Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />
A - 26 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
o bereits bestehende Nutzungen:<br />
- Siedlungsbestand/genehmigte Bauleitplanung<br />
- Einrichtungen der technischen Infrastruktur<br />
- Abstände zur Wohnbebauung wie folgt:<br />
Vorranggebiete Vorbehaltsgebiete<br />
Festgestein > 300 m > 300 m<br />
Kies, Kiessand, Sand > 300 m > 150 m<br />
sonst. Lockergesteine > 150 m > 150 m<br />
- Abstand zu Kur- und Klinikbereichen/ Pflegeanstalten von mind. 1200 m.<br />
o entgegenstehende landschaftsrahmenplanerische Vorranggebietsansprüche im Sinne einer<br />
ausschließenden Wirkung:<br />
- Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />
- Vorranggebiete Waldschutz<br />
- Vorranggebiete Landwirtschaft<br />
- Vorranggebiete Weinbau<br />
- Vorranggebiete Wasserressource<br />
- Vorranggebiete Hochwasserschutzschutz<br />
- Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken<br />
o weitere landschaftsrahmenplanerische Belange, die im Einzelfall zu prüfen sind:<br />
- siedlungstypische historische Ortsrandlage<br />
- Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
- landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen, Hanglagen<br />
- Kleinkuppenlandschaft<br />
- Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten<br />
historischen Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage<br />
- Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen<br />
- Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten<br />
- unmittelbare Nähe (Tangieren bis ca. 100 m Entfernung) von potenziellen Abbauflächen<br />
zu Vorranggebieten Natur und Landschaft. Bei Vorkommen ökologisch<br />
sensibler Biotope (z. B. Feuchtgebiete) und störungsempfindlicher FFH- und SPArelevanter<br />
Arten sind im Einzelfall auch Restriktionen bei größeren Entfernungen<br />
zwischen Abbaugebiet und Vorranggebiet Natur und Landschaft zu prüfen.<br />
- absehbare kumulative Effekte von Störungen und Beeinträchtigungen durch benachbarte<br />
Abbaugebiete oder Erweiterungen bestehender bzw. genehmigter Abbaugebiete<br />
Für einzelne Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe können durch die <strong>Regionalplan</strong>ung<br />
hinsichtlich der Rohstoffgewinnung bzw. der Wiedernutzbarmachung spezielle Vorgaben in<br />
Form von Plansätzen aufgestellt werden, die zu einer weiteren Konfliktminimierung hinsichtlich der<br />
Beeinträchtigung von Schutzgütern beitragen.<br />
2.1.10 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorranggebieten<br />
Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />
Nach dem Grundsatz 5.1.1 LEP sollen in den Regionalplänen Schwerpunktbereiche für Siedlungsentwicklungen<br />
ausgewiesen werden, wobei die Flächenausweisungen für regional und überregional<br />
bedeutsame Vorsorgestandstandorte für Industrie und Gewerbe eine Mindestgröße von 25 ha nicht<br />
unterschreiten sollen. Die Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe sollen ausschließlich<br />
der Realisierung von Großinvestitionen dienen.<br />
Aus landschaftsrahmenplanerischer Sicht sind bei der Planungskonzeption der <strong>Regionalplan</strong>ung zur<br />
Ermittlung von Vorranggebieten Großansiedlung Industrie und Gewerbe folgende Gebiete auszuschließen: