kap. 2 bereits<br />
eingehend dargestellte Bereiche regionalplanerisch gesichert werden:<br />
o stark saure Böden<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.8.2 und Karte 2.2 - 16)<br />
- In den stark sauren Böden sind Maßnahmen zu ergreifen, die, sofern sie mit den naturschutz-<br />
und gewässerfachlichen Anforderungen vereinbar sind, den pH-Wert langfristig<br />
wieder ansteigen lassen.<br />
o Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung<br />
(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 12)<br />
- In Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung ist der hohen Empfindlichkeit<br />
des Grundwassers aufgrund fehlender geologischer Deckschichten mit<br />
Schutzfunktion gegenüber Schadstoffeinträgen durch angepasste Bewirtschaftungsformen/Nutzungen<br />
Rechnung zu tragen.<br />
- Auf den landwirtschaftlichen Flächen, die in Gebieten mit geologisch bedingter hoher<br />
Grundwassergefährdung liegen und/oder als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Natur und<br />
Landschaft und/oder als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Wasserressourcen ausgewiesen<br />
sind, soll bevorzugt eine Erhöhung des Umfanges ökologischen Landbaus erfolgen.<br />
Der ökologisch bewirtschaftete Flächenanteil soll erhöht werden; Flächenverlusten für<br />
den ökologischen Landbau ist zu begegnen.<br />
o Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen<br />
(Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial)<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.6 und Karte 2.2 - 5)<br />
- Die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sind mittel- bis langfristig so zu<br />
entwickeln, dass ein hoher Natürlichkeitsgrad und eine Erhöhung des Retentionsvermögens<br />
erreicht werden. Dazu soll eine Wiedervernässung noch vorhandener bzw. bodenkundlich,<br />
hydrogeologisch nachweisbarer Nassbereiche und Altarme angestrebt werden.<br />
Der Bestand an naturnahen Ufergehölzen soll erhalten und ergänzt werden. Die Maßnahmen<br />
sind so durchzuführen, dass vorhandene naturnahe Bereiche der Aue nicht gestört<br />
werden.<br />
- Die Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen sollen mittel- bis langfristig so<br />
entwickelt werden, dass eine Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens durch standortgerechte<br />
Nutzung oder ggf. auch durch Sukzession erreicht wird.