Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 29<br />
Ein weiteres Kriterium für die Ausweisung von regionalen Grünzügen war die mindestens zweifache<br />
Überlagerung folgender Landschaftsfunktionen:<br />
o Bereich mit hoher Grundwasserneubildungsrate<br />
(hohe Grundwasserneubildung: 5 - 6 l/s/km²)<br />
o Gebiet mit hohem landschaftsästhetischen Wert (gem. FB LRP)<br />
o Extensivierungsfläche<br />
o Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft<br />
o Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />
o Vorbehaltsgebiet Waldschutz<br />
o Vorbehaltsgebiet Wasserressource.<br />
Die Grünzäsur ist ein kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher Erholungsfunktionen<br />
und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete,<br />
insbesondere im Zuge von Achsen. Grünzäsuren sind Ziele der Raumordnung. (Kap. 5.1 LEP)<br />
Anlass für die Darstellung einer Grünzäsur ist die Gefahr einer so dichten Annäherung von Siedlungskörpern,<br />
dass eine visuelle Strukturierung nicht mehr gewährleistet ist. Als Siedlungskörper in diesem<br />
Sinne werden in sich geschlossene besiedelte Bereiche verstanden, die visuell als zusammengehörig<br />
empfunden werden. In der Region erfolgte die Darstellung einer Grünzäsur in der Regel bei einer<br />
Siedlungsannäherung von ca. 1000 m bis 200 m, soweit nicht bereits ein regionaler Grünzug ausgewiesen<br />
ist. Bei einem Siedlungsabstand unter 200 m ist die siedlungsgliedernde Funktion nur noch<br />
eingeschränkt oder nicht mehr wahrnehmbar, d. h., die Funktionsfähigkeit der Grünzäsur besteht in<br />
der Regel nicht mehr.<br />
Die funktionsgerechte Ausformung der nur als Symbol dargestellten Grünzäsur muss im Zusammenhang<br />
mit der Abwägung siedlungsstruktureller und freiraumbezogener Anforderungen im Rahmen der<br />
Bauleitplanung erfolgen.<br />
Entscheidende Begleitfaktoren für die Ausformung der Grünzäsur bilden die bestehenden Naturraumpotenziale<br />
(beispielsweise hohe Grundwasserneubildung, wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna),<br />
die vorhandene landschaftsgerechte Nutzung (z. B. Wiesenbereich mit Solitärbäumen und Streuobstbeständen)<br />
sowie die vorhandene Geomorphologie (z. B. Vorhandensein eines die Siedlungskörper<br />
gliedernden Höhenrückens).<br />
2.3 Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />
Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen sind Gebiete, in denen auf Grund besonderer<br />
naturräumlicher Empfindlichkeiten eines oder mehrerer Schutzgüter ein hohes Gefährdungsrisiko<br />
besteht und daher besondere Anforderungen an Nutzungs- und Bewirtschaftungsformen gestellt<br />
werden müssen, um somit die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten.<br />
Als Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen sollen daher folgende Bereiche<br />
regionalplanerisch gesichert werden:<br />
o wasser- und winderosionsgefährdete Gebiete<br />
(s. FB LRP Kap. 2.2.7.2 und Karten 2.2 - 11 und 12)<br />
- Auf den Ackerflächen in den wassererosionsgefährdeten Gebieten sowie in den Gebieten<br />
zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts soll bei entsprechender Erosionsdisposition<br />
vor Ort ein erosionsmindernder Ackerbau durchgeführt werden. Auf besonders<br />
stark erosionsgefährdeten Bereichen von Ackerflächen soll die ackerbauliche<br />
Nutzung zugunsten einer Grünlandnutzung oder Erstaufforstung umgewandelt werden.<br />
Die Ackerflächen in den winderosionsgefährdeten Gebieten sollen unter Beachtung der<br />
Durchgängigkeit für landwirtschaftliche Großmaschinen und der Feldzufahrten mit einer<br />
gegen Winderosion schützenden Bepflanzung mit autochtonen Gehölzstrukturen (z. B.<br />
Windschutzstreifen) versehen werden.