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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 25<br />

Die Photovoltaik-Freiflächenanlage sollte hinsichtlich der Relation Photovoltaikfläche zu Bodenfläche<br />

sowie Abstand und Neigung der Module so gestaltet werden, dass eine Grünlandnutzung noch möglich<br />

ist (Verminderung der Bodenerosion und Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Niederschlag).<br />

Des Weiteren kann die Blendwirkung des Glases auf den Modulen durch die Verwendung einer Antireflexschicht<br />

vermindert werden (Verminderung landschaftsbildstörender Einflüsse).<br />

In einer im Oktober 2005 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Unternehmensvereinigung<br />

Solarwirtschaft (UVS) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) sind hinsichtlich Ausgestaltung<br />

und Betrieb der Anlagen Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt<br />

worden.<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass weitere der Solarenergienutzung entgegenstehende<br />

Belange, die nicht landschaftsrahmenplanerisch begründet sind, zutreffen können, beispielsweise<br />

Abstände zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur, Rohstoffabbauflächen, Gewerbeflächen<br />

und Flächen für geplante Infrastruktureinrichtungen.<br />

2.1.9 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

oberflächennaher Rohstoffe<br />

Mit dem Fachgutachten des LfUG zur Bewertung der Rohstofflagerstätten in Sachsen 16 liegt auf<br />

Grundlage der Daten der Karte der oberflächennahen mineralischen Rohstoffe des Freistaates Sachsen<br />

(KOR 50) eine aktuelle und umfassende Bewertung der Lagerstätten der Steine und Erden (Baurohstoffe)<br />

sowie ausgewählter Industrieminerale vor. Aus diesem sicherungswürdigen Ressourcenpotenzial<br />

sind nach gemeinsamen Vorgaben durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und<br />

Arbeit (SMWA), das Sächsische Staatsministerium des Inneren (SMI) und das Sächsische Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) die Rohstoffversorgung bis in eine mittlere Zukunft<br />

zu sichern.<br />

Aus dem Pool von bewerteten Rohstoffvorkommen (vgl. Karte 9 des LEP) sind vom Geologischen<br />

Dienst Sachsens (LfUG) nach den oben beschriebenen Gebietskategorien Vorschläge für eine Ausweisung<br />

als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet in den Regionalplänen ausgewählt worden.<br />

Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe ist i. d. R. mit negativen Folgen auf die Schutzgüter Boden,<br />

Wasser, Arten- und Biotope, Klima/Luft, Kulturlandschaft und nicht zuletzt Mensch verbunden.<br />

Im Zuge der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennahe Rohstoffe durch die<br />

<strong>Regionalplan</strong>ung sind daher im Sinne einer Verhinderung bzw. Minimierung dieser Folgen aus landschaftsrahmenplanerischer<br />

Sicht folgende Belange für noch nicht genehmigte Abbauflächen 17 zu berücksichtigen:<br />

o fachrechtliche Restriktionen mit teilweise ausschließender Wirkung, die sich aus dem jeweiligen<br />

Fachgesetz bzw. aus der entsprechenden Rechtsverordnung ergeben:<br />

- Nationalpark Sächsische Schweiz<br />

- Naturschutzgebiete<br />

- Landschaftsschutzgebiete<br />

- Natura 2000 - Gebiete (FFH- und SPA-Gebiete)<br />

- Naturdenkmale<br />

- Überschwemmungsgebiete<br />

- Trinkwasserschutzgebiete<br />

- Denkmalschutzgebiete.<br />

16<br />

Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Fachgutachten „Bewertung der Rohstofflagerstätten in<br />

Sachsen“. Freiberg 2002.<br />

17 Es wird für die bereits genehmigten Vorhaben davon ausgegangen, das die im Rahmen des Genehmi-<br />

gungsverfahrens durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Verträglichkeitsprüfung mit den<br />

Natura 2000 - Gebieten mit dem Ergebnis abgeschlossen hat, dass durch den Abbaubetrieb auf der be-<br />

antragten Fläche von keinen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bzw. auf die Natura 2000 - Gebiete<br />

auszugehen ist.

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