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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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Seite 18 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

ÜBERFACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER REGIONALPLANUNG<br />

2 Zentrale Orte und Verbünde<br />

Begriffe: Zentraler Ort<br />

Zentrale Orte sind Gemeinden, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl und der<br />

Größe ihres Verflechtungsbereiches, ihrer Lage im Raum, ihrer Funktion und<br />

der Komplexität ihrer Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen<br />

und kulturellen Lebens im Freistaat Sachsen bilden. Sie übernehmen entsprechend<br />

ihrer Funktion und Einstufung im zentralörtlichen System Aufgaben für<br />

die Gemeinden ihres jeweiligen übergemeindlichen Verflechtungs- bzw. Wirkungsbereiches.<br />

Im LEP 2003 werden Ober- und Mittelzentren und in den Regionalplänen die<br />

Grundzentren ausgewiesen.<br />

(s. Kap. 2.3 LEP, Begriff)<br />

Verbund von Zentralen Orten<br />

Mittel- und Grundzentren:<br />

Verbünde von Zentralen Orten dieser Stufe sind zwei oder mehrere Gemeinden,<br />

die aufgrund ihrer Nachbarschaftslage oder eines direkten baulichen Zusammenhangs,<br />

ihrer Funktionsteilung in Bezug auf die zentralörtliche Ausstattung<br />

und einer verstetigten Zusammenarbeit nach § 204 Abs. 1 BauGB gemeinsam<br />

die Funktion eines Zentralen Ortes ausüben.<br />

(s. Kap. 2.3 LEP, Begriff)<br />

Karte: Die Grundzentren sind in Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />

2.1 (Z) Grundzentren sind die Gemeinden<br />

o Lommatzsch, Nossen, Radeburg<br />

Gröditz, Nünchritz, Zeithain, grundzentraler Verbund Lampertswalde-Schönfeld-Thiendorf<br />

im Landkreis Meißen<br />

o Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bad Schandau, Heidenau, Königstein,<br />

Neustadt i. Sa., Sebnitz, Stolpen<br />

Altenberg, Glashütte, Pretzschendorf, Wilsdruff im Landkreis<br />

Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>.<br />

2.2 (Z) Die Grundzentren sollen für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches die<br />

Voraussetzungen zur Sicherung der Grundversorgung im Gesundheitswesen<br />

sowie im Einzelhandel und Dienstleistungsbereich für den allgemeinen Bedarf<br />

schaffen bzw. erhalten. Darüber hinaus sollen sie entsprechend ihrer Arbeitsplatzzentralität<br />

Entwicklungsfunktionen für ihren übergemeindlichen Wirkungsbereich<br />

übernehmen.<br />

2.3 (Z) Die Grundzentren Glashütte, Pretzschendorf und Zeithain sollen zur Stärkung<br />

des ländlichen Raumes vorrangig als übergemeindlich wirksame Wirtschaftsstandorte<br />

gesichert und weiterentwickelt werden.

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