Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 30 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
o Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts<br />
(s. FB LRP Kap. 2.4.3.2 i. V. m. Karte 2.4 - 4)<br />
- In Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts sind Bodennutzung<br />
und -bewirtschaftung auf die Erhaltung bzw. auf eine Erhöhung des Retentionsvermögens<br />
auszurichten.<br />
- Die naturfernen Waldbestände innerhalb der Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung<br />
des Wasserrückhalts, der wassererosionsgefährdeten Gebiete, der Gebiete mit geologisch<br />
bedingter hoher Grundwassergefährdung sowie innerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
Wasserressourcen sollen, sofern sie mit den naturschutzrechtlichen Anforderungen<br />
vereinbar sind, unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels in Bestände<br />
mit einer standortgerechten, vielfach strukturierten Dauerbestockung mit hohen<br />
Anteilen tief und intensiv wurzelnder Baumarten umgebaut werden, so dass das Retentionsvermögen<br />
erhöht und die Erosionsgefahr vermindert wird. Waldwegeplanung und -<br />
bau ist auf Erosionsminderung und auf die Beibehaltung des Wasserrückhaltevermögens<br />
auszurichten.<br />
o Siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftbereiche<br />
(s. FB LRP Kap. 2.4.3.8 i. V. m. Karte 2.4 - 10)<br />
- Die Funktionsfähigkeit der siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche ist, auch unter<br />
Beachtung des prognostizierten Klimawandels, hinsichtlich Größe, Durchlässigkeit und<br />
Qualität der Vegetationsstrukturen zu erhalten. Dazu sind Kaltluftentstehungsgebiete<br />
und Kaltluftbahnen von großflächigen Aufforstungen und Versiegelungen, abriegelnden<br />
Be- und Verbauungen sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen freizuhalten. Die<br />
Waldbestände der Frischluftentstehungsgebiete sind zu erhalten, in strukturierte Waldbestände<br />
umzubauen und, falls ihr Wirkungsbereich in belastete Siedlungsgebiete hineinreicht,<br />
ggf. zu erweitern.<br />
o Gebiete mit sehr hohem und hohem landschaftsästhetischen Wert<br />
(s. FB LRP Kap. 2.5.3.1 i. V. m. Karte 2.5 - 15)<br />
- In den Gebieten mit sehr hohem und hohem landschaftsästhetischen Wert ist der Landschaftscharakter<br />
in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten. Dazu sollen landschaftsbildstörende<br />
Bebauungen sowie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastungen vermieden<br />
werden.<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />
(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.6 i. V. m. Karte 2.5 - 19)<br />
- Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit siedlungsnaher Freiräume soll erhöht werden.<br />
Dazu soll die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Landschaft durch extensive<br />
und nachhaltige Pflege ortsnaher Streuobstwiesen sowie durch Erhalt und Pflege ortstypischer<br />
Bausubstanz, wie Vierseithöfe, Fachwerkbauten und Umgebindehäuser, bewahrt<br />
bzw. durch den Neuaufbau naturraum- und siedlungstypischer Ortsrandstrukturen<br />
verbessert werden.<br />
o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.3 i. V. m. Karte 2.5 - 16)<br />
o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen einschließlich Kleinkuppenlandschaften<br />
(s. FB LRP Kap. 2.5.3.1.4 i. V. m. Karte 2.5 - 17)<br />
- Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich<br />
und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf<br />
sind in ihrer charakteristischen Ausprägung zu erhalten. Raumbedeutsame Maßnahmen<br />
dürfen den Landschaftscharakter nicht erheblich beeinträchtigen bzw. grundlegend verändern.