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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 26 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

o bereits bestehende Nutzungen:<br />

- Siedlungsbestand/genehmigte Bauleitplanung<br />

- Einrichtungen der technischen Infrastruktur<br />

- Abstände zur Wohnbebauung wie folgt:<br />

Vorranggebiete Vorbehaltsgebiete<br />

Festgestein > 300 m > 300 m<br />

Kies, Kiessand, Sand > 300 m > 150 m<br />

sonst. Lockergesteine > 150 m > 150 m<br />

- Abstand zu Kur- und Klinikbereichen/ Pflegeanstalten von mind. 1200 m.<br />

o entgegenstehende landschaftsrahmenplanerische Vorranggebietsansprüche im Sinne einer<br />

ausschließenden Wirkung:<br />

- Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

- Vorranggebiete Waldschutz<br />

- Vorranggebiete Landwirtschaft<br />

- Vorranggebiete Weinbau<br />

- Vorranggebiete Wasserressource<br />

- Vorranggebiete Hochwasserschutzschutz<br />

- Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken<br />

o weitere landschaftsrahmenplanerische Belange, die im Einzelfall zu prüfen sind:<br />

- siedlungstypische historische Ortsrandlage<br />

- Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

- landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen, Hanglagen<br />

- Kleinkuppenlandschaft<br />

- Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten<br />

historischen Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage<br />

- Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen<br />

- Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten<br />

- unmittelbare Nähe (Tangieren bis ca. 100 m Entfernung) von potenziellen Abbauflächen<br />

zu Vorranggebieten Natur und Landschaft. Bei Vorkommen ökologisch<br />

sensibler Biotope (z. B. Feuchtgebiete) und störungsempfindlicher FFH- und SPArelevanter<br />

Arten sind im Einzelfall auch Restriktionen bei größeren Entfernungen<br />

zwischen Abbaugebiet und Vorranggebiet Natur und Landschaft zu prüfen.<br />

- absehbare kumulative Effekte von Störungen und Beeinträchtigungen durch benachbarte<br />

Abbaugebiete oder Erweiterungen bestehender bzw. genehmigter Abbaugebiete<br />

Für einzelne Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe können durch die <strong>Regionalplan</strong>ung<br />

hinsichtlich der Rohstoffgewinnung bzw. der Wiedernutzbarmachung spezielle Vorgaben in<br />

Form von Plansätzen aufgestellt werden, die zu einer weiteren Konfliktminimierung hinsichtlich der<br />

Beeinträchtigung von Schutzgütern beitragen.<br />

2.1.10 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorranggebieten<br />

Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />

Nach dem Grundsatz 5.1.1 LEP sollen in den Regionalplänen Schwerpunktbereiche für Siedlungsentwicklungen<br />

ausgewiesen werden, wobei die Flächenausweisungen für regional und überregional<br />

bedeutsame Vorsorgestandstandorte für Industrie und Gewerbe eine Mindestgröße von 25 ha nicht<br />

unterschreiten sollen. Die Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe sollen ausschließlich<br />

der Realisierung von Großinvestitionen dienen.<br />

Aus landschaftsrahmenplanerischer Sicht sind bei der Planungskonzeption der <strong>Regionalplan</strong>ung zur<br />

Ermittlung von Vorranggebieten Großansiedlung Industrie und Gewerbe folgende Gebiete auszuschließen:

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