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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 28 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass durch die <strong>Regionalplan</strong>ung weitere Belange,<br />

die nicht landschaftsrahmenplanerisch begründet sind, zu berücksichtigen sind, beispielsweise Vorrang-<br />

und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe, Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />

sowie Abstände zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur.<br />

2.2 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

Regionale Grünzüge sind siedlungsnahe, zusammenhängende Bereiche des Freiraumes mit unterschiedlichen<br />

ökologischen Funktionen oder naturnahen Erholungsmöglichkeiten, die von Bebauung im<br />

Sinne einer Besiedlung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind. Regionale Grünzüge<br />

sind Ziele der Raumordnung. (gemäß Kap. 5.1 LEP)<br />

Die Notwendigkeit der Freiraumsicherung durch zusammenhängende regionale Grünzüge ergibt sich<br />

aus der in den vergangenen Jahren stattgefundenen verstärkten Siedlungstätigkeit und aus dem Siedlungsdruck<br />

durch Gewerbe-, Sonder- und Wohnbauflächenansprüche. Diese Flächenansprüche beziehen<br />

sich größtenteils auf die in Siedlungsnähe vorhandenen Freiräume v. a. im Verdichtungsraum,<br />

in verdichteten Bereichen im ländlichen Raum sowie im Korridor von überregionalen und regionalen<br />

Achsen.<br />

Hier besteht einerseits ein Ausgleichs- und Ergänzungsbedarf für ökologische Funktionen des Naturhaushaltes<br />

und für Erholungsfunktionen, andererseits werden als Folge der Konzentration von Siedlung<br />

und Infrastruktur die Flächen auch häufiger von direkter Inanspruchnahme für bauliche Zwecke<br />

sowie von Zerschneidungs- und Immissionsauswirkungen bedroht. Freiraumschutz bedeutet gleichzeitig<br />

eine Erhöhung der Umweltqualität für die Bewohner. Bei der Ausweisung von regionalen Grünzügen<br />

wurden neben den bestehenden Naturraumpotenzialen geplante Raumnutzungen aus der<br />

Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung berücksichtigt.<br />

Die Festlegung der regionalen Grünzüge beruht auf ökologischen Erfordernissen, die generell überörtliche<br />

Begründungszusammenhänge besitzen. Sie lassen sich nicht auf die Gemarkungen der einzelnen<br />

Gemeinden und somit auf den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Bauleitplanung beschränken,<br />

so dass nur die <strong>Regionalplan</strong>ung im Rahmen ihrer überfachlich und überörtlich räumlich koordinierenden<br />

Funktion diese Aufgabe fundiert erfüllen kann.<br />

Der regionale Grünzug ist keine flächenscharfe Ausweisung. Durch die Wahrung des regionalplanerischen<br />

Rahmencharakters verbleibt i. d. R. ein ausreichend großer kommunaler Ausformungsspielraum.<br />

Die Gemeinden sind gleichzeitig aufgefordert, mit ihrem Instrumentarium zur Gewährleistung<br />

ökologischer Austauschprozesse beizutragen und eine sinnvolle Verknüpfung zwischen regionalem<br />

Grünzug und innerörtlichen Freiflächen herzustellen bzw. zu sichern.<br />

Ein regionaler Grünzug wurde i. d. R. bei Lage im Verdichtungsraum oder in verdichteten Bereichen<br />

im ländlichen Raum, im Korridor von überregionalen und regionalen Achsen sowie in den Gebieten<br />

zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts bei Vorhandensein einer der folgenden Landschaftsfunktionen<br />

dargestellt:<br />

o Gebiet mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung<br />

o Bereich mit sehr hoher Grundwasserneubildungsrate<br />

(sehr hohe Grundwasserneubildung: > 6 l/s/km²)<br />

o Frisch- und Kaltluftbahn<br />

o Kaltluftentstehungsgebiet<br />

o Gebiete mit hohem Freiflächensicherungsbedarf aus klimatologischer Sicht<br />

o Überschwemmungsgebiet gem. §100 Abs. 1, 1a ,3 und 5 SächsWG<br />

o Trinkwasserschutzgebiet, festgesetzt (Zone I und II)<br />

o Bereich mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert (gem. FB LRP)<br />

o landschaftsprägende(r) Höhenrücken, Kuppe oder Hangbereich<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlage.

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