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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 30 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

o Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts<br />

(s. FB LRP Kap. 2.4.3.2 i. V. m. Karte 2.4 - 4)<br />

- In Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts sind Bodennutzung<br />

und -bewirtschaftung auf die Erhaltung bzw. auf eine Erhöhung des Retentionsvermögens<br />

auszurichten.<br />

- Die naturfernen Waldbestände innerhalb der Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung<br />

des Wasserrückhalts, der wassererosionsgefährdeten Gebiete, der Gebiete mit geologisch<br />

bedingter hoher Grundwassergefährdung sowie innerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

Wasserressourcen sollen, sofern sie mit den naturschutzrechtlichen Anforderungen<br />

vereinbar sind, unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels in Bestände<br />

mit einer standortgerechten, vielfach strukturierten Dauerbestockung mit hohen<br />

Anteilen tief und intensiv wurzelnder Baumarten umgebaut werden, so dass das Retentionsvermögen<br />

erhöht und die Erosionsgefahr vermindert wird. Waldwegeplanung und -<br />

bau ist auf Erosionsminderung und auf die Beibehaltung des Wasserrückhaltevermögens<br />

auszurichten.<br />

o Siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftbereiche<br />

(s. FB LRP Kap. 2.4.3.8 i. V. m. Karte 2.4 - 10)<br />

- Die Funktionsfähigkeit der siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche ist, auch unter<br />

Beachtung des prognostizierten Klimawandels, hinsichtlich Größe, Durchlässigkeit und<br />

Qualität der Vegetationsstrukturen zu erhalten. Dazu sind Kaltluftentstehungsgebiete<br />

und Kaltluftbahnen von großflächigen Aufforstungen und Versiegelungen, abriegelnden<br />

Be- und Verbauungen sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen freizuhalten. Die<br />

Waldbestände der Frischluftentstehungsgebiete sind zu erhalten, in strukturierte Waldbestände<br />

umzubauen und, falls ihr Wirkungsbereich in belastete Siedlungsgebiete hineinreicht,<br />

ggf. zu erweitern.<br />

o Gebiete mit sehr hohem und hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

(s. FB LRP Kap. 2.5.3.1 i. V. m. Karte 2.5 - 15)<br />

- In den Gebieten mit sehr hohem und hohem landschaftsästhetischen Wert ist der Landschaftscharakter<br />

in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten. Dazu sollen landschaftsbildstörende<br />

Bebauungen sowie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastungen vermieden<br />

werden.<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />

(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.6 i. V. m. Karte 2.5 - 19)<br />

- Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit siedlungsnaher Freiräume soll erhöht werden.<br />

Dazu soll die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Landschaft durch extensive<br />

und nachhaltige Pflege ortsnaher Streuobstwiesen sowie durch Erhalt und Pflege ortstypischer<br />

Bausubstanz, wie Vierseithöfe, Fachwerkbauten und Umgebindehäuser, bewahrt<br />

bzw. durch den Neuaufbau naturraum- und siedlungstypischer Ortsrandstrukturen<br />

verbessert werden.<br />

o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.3 i. V. m. Karte 2.5 - 16)<br />

o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen einschließlich Kleinkuppenlandschaften<br />

(s. FB LRP Kap. 2.5.3.1.4 i. V. m. Karte 2.5 - 17)<br />

- Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf<br />

sind in ihrer charakteristischen Ausprägung zu erhalten. Raumbedeutsame Maßnahmen<br />

dürfen den Landschaftscharakter nicht erheblich beeinträchtigen bzw. grundlegend verändern.

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