Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 28 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass durch die <strong>Regionalplan</strong>ung weitere Belange,<br />
die nicht landschaftsrahmenplanerisch begründet sind, zu berücksichtigen sind, beispielsweise Vorrang-<br />
und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe, Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />
sowie Abstände zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur.<br />
2.2 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
Regionale Grünzüge sind siedlungsnahe, zusammenhängende Bereiche des Freiraumes mit unterschiedlichen<br />
ökologischen Funktionen oder naturnahen Erholungsmöglichkeiten, die von Bebauung im<br />
Sinne einer Besiedlung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind. Regionale Grünzüge<br />
sind Ziele der Raumordnung. (gemäß Kap. 5.1 LEP)<br />
Die Notwendigkeit der Freiraumsicherung durch zusammenhängende regionale Grünzüge ergibt sich<br />
aus der in den vergangenen Jahren stattgefundenen verstärkten Siedlungstätigkeit und aus dem Siedlungsdruck<br />
durch Gewerbe-, Sonder- und Wohnbauflächenansprüche. Diese Flächenansprüche beziehen<br />
sich größtenteils auf die in Siedlungsnähe vorhandenen Freiräume v. a. im Verdichtungsraum,<br />
in verdichteten Bereichen im ländlichen Raum sowie im Korridor von überregionalen und regionalen<br />
Achsen.<br />
Hier besteht einerseits ein Ausgleichs- und Ergänzungsbedarf für ökologische Funktionen des Naturhaushaltes<br />
und für Erholungsfunktionen, andererseits werden als Folge der Konzentration von Siedlung<br />
und Infrastruktur die Flächen auch häufiger von direkter Inanspruchnahme für bauliche Zwecke<br />
sowie von Zerschneidungs- und Immissionsauswirkungen bedroht. Freiraumschutz bedeutet gleichzeitig<br />
eine Erhöhung der Umweltqualität für die Bewohner. Bei der Ausweisung von regionalen Grünzügen<br />
wurden neben den bestehenden Naturraumpotenzialen geplante Raumnutzungen aus der<br />
Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung berücksichtigt.<br />
Die Festlegung der regionalen Grünzüge beruht auf ökologischen Erfordernissen, die generell überörtliche<br />
Begründungszusammenhänge besitzen. Sie lassen sich nicht auf die Gemarkungen der einzelnen<br />
Gemeinden und somit auf den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Bauleitplanung beschränken,<br />
so dass nur die <strong>Regionalplan</strong>ung im Rahmen ihrer überfachlich und überörtlich räumlich koordinierenden<br />
Funktion diese Aufgabe fundiert erfüllen kann.<br />
Der regionale Grünzug ist keine flächenscharfe Ausweisung. Durch die Wahrung des regionalplanerischen<br />
Rahmencharakters verbleibt i. d. R. ein ausreichend großer kommunaler Ausformungsspielraum.<br />
Die Gemeinden sind gleichzeitig aufgefordert, mit ihrem Instrumentarium zur Gewährleistung<br />
ökologischer Austauschprozesse beizutragen und eine sinnvolle Verknüpfung zwischen regionalem<br />
Grünzug und innerörtlichen Freiflächen herzustellen bzw. zu sichern.<br />
Ein regionaler Grünzug wurde i. d. R. bei Lage im Verdichtungsraum oder in verdichteten Bereichen<br />
im ländlichen Raum, im Korridor von überregionalen und regionalen Achsen sowie in den Gebieten<br />
zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts bei Vorhandensein einer der folgenden Landschaftsfunktionen<br />
dargestellt:<br />
o Gebiet mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung<br />
o Bereich mit sehr hoher Grundwasserneubildungsrate<br />
(sehr hohe Grundwasserneubildung: > 6 l/s/km²)<br />
o Frisch- und Kaltluftbahn<br />
o Kaltluftentstehungsgebiet<br />
o Gebiete mit hohem Freiflächensicherungsbedarf aus klimatologischer Sicht<br />
o Überschwemmungsgebiet gem. §100 Abs. 1, 1a ,3 und 5 SächsWG<br />
o Trinkwasserschutzgebiet, festgesetzt (Zone I und II)<br />
o Bereich mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert (gem. FB LRP)<br />
o landschaftsprägende(r) Höhenrücken, Kuppe oder Hangbereich<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlage.