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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 29<br />

Ein weiteres Kriterium für die Ausweisung von regionalen Grünzügen war die mindestens zweifache<br />

Überlagerung folgender Landschaftsfunktionen:<br />

o Bereich mit hoher Grundwasserneubildungsrate<br />

(hohe Grundwasserneubildung: 5 - 6 l/s/km²)<br />

o Gebiet mit hohem landschaftsästhetischen Wert (gem. FB LRP)<br />

o Extensivierungsfläche<br />

o Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft<br />

o Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />

o Vorbehaltsgebiet Waldschutz<br />

o Vorbehaltsgebiet Wasserressource.<br />

Die Grünzäsur ist ein kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher Erholungsfunktionen<br />

und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete,<br />

insbesondere im Zuge von Achsen. Grünzäsuren sind Ziele der Raumordnung. (Kap. 5.1 LEP)<br />

Anlass für die Darstellung einer Grünzäsur ist die Gefahr einer so dichten Annäherung von Siedlungskörpern,<br />

dass eine visuelle Strukturierung nicht mehr gewährleistet ist. Als Siedlungskörper in diesem<br />

Sinne werden in sich geschlossene besiedelte Bereiche verstanden, die visuell als zusammengehörig<br />

empfunden werden. In der Region erfolgte die Darstellung einer Grünzäsur in der Regel bei einer<br />

Siedlungsannäherung von ca. 1000 m bis 200 m, soweit nicht bereits ein regionaler Grünzug ausgewiesen<br />

ist. Bei einem Siedlungsabstand unter 200 m ist die siedlungsgliedernde Funktion nur noch<br />

eingeschränkt oder nicht mehr wahrnehmbar, d. h., die Funktionsfähigkeit der Grünzäsur besteht in<br />

der Regel nicht mehr.<br />

Die funktionsgerechte Ausformung der nur als Symbol dargestellten Grünzäsur muss im Zusammenhang<br />

mit der Abwägung siedlungsstruktureller und freiraumbezogener Anforderungen im Rahmen der<br />

Bauleitplanung erfolgen.<br />

Entscheidende Begleitfaktoren für die Ausformung der Grünzäsur bilden die bestehenden Naturraumpotenziale<br />

(beispielsweise hohe Grundwasserneubildung, wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna),<br />

die vorhandene landschaftsgerechte Nutzung (z. B. Wiesenbereich mit Solitärbäumen und Streuobstbeständen)<br />

sowie die vorhandene Geomorphologie (z. B. Vorhandensein eines die Siedlungskörper<br />

gliedernden Höhenrückens).<br />

2.3 Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />

Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen sind Gebiete, in denen auf Grund besonderer<br />

naturräumlicher Empfindlichkeiten eines oder mehrerer Schutzgüter ein hohes Gefährdungsrisiko<br />

besteht und daher besondere Anforderungen an Nutzungs- und Bewirtschaftungsformen gestellt<br />

werden müssen, um somit die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten.<br />

Als Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen sollen daher folgende Bereiche<br />

regionalplanerisch gesichert werden:<br />

o wasser- und winderosionsgefährdete Gebiete<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.7.2 und Karten 2.2 - 11 und 12)<br />

- Auf den Ackerflächen in den wassererosionsgefährdeten Gebieten sowie in den Gebieten<br />

zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts soll bei entsprechender Erosionsdisposition<br />

vor Ort ein erosionsmindernder Ackerbau durchgeführt werden. Auf besonders<br />

stark erosionsgefährdeten Bereichen von Ackerflächen soll die ackerbauliche<br />

Nutzung zugunsten einer Grünlandnutzung oder Erstaufforstung umgewandelt werden.<br />

Die Ackerflächen in den winderosionsgefährdeten Gebieten sollen unter Beachtung der<br />

Durchgängigkeit für landwirtschaftliche Großmaschinen und der Feldzufahrten mit einer<br />

gegen Winderosion schützenden Bepflanzung mit autochtonen Gehölzstrukturen (z. B.<br />

Windschutzstreifen) versehen werden.

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