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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 31<br />

o Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem bedeutsamen historischen Kulturdenkmal<br />

in weiträumig sichtexponierter Lage<br />

(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.5 i. V. m. Karte 2.5 - 18)<br />

- Die Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen historischen<br />

Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage sowie die siedlungstypischen<br />

historischen Ortsrandlagen sind von sichtverschattender bzw. landschaftsbildstörender<br />

Bebauung freizuhalten.<br />

2.4 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft<br />

Bei „Sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft“ handelt es sich um Gebiete, in denen eines<br />

oder mehrere Schutzgüter wie Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sowie Landschaftsbild<br />

erheblich beeinträchtigt sind.<br />

Als sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft sollen daher folgende im FB LRP Kap. 2 bereits<br />

eingehend dargestellte Bereiche regionalplanerisch gesichert werden:<br />

o stark saure Böden<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.8.2 und Karte 2.2 - 16)<br />

- In den stark sauren Böden sind Maßnahmen zu ergreifen, die, sofern sie mit den naturschutz-<br />

und gewässerfachlichen Anforderungen vereinbar sind, den pH-Wert langfristig<br />

wieder ansteigen lassen.<br />

o Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung<br />

(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 12)<br />

- In Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung ist der hohen Empfindlichkeit<br />

des Grundwassers aufgrund fehlender geologischer Deckschichten mit<br />

Schutzfunktion gegenüber Schadstoffeinträgen durch angepasste Bewirtschaftungsformen/Nutzungen<br />

Rechnung zu tragen.<br />

- Auf den landwirtschaftlichen Flächen, die in Gebieten mit geologisch bedingter hoher<br />

Grundwassergefährdung liegen und/oder als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Natur und<br />

Landschaft und/oder als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Wasserressourcen ausgewiesen<br />

sind, soll bevorzugt eine Erhöhung des Umfanges ökologischen Landbaus erfolgen.<br />

Der ökologisch bewirtschaftete Flächenanteil soll erhöht werden; Flächenverlusten für<br />

den ökologischen Landbau ist zu begegnen.<br />

o Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen<br />

(Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial)<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.6 und Karte 2.2 - 5)<br />

- Die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sind mittel- bis langfristig so zu<br />

entwickeln, dass ein hoher Natürlichkeitsgrad und eine Erhöhung des Retentionsvermögens<br />

erreicht werden. Dazu soll eine Wiedervernässung noch vorhandener bzw. bodenkundlich,<br />

hydrogeologisch nachweisbarer Nassbereiche und Altarme angestrebt werden.<br />

Der Bestand an naturnahen Ufergehölzen soll erhalten und ergänzt werden. Die Maßnahmen<br />

sind so durchzuführen, dass vorhandene naturnahe Bereiche der Aue nicht gestört<br />

werden.<br />

- Die Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen sollen mittel- bis langfristig so<br />

entwickelt werden, dass eine Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens durch standortgerechte<br />

Nutzung oder ggf. auch durch Sukzession erreicht wird.

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